Fakeshop-Betreiber wartet auf sein Urteil

    • Fakeshop-Betreiber wartet auf sein Urteil




      Prozess am Landgericht

      Falsche Online-Shops: Münchner soll sich halbe Million Euro ergaunert haben


      • Ein 35 Jahre alter Münchner soll mit falschen Online-Shops fast eine halbe Million Euro verdient haben.
      • Mehr als 200 Mal sollen sich Kunden eine Kaffeemaschine gekauft haben, die dann nicht geliefert wurde.
      • Insgesamt soll der Münchner 750 Kunden über das Internet betrogen haben. Bei Prozessbeginn vor dem Landgericht zeigt er sich kooperativ.


      sueddeutsche.de/muenchen/proze…trug-in-faellen-1.3496194

      Kann sich noch jemand an den erinnern? Der betrog aus Spanien heraus...
      Wem die paywall ähnliche SZ nicht passt, der kanns auch hier nachlesen:
      tarnkappe.info/online-betrug-m…nchner-rund-440-000-euro/

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von roflem ()

    • tarnkappe.info schrieb:

      Fazit:
      Auch dieser Fall zeigt deutlich, wie gutgläubig doch viele Kunden sind. Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die den Fall Mark-Thomas E. übernommen hat, empfiehlt Verbrauchern, niemals bei Anbietern, die man nicht kennt, in Vorkasse zu gehen. Auch wenn Produkte deutlich unter Marktpreis angeboten werden, sollten beim Online-Shopping die Alarmglocken läuten.

      Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.
      Auch wenn der Täter in diesem Fall ausnahmsweise mal geschnappt wurde und einige Zeit hinter Gittern verschwindet:
      Die Käufer haben davon nicht mehr viel, ihr Geld sehen die nie wieder. Die Täter sind alles Würstchen und gescheiterte Existenzen. Da ist jetzt nichts zu holen und daran wird sich auch in den 30 Jahren, die ein Titel zivilrechtlich vollstreckbar ist, nichts ändern.
      Wer sein Geld bei irgendeinem "Online-Shop" per Vorkasse versenkt, nur weil da die Ware billiger ist als anderswo, der kann es auch gleich im Klo runterspülen. Es ist in dem Moment auf Nimmerwiedersehen verloren, in dem der Käufer in seinem online-banking auf "Überweisung ausführen" klickt...

      Das Fazit muss also lauten:

      :!: Finger weg von irgendwelchen Online-Shops, die zufällig heute bei Google ganz oben stehen. :!:
      Übermorgen existieren 98% davon bereits nicht mehr
    • Schützin schrieb:

      ... Die Täter sind alles Würstchen und gescheiterte Existenzen.
      Da ist jetzt nichts zu holen ...
      Wieder mal ein Strohmann gefasst. Wie so oft.
      Die Hintermänner bleiben unerkannt.
      (Da hätte man doch gleich schreiben können: Es ist wie immer abgelaufen. Da weiß man doch gleich Bescheid und braucht nicht erst die langen Texte zu lesen.)

      Den Großteil der Beute habe ohnehin sein Kompagnon aus dem Darknet eingestrichen.
      sueddeutsche.de/muenchen/proze…trug-in-faellen-1.3496194

    • ZCB - LG München verurteilt Internet-Betrüger

      Wegen des Betriebs von insgesamt 19 sogenannten „Fakeshops“ hat das
      Landgericht München I am gestrigen Tag nach einer Anklage der bei der
      Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime
      Bayern einen 35-jährigen Münchener wegen mehrfachen gewerbsmäßigen
      Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 5 Monaten
      verurteilt. Der Angeklagte hat in mehr als 700 Fällen im Internet
      hochwertige Elektroartikel angeboten, von den Geschädigten den Kaufpreis
      per Vorkasse vereinnahmt und ist die Lieferung der bestellten Waren –
      wie von vorneherein geplant – schuldig geblieben. „Fakeshops“ sind
      oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im
      Internet kaum zu unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


      Nach
      umfangreichen Ermittlungen im In- und Ausland war es den Staatsanwälten
      der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Beamten der
      Kriminalpolizeiinspektion Ansbach gelungen, den Täter in Spanien
      festnehmen und im Februar 2016 in die Bundesrepublik Deutschland
      ausliefern zu lassen, wo er seitdem in Haft saß.


      Die
      betrügerischen Shop-Angebote waren an Professionalität kaum zu
      überbieten. Die Shops wechselten regelmäßig die Domains, unter denen sie
      im Internet erreichbar waren. Bilder und Artikelbeschreibungen kopierte
      sich der Täter von den Seiten seriöser Online-Händler. Auch eine
      Telefonnummer für Kundenrückfragen wurde angeboten – diese führte in
      einem Fall zu einem extra angemieteten Online-Sekretariat. Die Web-Shops
      waren aggressiv über alle gängigen Internet- bzw.
      Preissuchmaschinenanbieter für den deutschsprachigen Raum, gelegentlich
      auch über ganzseitige Zeitungsannoncen, beworben worden. In einzelnen
      Fällen wurde auch – unter Einschaltung von Strohmännern – für reale
      Handelsregistereintragungen gesorgt.


      Wegen der Betrugstaten zum
      Nachteil von ca. 750 Geschädigten, die um rund 428.000 EUR geprellt
      wurden, wurde der Angeklagte jetzt zu einer empfindlichen
      Freiheitsstrafe verurteilt. Einmal mehr musste ein Täter die Erfahrung
      machen, dass auch das Internet mit seinen vielfältigen
      Verschleierungsmöglichkeiten keinen Schutz vor Strafe bietet. Trotz
      seiner Bemühungen um Anonymisierung konnte der Angeklagte durch
      akribische Ermittlungsarbeit und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit
      europäischen Partnern identifiziert werden.


      Durch den Betrieb
      von „Fakeshops“ werden nicht nur die individuellen Kunden geschädigt. Da
      das Vertrauen in den Online-Handel insgesamt beeinträchtigt wird,
      stellen diese auch für die zahlreichen redlichen Online-Versandhändler
      ein erhebliches Problem dar. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern in
      Bamberg wird deshalb auch weiterhin für eine nachdrückliche Aufklärung
      und Strafverfolgung dieses Kriminalitätsphänomens eintreten.

      Quelle: justiz.bayern.de/sta/staolg/ba…chiv/2017/05789/index.php