aurum schrieb:
der Einkaufspreis ist irrelevant, es zählt nur der Tagesbörsenpreis, zu dem sich solche Firmen auch sofort (per Termingeschäft) wieder eindecken (müssen)

Der Gewinn dürfte bei diesen Preisen aber tatsächlich in den Termingeschäften liegen. Da spekuliert er eben richtig. Oder vielleicht auch mal falsch und dann legt er eben drauf, wenn einer zum unpassenden Zeitpunkt einkauft. Kommt vor. Unterm Strich muss eben was übrig bleiben
aurum schrieb:
Anlagegold ist vom Widerrufsrecht ausgenommen, das weißt du sicher?
Natürlich. BGB §312g Abs. 2 Nr 8. Das meine ich auch gar nicht. Immerhin hat er aber erfahren, dass und bei welchen Artikeln er den Widerruf ausschliessen darf. Da hätte man ihm den Rest auch gleich sagen können. Denn im Grunde hat da wer fachlich qualifiziert dran gearbeitet. Es sind Kleinigkeiten. (HRA z.B.)
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.