Artikelbeschreibung falsch - kann ich Spediteurskosten zurückverlangen?

    • Artikelbeschreibung falsch - kann ich Spediteurskosten zurückverlangen?

      Hallo!

      Ich habe einen Schrank ersteigert. Angabe war: "Er ist ca. 210 x 250 cm ...", sowie "...und die Lamellen auf der Vorderseite sind ...". Auf Email-Anfrage, ob 2,10 breit ider hoch, sagte die Verküuferin das der schrank 2,10 breit sei.

      Ich habe den Schrank ersteigert und einen Spediteur beauftragt. Schrank wurde geliefert und - oh Graus - er ist 2,10breit und 2,10hoch. Ferner sind die Lamellen eine große 3D-Folie (ohne schlitze), die vorne an der Sperholztür eingelassen ist, also allenfalls Lamellenoptik).

      Habe ich ein Anrecht darauf, dass die Verkäuferin die Spediteurkosten übernimmt, wegen grober Nichteinhaltung der zugesagten Eigenschaften?
      Wie muß ich vorgehen, bzw. was ist zu beachten?

      Grüße und Dank!

      Ratsuchender
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Hallo,

      also erstmal der Link zur Auktion ist der folgende: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4345574096.

      Wenn wesentliche Eigenschaften bei der Beschreibung des Schranks falsch sind muss der Verkäufer dieses zurücknehmen. Fraglich ist jedoch nur was wesentlich ist. Hat der Schrank Macken die verschwiegen wurden? Oder ist es die Beschreibung der Türen lediglich falsch?

      Dem Grunde nach ist bei einer falschen Beschreibung der Verkäufer verpflichtet auch als Privatverkäufer die Ware zurück zu nehmen. Wegen der Kosten der Spedition (wie hoch sind die gewesen?) müsste man sich mit dem Verkäufer einigen. In der Regel müsste er bei einer bestehenden absichtlichen Falschbeschreibung oder Mängel auch die Kosten übernehmen. Jedoch müsste man sich dann mit dem Verkäufer einigen, bei so einem geringen Streitwert würde sich auch kein gerichtliches Verfahren lohnen.

      Vielleicht einfach den Schrank selber bei Ebay etwas besser in der Artikelbeschreibung wieder einstellen und statt 6,22 € daraus 10,00 € machen. ;)

      Was sagen andere den so dazu?

      Daniel
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Danke für den richtigen Link!

      Der wesentliche Fehler sind nicht so sehr die häßlichen Folien-Lamellenatrappen, sondern der Fakt, dass der Schrank statt 2,50hoch nur 2,10hoch ist!

      Nur wegen dieser Höhe habe ich den Schrank gekauft!
      Ferner wurde vom Spediteur vermerkt, dass ein Griff, sowie die Schrauben fehlen würden. Die falsche Höhe hat er nicht vermerkt, es ist aber auch nicht seine Aufgabe die Produkteigenschaften zu überprüfen.
      Die Speditionskosten waren 100Euro!
      Da sind die 6,22Euro nebensächlich.

      Ob die falschen Angaben absichtlich gemacht wurden, dürfte sich kaum beweisen lassen, sehe ich aber auch nicht als relevant an. Fakt ist, das die Angaben wesentlich von der Realität abweichen, ob Absicht oder nicht, der Käufer hat einen Schaden.

      @ Knorf: Welche anderen meinst Du?
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Genau, damit meinte ich mal die erfahrenen hier im Forum was die dazu sagen... Die mit mehr Erfahrung und die solche ähnlichen oder vergleichbare Fälle kennen... Habe meine Meinung geschrieben, da ich ja kein Jurist bin kann ich es nicht final sagen...
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Schlußendlich kommt es darauf an, welche "zugesicherten Eigenschaften" Du dokumentieren kannst. Deswegen ist der Link zur Auktion im Thread immmer sehr hilfreich. Aus der Auktion gehen die Maße leider nicht genau hervor. Kannst Du aus einer email belegen, daß die Höhe 2,50 cm sein soll? Wenn ja, hast Du relativ gute Karten, obwohl eine email nur ein Indiz, aber kein Beweis ist. Was sagt denn der Verkäufer zu Deiner Reklamation?
      Interessanterweise steht in der Auktion:" Versandkosten: Kostenlos"
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Also, wie ich in meinem allerersten Eröffnungsbeitrag schrieb, habe ich die Verkäuferin angemailt mit der Frage, ob der Schrank denn 2,10m breit oder hoch sei. Sie antwortete "2,10m breit" (Mail habe ich noch). Da sie für den Schrank die Maße 2,10 x 2,50 angab folgt die unabdingbare Logik, dass er 2,50m hoch oder Tief sein muß. "Tief" konnte aufgrund des Fotos nicht sein.

      Ich weiß, ich bin ungeduldig, aber weiß denn nun vielleicht jemand, ob ob ein Verkäufer bei falschen Angaben bezüglich einer ersteigerten Ware über den Verkaufswert hinaus haftbar gemacht werden kann, in meinem Fall die Speditionskosten???
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Hast du den Spediteur persönlich beauftragt oder das der Verkäuferin überlassen und dieser die "Speditionskosten" überwiesen? Normal sind nämlich max. 50 Euro!

      In der Artikelbeschreibung stehen auch widersprüchliche Angaben, zum einen "kostenloser Versand", aber dann "Zahlung vor Versand, NUR Abholung in Bad Rappenau !!!", was darauf schließen lässt, dass die Verkäuferin meinte, die Ware kann nicht verschickt werden, sondern muss abgeholt werden.

      Wenn du also selber den Versand gewünscht hast, sehe ich da leider eher schwarz für dich. Es sei denn die 100 Euro sind nicht der Spediteur-Preis, sondern der der Verkäuferin, dann würde ich auf eine Rückzahlung von mindestens 50 Euro bestehen. Verlange die Spediteur-Rechnung!

      In der Artikelbeschreibung steht "ca. 250 cm", wegen des "circa" würde ich schätzen, dass du sie auf die falsche Maßangabe nicht festnageln kannst.

      Vielleicht hilft dir sonst dieser Link weiter.
    • RE: Artikelbeschreibung falsch; kann ich Spediteurkosten zurückverlangen?

      Ich krieg die Kriiiiiiiiiiiiiiiese!!!

      - Den Spediteur habe ich beauftragt.

      - 100 Euro für eine Strecke von Heilbronn nach Düsseldorf sind eher ein Schnäppchen denn teuer! Ich habe bei 4 Spediteuren angefragt und dies Angebot war das mit Abstand günstigste. (Wer einen günstigeren kennt möge mir sofort die Adresse nennen!!!)

      - Hätte ich den Schrank selbst abgeholt, hätte ich mindestens die selbe Summe für Benzin ausgegeben und somit den selben Schaden gehabt. Von der gesparten Zeit mal ganz abgesehen.

      - Auch in Katalogen steht meist "ca." bei den Massen, da Holz etc. schwer auf den Millimeter genau zugeschnitten werden kann.

      - Ein Unterschied von -40cm kann unmöglich unter den Deckmantel des Begriffes "ca." fallen! Insbesondere, wo die Breite korrekt angegeben wurde.


      Dank für die Links!

      Ich habe mal ebay angeschrieben und bin gespannt, was passiert.