Guten Tag,
ich habe mir vor längerer Zeit eine Grafikkarte bei Ebay für meinen Sohn ersteigert. Diese Grafikkarte stammte aus einem Garantieumtausch. Der Verkäufer schickte mir mit der Grafikkarte (die wirklich sehr neu und ungebraucht aussah) mit einer Rechnung in Form einer E-Mail,um bei Medion gegebenfalls Garantieanspruch zu erheben.
Mein Sohn wollte die Karte aber nun doch nicht haben und so lag sie längere Zeit bei mir herum, bis ich mich entschlossen habe, sie bei Ebay wiederrum zu verkaufen. Konnte sie nicht testen, deswegen habe ich das auch in der Auktion erwähnt. Ich habe mich auf Grund ihres Aussehens darauf verlassen, dass sie funktioniert. AUßerdem war ja noch die Garantie dabei.
Folgender Link führt zu meiner Auktion:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?
ViewItem&rd=1&item=5144586666&ssPageName=STRK:MESO:IT
Hier mein von mir selbst gefertigter Text für diese Auktion:
Die Leistung der Karte liegt zwischen einer Radeon 9800
und einer Radeon 9800 Pro.
Habe die Karte damals bei ebay aus einem Garantieumtausch gekauft, mit Rechnung.
Sollte ein Geschenk für meinen Sohn sein, dieser hat sich aber einen neuen PC gekauft und hatte keine Verwendung, deswegen verkaufe ich sie wieder. Die Karte ist in einer Hülle verpackt und wird sicher verpackt geliefert, leider ohne OVP oder Anleitung, da die Karte ja aus einem Garantieumtausch stammt.
Habe die Karte selbst nicht ausprobiert, sie lag aber seit dem Kauf nur eingepackt rum und sieht optisch sehr neu aus, keinerlei Gebrauchsspuren zu erkennen, Staub, Kratzer oder was auch immer. Und die Rechnung wird als E-Mail Anhang mitgeschickt, um eventuell Garantieanspruch bei Medion zu erheben.
Viel Spaß beim Bieten!
ebay ich
Habe nun leider vergessen direkt hinzuschreiben, dass ich keine Gewährleistung geben kann. Aber in meinen "Zahlungshinweisen des Verkäufers" habe ich folgendes geschrieben:
Ebaynamen als Überweisungszweck.Bankdaten stehen in Kaufabwicklung.Bei Fragen Mail schreiben,in Mails Ebaynamen angeben.Versand in Deutschland und EU wie oben angegeben,in andere Länder mehr.Falls 2 Wochen nach Überweisung Ware nicht da ist, einfach melden.Wer den Treuhandservice in Anspruch nimmt,zahlt alle Kosten die dadurch entstehen.Da Privatmann keine Garantieleistung. Versichere aber, dass Artikel wie oben beschrieben ist. NICHT VERGESSEN EINE BEWERTUNG ABZUGEBEN
Reicht es nicht, wenn ich den Gewährleistungsausschluß dort stehen habe? Muss er immer in der Artikelbeschreibung stehen?
Meine konkrete Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, die Ware zurück zunehmen und dem Käufer seinen Geldbetrag zu erstatten.
Der Käufer hat mir schon die Karte zurück geschickt und erwartet in den nächsten tagen sein Geld. Die Garantie per E-Mail kann bei Medion nicht eingelöst werden, da "es auf den PC eine Garantie geben würde, nicht auf die Grafikkarte".
Ich habe schon mehrere Personen befragt und die unterschiedlichsten Antworten bekommen. Ich hoffe, sie können mir helfen.
ich habe mir vor längerer Zeit eine Grafikkarte bei Ebay für meinen Sohn ersteigert. Diese Grafikkarte stammte aus einem Garantieumtausch. Der Verkäufer schickte mir mit der Grafikkarte (die wirklich sehr neu und ungebraucht aussah) mit einer Rechnung in Form einer E-Mail,um bei Medion gegebenfalls Garantieanspruch zu erheben.
Mein Sohn wollte die Karte aber nun doch nicht haben und so lag sie längere Zeit bei mir herum, bis ich mich entschlossen habe, sie bei Ebay wiederrum zu verkaufen. Konnte sie nicht testen, deswegen habe ich das auch in der Auktion erwähnt. Ich habe mich auf Grund ihres Aussehens darauf verlassen, dass sie funktioniert. AUßerdem war ja noch die Garantie dabei.
Folgender Link führt zu meiner Auktion:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?
ViewItem&rd=1&item=5144586666&ssPageName=STRK:MESO:IT
Hier mein von mir selbst gefertigter Text für diese Auktion:
Die Leistung der Karte liegt zwischen einer Radeon 9800
und einer Radeon 9800 Pro.
Habe die Karte damals bei ebay aus einem Garantieumtausch gekauft, mit Rechnung.
Sollte ein Geschenk für meinen Sohn sein, dieser hat sich aber einen neuen PC gekauft und hatte keine Verwendung, deswegen verkaufe ich sie wieder. Die Karte ist in einer Hülle verpackt und wird sicher verpackt geliefert, leider ohne OVP oder Anleitung, da die Karte ja aus einem Garantieumtausch stammt.
Habe die Karte selbst nicht ausprobiert, sie lag aber seit dem Kauf nur eingepackt rum und sieht optisch sehr neu aus, keinerlei Gebrauchsspuren zu erkennen, Staub, Kratzer oder was auch immer. Und die Rechnung wird als E-Mail Anhang mitgeschickt, um eventuell Garantieanspruch bei Medion zu erheben.
Viel Spaß beim Bieten!
ebay ich
Habe nun leider vergessen direkt hinzuschreiben, dass ich keine Gewährleistung geben kann. Aber in meinen "Zahlungshinweisen des Verkäufers" habe ich folgendes geschrieben:
Ebaynamen als Überweisungszweck.Bankdaten stehen in Kaufabwicklung.Bei Fragen Mail schreiben,in Mails Ebaynamen angeben.Versand in Deutschland und EU wie oben angegeben,in andere Länder mehr.Falls 2 Wochen nach Überweisung Ware nicht da ist, einfach melden.Wer den Treuhandservice in Anspruch nimmt,zahlt alle Kosten die dadurch entstehen.Da Privatmann keine Garantieleistung. Versichere aber, dass Artikel wie oben beschrieben ist. NICHT VERGESSEN EINE BEWERTUNG ABZUGEBEN
Reicht es nicht, wenn ich den Gewährleistungsausschluß dort stehen habe? Muss er immer in der Artikelbeschreibung stehen?
Meine konkrete Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, die Ware zurück zunehmen und dem Käufer seinen Geldbetrag zu erstatten.
Der Käufer hat mir schon die Karte zurück geschickt und erwartet in den nächsten tagen sein Geld. Die Garantie per E-Mail kann bei Medion nicht eingelöst werden, da "es auf den PC eine Garantie geben würde, nicht auf die Grafikkarte".
Ich habe schon mehrere Personen befragt und die unterschiedlichsten Antworten bekommen. Ich hoffe, sie können mir helfen.