Fakeshops schmittshop.de / drschmittshop.com Warnung: IBAN: DE72700400480795888700 Commerzbank, DE27700700240042560300 Deutsche Bank, DE03700222000020239336​0 Fidorbank, DE24100100100912680104 Postbank

    • Sandra Fi schrieb:

      Anwalt ist nicht so teuer, wie manch einer denken mag und eine Sammelklage unter vielen bedeutet Teilung der Kosten beispielsweise.
      Wenn dein Anwalt dir zur Sammelklage rät, würde ich mir lieber einen anderen suchen :S Es sei denn du wohnst in Matlockland? Und bitte begreife, dass bis es überhaupt zu einer Klage kommen kann, erstmal einer ermittelt werden muss (Polizei->Staatsanwaltschaft) den man verklagigen kann!

      Sammelklage gibt es nicht in D (AT, CH ...)
    • Hallo Biguhu,

      ja das stimmt, die klassische Sammelklage gibt es nicht. Jedoch ist es auch in Deutschland möglich, einen Anwalt gesammelt zu beauftragen und damit die Kosten zu senken. Dass bei dem Schmittshop nichts zu holen ist, halte ich für eine reine Annahme, die hier niemand wirklich bestätigen kann.

      Ich verstehe durchaus, dass es schwierig ist, in so einem Fall Geld zu bekommen. Allerdings lasse ich mich auch nicht herabwürdigen, ich hätte hier etwas nicht oder falsch verstanden. Das ist für mich auch keine Ebene, auf der ich mich unterhalten möchte.

      Ich war noch nie jemand, der die Flinte deswegen einfach ins Korn wirft und denke, wenn man so an etwas herangeht, dann hat man tatsächlich von Anfang an verloren.

      Viele Grüße
      Sandra Fischer
    • was mich beschäftigt ist dass die Seite immer noch aktiv ist und von dort gearbeitet wird Sie versenden immer noch E-Mails und die Facebook-Seite ist auch aktiv dort werden negative Kommentare sofort gelöscht also das heißt doch dass die Verantwortlichen weitermachen und keiner sie aufhalten kann da sitzen echte Personen reale Menschen vor dem PC und schicken uns E-Mails antworten uns oder bearbeiten ihre Facebook-Seite das kann doch wohl nicht wahr sein
    • da kann ja irgendwas nicht stimmen wir müssen uns mal in deren Lage versetzen wenn wir die Betrüger werden würden wir ja nicht so lange aktiv bleiben und weiterhin Ware verkaufen oder eine aktive Facebook Seite betreuen eigentlich müssten sie schon über alle Berge sein und alle Seiten geschlossen haben
    • Sandra Fi schrieb:

      Sollten Sie nicht mit einer Frist bis zum (1 TAG IN DIE ZUKUNFT) reagieren,
      Wenn es denn mit dem Schmittshop nach Recht und Gesetz und richtiger Fristsetzung ginge, dann hat auch in der Hinsicht der Gesetzgeber schon fürs "betreute Kaufen" vorgesorgt:

      https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/16542-wir-wurden-gefragt-geld-nach-widerruf-erstattet.html schrieb:

      Rückzahlung nach Widerruf: 14 Tage
      Macht der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch, indem er beispielsweise per Mail den Widerruf erklärt, wird der bestehende Kaufvertrag wieder beseitigt. Es gibt für den Händler also keinen Grund mehr, den Kaufpreis zu behalten. Für die Rückzahlung hat der Gesetzgeber eine eigene Frist festgelegt: Die Kaufpreiserstattung (samt Standardhinsendekosten) hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab der Widerrufserklärung zu erfolgen.
    • Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Der Gesetzgeber gibt eine Frist von 14 Tagen für den Widerruf vor.

      Jeder Kunde hat aber das Recht, eine Antwort mit einer ihm genehmen Frist zu verlangen. In diesem Fall würde ich einen Tag vorschlagen, da sonst durch Verschleppung der Antwort die gesetzliche Widerspruchsfrist ausläuft.

      Man kann meinen Text schon als Beispieltext so nehmen.
    • so ich habe gerade eine E-Mail von Doktor Schmitt erhalten in der steht dass ich von meinem Widerspruch jetzt nicht gebraucht machen kann da die Ware schon geliefert wird und ich erst bei der Retoure mein Geld erstatten könnte daraufhin habe ich jetzt eine weitere E-Mail geschickt mit dem Inhalt dass sie mir dann doch bitte eine Sendungsnummer eine Trackingnummer senden sollen wo ich die Ware verfolgen kann
    • Derobaso schrieb:

      was mich beschäftigt ist dass die Seite immer noch aktiv ist und von dort gearbeitet wird Sie versenden immer noch E-Mails und die Facebook-Seite ist auch aktiv dort werden negative Kommentare sofort gelöscht also das heißt doch dass die Verantwortlichen weitermachen und keiner sie aufhalten kann da sitzen echte Personen reale Menschen vor dem PC und schicken uns E-Mails antworten uns oder bearbeiten ihre Facebook-Seite das kann doch wohl nicht wahr sein
      Manche Leute arbeiten sogar für ein bisschen (mehr) Geld. ;) .... Und solange noch viel mehr Leute zahlen, als zurückbekommen, solange ist es offensichtlich profitabel

      Und der Rest läuft ab wie bei einem Schneeballsystem: den letzten beißen die Hunde
    • Sandra Fi schrieb:

      Dass bei dem Schmittshop nichts zu holen ist, halte ich für eine reine Annahme, die hier niemand wirklich bestätigen kann.

      Ich verstehe durchaus, dass es schwierig ist, in so einem Fall Geld zu bekommen. Allerdings lasse ich mich auch nicht herabwürdigen, ich hätte hier etwas nicht oder falsch verstanden. Das ist für mich auch keine Ebene, auf der ich mich unterhalten möchte.
      Hier wird niemand herabgewürdigt, aber ich bezweifle, dass du den gesamten Thread gelesen hast. Dann würdest du auch die Indizien gefunden haben, die nahelegen, dass du es nicht mit einem real fassbaren Shop zu tun hast.

      Sandra Fi schrieb:

      Jeder Kunde hat aber das Recht, eine Antwort mit einer ihm genehmen Frist zu verlangen. In diesem Fall würde ich einen Tag vorschlagen, da sonst durch Verschleppung der Antwort die gesetzliche Widerspruchsfrist ausläuft.
      Das hast du dir gerade ausgedacht oder aus welchem Gesetz lässt sich das so ableiten?

      Derobaso schrieb:

      da kann ja irgendwas nicht stimmen wir müssen uns mal in deren Lage versetzen wenn wir die Betrüger werden würden wir ja nicht so lange aktiv bleiben und weiterhin Ware verkaufen oder eine aktive Facebook Seite betreuen eigentlich müssten sie schon über alle Berge sein und alle Seiten geschlossen haben
      Ganz im Gegenteil. Die Kuh wird so lange gemolken, wie möglich. Seit wann kann man Ware verkaufen und Facebook-Seite betreuen nicht von jedem beliebigen Punkt der Welt erledigen?

      Seufz...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ja das habe ich mir auch schon gedacht dass es wie ein Schneeballsystem läuft umso mehr Leute bestellen umso mehr Geld landet in der Kasse und die alten Kunden können beliefert werden die aktuellen neuen Bestellung müssen es mal auf Geld warten was wieder in die Kasse kommt
    • Derobaso schrieb:

      E-Mail von Doktor Schmitt erhalten in der steht dass ich von meinem Widerspruch jetzt nicht gebraucht machen kann
      Das ist grober Unsinn, du kanns jederzeit vor Lieferung bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen

      Derobaso schrieb:

      ich erst bei der Retoure mein Geld erstatten könnte
      Da hätte er ja im Prinzip wieder Recht

      https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/16542-wir-wurden-gefragt-geld-nach-widerruf-erstattet.html schrieb:

      Besonderheit: Zurückbehaltungsrecht
      Viele Online-Händler werden nun einwenden, dass die Rückzahlung unsicher sei, wenn er die Ware noch nicht erhalten habe. Die Kunden bekämen dann ihr Geld und die Ware kommt beim Händler nie an. Hier hat der Gesetzgeber jedoch Vorkehrung getroffen und dem Verkäufer ein sog. Zurückbehaltungsrecht eingeräumt. Der Unternehmer darf die Rückzahlung nach einem Widerruf so lange verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat (z.B. durch Einlieferungsbeleg).
      Wenn du denn die Ware schon hättest und er einen Beleg dafür hätte, andernfalls würde ich darauf verweisen, dass die angebliche Ware ja noch in seinem "Einflussbereich" ist.

      Und die Trackingnummer /Sendeverfolgungsnummer müsste dann schon seiner Behauptung beiligen, andernfalls würde ich behaupten, die Ware ist noch nicht versendet.
    • ACH PS

      ES IST EIN SCHNEEBALLSYSTEM UND JA DA IST GELD. ALSO HOLT ES EUCH SO SCHNELL WIE MÖGLICH WIEDER.

      Redaktion: hört auf, die Leute zu verunsichern und jeden konstruktiven Vorschlag, der nicht von Euch direkt kommt, madig zu machen. Wenn Ihr an meiner Echtheit zweifelt, dann bitte auf meiner eMail Addi melden. Ich leite gern alles weiter, was ich zum Sachverhalt habe. Inkl. der Rückerstattungsbeleg meiner Bank.
    • Derobaso schrieb:

      die alten Kunden können beliefert werden
      Soweit ich weiß, ist noch kein einziger beliefert worden, außer Vladimir mit einem falschen Fernseher ohne Rechnung und entsprechend ohne Garantie...

      Es geht hier um einen Fakeshop, das heißt "Keine Ware fürs Geld",

      nur die behaupteten Rückzahlungen sind so gestreut, und die anfänglichen (Falsch-)Lieferungen sind so konzipiert, dass die ersten "Erfolgserlebnisse" in extra erschaffenen und fleißig selbst bedienten Bewertungsportalen wie bei einem Schneeballsystem durch immer mehr Mitspieler (aka Opfer) sich für den Täter lohnen.