Ware defekt -muss ich sie als Privatverkäufer zurücknehmen?

    • Ware defekt -muss ich sie als Privatverkäufer zurücknehmen?

      Guten Tag,

      ich habe mir vor längerer Zeit eine Grafikkarte bei Ebay für meinen Sohn ersteigert. Diese Grafikkarte stammte aus einem Garantieumtausch. Der Verkäufer schickte mir mit der Grafikkarte (die wirklich sehr neu und ungebraucht aussah) mit einer Rechnung in Form einer E-Mail,um bei Medion gegebenfalls Garantieanspruch zu erheben.
      Mein Sohn wollte die Karte aber nun doch nicht haben und so lag sie längere Zeit bei mir herum, bis ich mich entschlossen habe, sie bei Ebay wiederrum zu verkaufen. Konnte sie nicht testen, deswegen habe ich das auch in der Auktion erwähnt. Ich habe mich auf Grund ihres Aussehens darauf verlassen, dass sie funktioniert. AUßerdem war ja noch die Garantie dabei.
      Folgender Link führt zu meiner Auktion:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?
      ViewItem&rd=1&item=5144586666&ssPageName=STRK:MESO:IT

      Hier mein von mir selbst gefertigter Text für diese Auktion:

      Die Leistung der Karte liegt zwischen einer Radeon 9800
      und einer Radeon 9800 Pro.
      Habe die Karte damals bei ebay aus einem Garantieumtausch gekauft, mit Rechnung.
      Sollte ein Geschenk für meinen Sohn sein, dieser hat sich aber einen neuen PC gekauft und hatte keine Verwendung, deswegen verkaufe ich sie wieder. Die Karte ist in einer Hülle verpackt und wird sicher verpackt geliefert, leider ohne OVP oder Anleitung, da die Karte ja aus einem Garantieumtausch stammt.
      Habe die Karte selbst nicht ausprobiert, sie lag aber seit dem Kauf nur eingepackt rum und sieht optisch sehr neu aus, keinerlei Gebrauchsspuren zu erkennen, Staub, Kratzer oder was auch immer. Und die Rechnung wird als E-Mail Anhang mitgeschickt, um eventuell Garantieanspruch bei Medion zu erheben.
      Viel Spaß beim Bieten!
      ebay ich


      Habe nun leider vergessen direkt hinzuschreiben, dass ich keine Gewährleistung geben kann. Aber in meinen "Zahlungshinweisen des Verkäufers" habe ich folgendes geschrieben:

      Ebaynamen als Überweisungszweck.Bankdaten stehen in Kaufabwicklung.Bei Fragen Mail schreiben,in Mails Ebaynamen angeben.Versand in Deutschland und EU wie oben angegeben,in andere Länder mehr.Falls 2 Wochen nach Überweisung Ware nicht da ist, einfach melden.Wer den Treuhandservice in Anspruch nimmt,zahlt alle Kosten die dadurch entstehen.Da Privatmann keine Garantieleistung. Versichere aber, dass Artikel wie oben beschrieben ist. NICHT VERGESSEN EINE BEWERTUNG ABZUGEBEN

      Reicht es nicht, wenn ich den Gewährleistungsausschluß dort stehen habe? Muss er immer in der Artikelbeschreibung stehen?
      Meine konkrete Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, die Ware zurück zunehmen und dem Käufer seinen Geldbetrag zu erstatten.
      Der Käufer hat mir schon die Karte zurück geschickt und erwartet in den nächsten tagen sein Geld. Die Garantie per E-Mail kann bei Medion nicht eingelöst werden, da "es auf den PC eine Garantie geben würde, nicht auf die Grafikkarte".
      Ich habe schon mehrere Personen befragt und die unterschiedlichsten Antworten bekommen. Ich hoffe, sie können mir helfen.
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Hallo,

      meiner Meinung nach sind die Zahlungsbedingunen Bestandteil der Auktion somit kann der Gewährleistungsausschluss auch dort erfolgen. Es gilt allerdings zu prüfen ob in diesem Falle die Karte zurück genommen werden muss.

      Meines erachtens wurde durchaus zugesichert das die Karte funktioniert, was Sie nun nicht tut. dadurch erfüllt Sie eine zugesicherte Eigenschaft nicht und die Karte kann zurück gegeben werden.

      Gruss,
      Stefan
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    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Hallo,

      und woraus wird entnommen, dass sie funktioniert?
      Ich habe sie lediglich so gut wie möglich beschrieben.
      Ich habe erwähnt, dass ich sie NICHT testen konnte, dass sie aber sehr neu aussieht(was sie auch tut).
      Ich habe in keinem Satz erwähnt, dass sie funktioniert.
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Ein Grundlegendes Merkmal einer Grafikkarte ist, daß sie auch funktioniert. Solange nicht darauf hingewiesen wird, daß diese zu erwartende Eigenschaft nicht vorhanden ist, oder wenigstens nicht vorhanden sein könnte, kann jeder Käufer und auch Richter davon ausgehen, daß diese Karte funktionsfähig ist.
      Ich habe in keinem Satz erwähnt, dass sie funktioniert.

      Das ist versuchte Haarspalterei. Damit wirst Du nirgendwo durchkommen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Ich habe in meinem Text geschrieben, dass ich sie nicht ausprobiert habe.
      Damit weise ich darauf hin, dass ich nicht weiß, ob sie funktioniert.
      Somit kann auch keiner darauf schließen, dass sie funktioniert. Was ist denn das für eine Logik?
      Wenn ich nicht weiß, ob etwas defekt ist, verkaufe ich es auch nict als defekt. Da ich aber auch nicht wußte, ob sie funktioniert, habe ich hingeschrieben, dass ich sie nicht ausprobiert habe.
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Es ist immer wieder erstaunlich, das in diesem Forum nach Rat und Erfahrungen gefragt wird, aber immer nur eine einzige vom Fragesteller schon festgelegte Antwort erwartet wird. Wenn Du nichts anderes als deine eigene Meinung hören willst, brauchst Du doch gar nicht erst zu fragen ;) .
      Vieleicht antworten hier ja noch ein paar Member, die Deiner Ansicht sind. Ich frage mich nur nach dem Sinn dieses Threads, wenn nur diese Postings Dir genehm sind.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Bist du Anwalt? Wenn ja, nehme ich alles zurück, ansonsten erwarte ich nicht meine Antwort, aber auch keine selbst interpretierte Antwort.
      Ich erwarte eine juristische Antwort.

      Ein Verkäufer muss ihm bekannte Mängel dem Käufer melden.
      Verschweigt er ihm bekannte Mängel, macht er sich strafbar und ist somit verpflichtet, die Ware zurück zunehmen und den Kaufpreis und die durch Rücksendung anfallenden Kosten zu überweisen.
      In meinem Fall war nicht zu erkennen, dass die Karte defekt sein kann.
      Wenn man schreibt, dass man nicht weiß, ob ein Artikel funktioniert, gilt dies als Betrug, wenn DEUTLICH erkennbar ist, dass die Ware nicht funktionstüchtig sein kann(wenn man z.B. eine durchgebrochene Grafikkarte hätte). In meinem Fall war dies aber keinesfalls erkennlich, da sie, im Gegenteil, sehr neu und gepflegt aussah.
      Somit mache ich mich also strafbar, wenn ich den Artikel nach meinem besten Wissen beschreibe? Deiner Meinung nach hätte ich die Ware als defekt einstellen sollen, obwohl ich nicht wusste, ob sie defekt ist oder nicht. Somit ist meine Artikelbeschreibung legitim, da ich dem Käufer keine Informationen verschwiegen habe.
      Diesbezüglich habe ich mich schon schlau gemacht.
      Meine Frage ist nur, ob ich als Privatmann a) zur Gewährleistung verpflichtet bin, obwohl ich geschrieben habe, dass sie nicht getestet werden konnte und b) der Ausschluss der Gewährleistung in den Zahlungshinweisen ausreichend ist. Wäre b) z.B. der Fall, müsste ich keine Kosten erstatten. Mein einziges Problem war, dass ich vergessen habe, den Gewährleistungsausschluß in die Artikelbeschreibung zu schreiben.
    • Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Zunächst einmal der reparierte Link ---> Auktion

      Auch wenn in der Artikelbeschreibung nichts von Funktionsgarantie oder ähnlichem steht, würde ich persönlich - trotz ausgeschlossener Gewährleistung - die Karte zurücknehmen. Begründung: Du hast den Kaufvertrag (Garantienachweis) von Medion und kannst somit Deine Rechte gegenüber Medion geltend machen.

      Deiner Meinung nach hätte ich die Ware als defekt einstellen sollen, obwohl ich nicht wusste, ob sie defekt ist oder nicht.


      Theoretisch und sicherlich auch praktisch wäre es durchaus sinnvoller gewesen, aufgrund der nicht durchgeführten Funktionsprüfung, die Karte als "defekt" zu deklarieren. So hätte sich ein potentieller Käufer selbst einräumen müssen, ob er Gefahr läuft, ggfs. einen nicht funktionierenden Artikel zu erwerben.

      (...) der Ausschluss der Gewährleistung in den Zahlungshinweisen ausreichend ist.


      Da auch die Zahlungshinweise Bestandteil der Auktion(en) sind, dürfte der Hinweis bezüglich des Gewährleistungsausschlusses dort ausreichend sein, zumal dieser Text mit in den EOA-Mails übermittelt wird.
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    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Danke 5er-Fahrer!
      Das Problem mit der Garantie bei Medion ist, das sie keine Garantie darafu geben wollen. Vermutlich hat mich der Käufer, von dem ich damals die Karte gekauft habe, reingelegt. Nachdem mir der Käufer sein Problem geschildert hat, habe ich selbst noch einmal bei Medion angerufen. Ich brauche die Nummer des Pcs, um Garantie zu bekommen. Diese Grafikkarten wurde nämlich nur in den Aldi-Pcs eingebaut. Sie wollen mir also keine neue Karte geben, wenn ich nicht die Seriennummer des PCs habe. Werde mir den ratschlag zu Herzen nehmen und in Zukunft lieber gleich DEFEKT hinschreiben, wenn ich nicht weiß, wie es um die Funktionstüchtigkeit steht.
      Rechtlich kann er mich also nicht belangen, dass ist erst einmal das, was ich wissen wollte.
      Jetzt habe ich halt nur das Problem, dass ich dem Käufer a) sein Geld zurückgebe und selbst Verlust mache oder b) mein Geld behalte und somit der Käufer einen Verlust hat. Leider habe ich es im Moment nicht so mit dem Geld, sonst wäre das für mich nicht das Thema. Vielleicht kann ich mich mit dem Käufer ja einigen.
    • RE: Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Oh man, werde dem Käufer das Geld wohl wieder geben.
      Habe aus einer anderen Quelle erfahren, dass ich zur Zurücknahme verpflichtet bin. Ich müsste dafür haften, dass die Herstellergarantie nicht gültig ist.
    • Ware defekt. Muss ich als Privatmann sie zurück nehmen?

      Habe aus einer anderen Quelle erfahren, dass ich zur Zurücknahme verpflichtet bin. Ich müsste dafür haften, dass die Herstellergarantie nicht gültig ist.


      Hast Du dafür irgendetwas schriftliches vorliegen, was Du uns zeigen kannst? Es wäre sicherlich auch für andere User hilfreich, diese Information zu erhalten ... DANKE !!!

      Sorry, hat mein Daumendrücken wohl nicht viel genutzt. Aber vielleicht kannst Du vom damaligen Verkäufer doch noch an die fehlenden Angaben (Seriennummer des PC) kommen, so daß Du selbst die Karte bei Medion umtauschen kannst ?!
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