Ja, hast du. Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung ist natürlich zunächst mal, daß nicht regulär zugestellt werden kann. Daß wir alle wissen, daß das Briefksatenschild weg ist, ist für den amtlichen Gang der Dinge belanglos. Erstmal muß es einen erfolglosen Zustellversuch gegeben haben.
Zweitens ist erforderlich, daß ernsthafte Bemühungen erfolgt sind, den Schuldner zu finden. Wieder ist es belanglos, daß alle wissen, daß der über alle Berge ist: das muß mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt geschehen.
Also:
1. Wenn die zwei Wochen rum sind, Vollstreckungsbescheid beantragen
2. Auf Nachricht der Nichtzustellbarkeit warten
3. Beim Einwohnermeldeamt nach der aktuellen Meldeanschrift fragen, Begründung: Nichtzustellbarkeit des VB in Kopie anhängen
4. Die Anwort, daß die aktuelle Anschrift, unter der nicht zugestellt werden kann, die einzig bekannte ist, dem Gericht zukommen lassen und öffentliche Zustellung beantragen. AZ der StaA und der Hinweis, daß sich der Schuldner nach deinem Kenntnisstand abgesetzt hat und polizeilich gesucht wird und deshalb weitere Versuche, den Aufenthaltsort des Schuldners festzustellen, aussichtslos sind, können nicht schaden. Keinesfalls würde ich aber irgendwo erwähnen, daß es eine Person diesen Namens ggf. gar nicht gibt.
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