Guten Morgen zusammen,
da es immer wieder durch eBay zu Kaufabbrüchen kommt, relevante Vertragsdaten gelöscht werden ohne dem Käufer seine rechtlichen Möglichkeiten zu erklären, hoffe ich eventuell hier über das Forum einige Hintergrundinfos zu erhalten.
Ich selbst bin zwar nicht betroffen, kenne inzwischen jedoch einige Fälle die jedes Mal den gleichen Ablauf hatten.
Folgendes ist passiert. Kurz nachdem die Auktion beendet war erhielt der Käufer über eBay eine Kurznachricht. eBay habe den Kauf aufgrund betrügerischer Absichten abgebrochen und falls noch nicht geschehen, solle der Käufer den Artikel nicht bezahlen! Zeitnah sind auch die Artikel und Verkäuferinformationen verschwunden. So als hatte es diesen Kaufe überhaupt nicht gegegeben.
In einem Fall hieß es dagegen lediglich, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen habe. Trotzdem wurden auch hier alle Infos zum Kauf gelöscht.
Merkwürdeig ist zum einen, dass alle Käufe meiner Meinung nach überhaupt nicht abgebrochen werden konnten, das bereits jeweils eine wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Abbruch durch eBay erfolgte zudem mindestens so viel später nach Auktionsende, dass für viele Käufer der Hinweis nicht zu zahlen zu spät kam da der Kaufpreis bereits überwiesen wurde.
Für die Käufer die nicht über PayPal gezahlt haben sieht es dann erst einmal finster aus. Die Warung duchr eBay kam zu spät, nicht selten hörhere Geldbeträge sind weg und alles was den Abzocker mit dem Geschädigten verbunden hat ist ebenfalls spurlos verschwunden.
Das in diesen Fällen rechtsgültige Verträge geschlossen wurden steht außer Frage. eBay erklärt ganz deutlich, dass Kaufverträge ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden und das eBay lediglich den Onlinemarktplatz zur Verfügung stelle.
Das eBay handeln muss sobald bertrügerischer Handeln ersichtlich ist ist vollkommen klar. Aber gibt es aus technischer Sicht keine Möglichkeit die Verkäuferdaten gegen weiteren Missbrauch zu schützen wobei sie für den Geaschädigten wenigstens vorrübergehend sichtbar bleiben?
Und sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, hätte eBay dann nicht eine gewisse Informationspflicht dem Geschädigten gegenüber? Zum Beispiel eine Erklärung ob und wo die Daten gespeichert wurden und auf welchem Weg er bei Bedarf jederzeit über diese Daten verfügen kann? Zum Beispiel um Strafanzeige bei der Polizei stellen zu können?
Und natürlich geht es noch um die Frage inwieweit es zulässig ist massiven Einfluss in das Vertragsrecht des Käufers zu nehmen. Bis hin zur Aufhebung von Kaufverträgen die gem dem BGB zustande kamen. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Ansprüche des Käufers beschnitten und die Pflichten des Verkäufers erlassen. Haben wirksame Verträge für Betrüger keine Gültigkeit?
Können Ansprüche nicht geltend gemacht werden weil der Vertragspartner im Knast sitz?
Gefahr in Verzug erfordert schnelles handeln. Wenn vor diesem Hintergrung auch Auktionen abgebrochen werden habe ich dafür Verständnis. Aber wenn der vermeintliche Schutz erst erfogt wenn das Geld bereits auf dem Weg des Betrügers ist, dann sehe ich ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit alles so schnell zu löschen, dass sicher Käfer nicht mal ein paar Notizen zum Kauf machen kann.
Ich bin sicher das die gelöscheten Daten archiviert werden. Die Erfahrung hat allerdings auch gezeigt, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse nachweisen muss um sie zu bekommen. Hilfreich sind hier ein Anwalt oder eine Strafanzeige. Das kenne ich allerdings nur durch einen Fall. Deshalb kann ich nicht beurteilen ob es generell unkomplizierter funktioniert.
Was sollte ein Käufer tun, der in diese Situation gerät. Und wie kann der Käufer überhaupt feststellen ob ein akzeptierter Grund vorliegt wenn einfach der Verkäufer den Kauf abbricht?
Auf dem eBay Rechtsportal sowie anderen Info-Seiten gibt es hierzu leider keinen Hinweis.
da es immer wieder durch eBay zu Kaufabbrüchen kommt, relevante Vertragsdaten gelöscht werden ohne dem Käufer seine rechtlichen Möglichkeiten zu erklären, hoffe ich eventuell hier über das Forum einige Hintergrundinfos zu erhalten.
Ich selbst bin zwar nicht betroffen, kenne inzwischen jedoch einige Fälle die jedes Mal den gleichen Ablauf hatten.
Folgendes ist passiert. Kurz nachdem die Auktion beendet war erhielt der Käufer über eBay eine Kurznachricht. eBay habe den Kauf aufgrund betrügerischer Absichten abgebrochen und falls noch nicht geschehen, solle der Käufer den Artikel nicht bezahlen! Zeitnah sind auch die Artikel und Verkäuferinformationen verschwunden. So als hatte es diesen Kaufe überhaupt nicht gegegeben.
In einem Fall hieß es dagegen lediglich, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen habe. Trotzdem wurden auch hier alle Infos zum Kauf gelöscht.
Merkwürdeig ist zum einen, dass alle Käufe meiner Meinung nach überhaupt nicht abgebrochen werden konnten, das bereits jeweils eine wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Abbruch durch eBay erfolgte zudem mindestens so viel später nach Auktionsende, dass für viele Käufer der Hinweis nicht zu zahlen zu spät kam da der Kaufpreis bereits überwiesen wurde.
Für die Käufer die nicht über PayPal gezahlt haben sieht es dann erst einmal finster aus. Die Warung duchr eBay kam zu spät, nicht selten hörhere Geldbeträge sind weg und alles was den Abzocker mit dem Geschädigten verbunden hat ist ebenfalls spurlos verschwunden.
Das in diesen Fällen rechtsgültige Verträge geschlossen wurden steht außer Frage. eBay erklärt ganz deutlich, dass Kaufverträge ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden und das eBay lediglich den Onlinemarktplatz zur Verfügung stelle.
Das eBay handeln muss sobald bertrügerischer Handeln ersichtlich ist ist vollkommen klar. Aber gibt es aus technischer Sicht keine Möglichkeit die Verkäuferdaten gegen weiteren Missbrauch zu schützen wobei sie für den Geaschädigten wenigstens vorrübergehend sichtbar bleiben?
Und sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, hätte eBay dann nicht eine gewisse Informationspflicht dem Geschädigten gegenüber? Zum Beispiel eine Erklärung ob und wo die Daten gespeichert wurden und auf welchem Weg er bei Bedarf jederzeit über diese Daten verfügen kann? Zum Beispiel um Strafanzeige bei der Polizei stellen zu können?
Und natürlich geht es noch um die Frage inwieweit es zulässig ist massiven Einfluss in das Vertragsrecht des Käufers zu nehmen. Bis hin zur Aufhebung von Kaufverträgen die gem dem BGB zustande kamen. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Ansprüche des Käufers beschnitten und die Pflichten des Verkäufers erlassen. Haben wirksame Verträge für Betrüger keine Gültigkeit?
Können Ansprüche nicht geltend gemacht werden weil der Vertragspartner im Knast sitz?
Gefahr in Verzug erfordert schnelles handeln. Wenn vor diesem Hintergrung auch Auktionen abgebrochen werden habe ich dafür Verständnis. Aber wenn der vermeintliche Schutz erst erfogt wenn das Geld bereits auf dem Weg des Betrügers ist, dann sehe ich ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit alles so schnell zu löschen, dass sicher Käfer nicht mal ein paar Notizen zum Kauf machen kann.
Ich bin sicher das die gelöscheten Daten archiviert werden. Die Erfahrung hat allerdings auch gezeigt, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse nachweisen muss um sie zu bekommen. Hilfreich sind hier ein Anwalt oder eine Strafanzeige. Das kenne ich allerdings nur durch einen Fall. Deshalb kann ich nicht beurteilen ob es generell unkomplizierter funktioniert.
Was sollte ein Käufer tun, der in diese Situation gerät. Und wie kann der Käufer überhaupt feststellen ob ein akzeptierter Grund vorliegt wenn einfach der Verkäufer den Kauf abbricht?
Auf dem eBay Rechtsportal sowie anderen Info-Seiten gibt es hierzu leider keinen Hinweis.