Hallo zusammen,
leider habe ich trotz intensiver Onlinerecherche keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Vielleicht habe ich hier im Forum mehr Glück. Das hoffe ich zumindest.
Es geht um folgende Angelegenheit: (Verkäufer und Käufer sind Privatleute)
Der Käufer hat insgesammt 7 Artikel gekauft (Porzellan Villeroy & Boch). Über jeden Kauf kan ein Kaufvertrag zustande. Die Versprechen des Verkäufers mit der Zahlung nur so lange zu warten bist alle Auktionen beendet sind, erwiesen sich als heiße Luft.
Wenn ich richtig informiert bin, hat der Verkäufer nach erfolgloser Frist zur Nacherfüllung das Recht vom Vertragzurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, falls bei einem erneuten Verkauf ein geringerer Preis erzielt wird. Richtig?
Nun zu meinen Fragen:
Kann der Verkäufer nach eigenen Ermessen entscheiden wie und wo er die Artikel verkauft? Wäre es z.B. rechtlich in Ordnung alle Artikel zusammen als Konvolut anzubieten, oder muss der Verkäufer durch den Kaufvertrag für jeden Artikel einzeln Forderungen stellen?
Alle Artikel zusammen ergeben einen nichtgezahlten Kaufpreis von etwa 100,- EUR. Sollte der Verkäufer nun allles als Paket anbieten und nur 20,- EUR Gesamtpreis bei einer Auktion erzielen, muss der Käufer trotzdem den Differenzbetrag von 80,- EUR als Schadenersatz erstatten?
Anderenfalls müsste der Verkäufer ja nicht verkaufte Artikel immer wieder neu anbieten und bei jedem Verkauft Schadenersatz fordern.
Muss der Käufer über das Vorhaben des Verkäufers informiert werden?
Besteht der Anspruch auf Schadenersatz nach dem Rücktritt automatisch? Oder was muss man tun um seine Ansprüche nicht vielleicht sogar zu verwirken?
Ich bedanke mich für jeden Tipp und wünsche allen eine schöne Zeit
leider habe ich trotz intensiver Onlinerecherche keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Vielleicht habe ich hier im Forum mehr Glück. Das hoffe ich zumindest.
Es geht um folgende Angelegenheit: (Verkäufer und Käufer sind Privatleute)
Der Käufer hat insgesammt 7 Artikel gekauft (Porzellan Villeroy & Boch). Über jeden Kauf kan ein Kaufvertrag zustande. Die Versprechen des Verkäufers mit der Zahlung nur so lange zu warten bist alle Auktionen beendet sind, erwiesen sich als heiße Luft.
Wenn ich richtig informiert bin, hat der Verkäufer nach erfolgloser Frist zur Nacherfüllung das Recht vom Vertragzurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, falls bei einem erneuten Verkauf ein geringerer Preis erzielt wird. Richtig?
Nun zu meinen Fragen:
Kann der Verkäufer nach eigenen Ermessen entscheiden wie und wo er die Artikel verkauft? Wäre es z.B. rechtlich in Ordnung alle Artikel zusammen als Konvolut anzubieten, oder muss der Verkäufer durch den Kaufvertrag für jeden Artikel einzeln Forderungen stellen?
Alle Artikel zusammen ergeben einen nichtgezahlten Kaufpreis von etwa 100,- EUR. Sollte der Verkäufer nun allles als Paket anbieten und nur 20,- EUR Gesamtpreis bei einer Auktion erzielen, muss der Käufer trotzdem den Differenzbetrag von 80,- EUR als Schadenersatz erstatten?
Anderenfalls müsste der Verkäufer ja nicht verkaufte Artikel immer wieder neu anbieten und bei jedem Verkauft Schadenersatz fordern.
Muss der Käufer über das Vorhaben des Verkäufers informiert werden?
Besteht der Anspruch auf Schadenersatz nach dem Rücktritt automatisch? Oder was muss man tun um seine Ansprüche nicht vielleicht sogar zu verwirken?
Ich bedanke mich für jeden Tipp und wünsche allen eine schöne Zeit