Mein Problem hat zwar rein gar nichts mit Internetbetrug o. ae. zu tun - ich hoffe aber trotzdem, dass sich jemand findet, der mir helfen kann.
Folgender Sachverhalt:
Das Wohnobjekt befindet sich in Ostdeutschland, die Eigentuemer der Anlage wohnen im Westen. Entfernung 700 km.
Ab der ersten Eigentuemerversammlung fand selbige alle 2 Jahre ("ungerade Jahreszahl") in Wohnortnaehe der Eigentuemer statt; in den uebrigen Jahren mit "gerader Jahreszahl" wurde diese zunaechst bis 2014 in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgefuehrt.
Da 2014 per Umlaufverfahren keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, gab es eine zusaetzliche ausserordentliche Versammlung, diesmal erstmalig am Ort des Wohnobjektes. 2015 wieder turnusmaessig in Wohnortnaehe mit der - leider nicht schriftlich fixierten - Vereinbarung, statt des bisherigen 2-jaehrlichen Umlaufverfahrens eine Versammlung am Ort des Wohnobjektes durchzufuehren.
Heute kam die Einladung fuer 2017: Termin bereits in 2 Wochen und ohne vorherige Ankuendigung oder Nachfrage soll die Versammlung am Objektstandort und nicht in Wohnortnaehe stattfinden.
Wohlgemerkt - wir reden von 700 km Entfernung
Da wir in den letzten beiden Jahren teilweise erhebliche Differenzen mit dem Verwalter hatten, liegt die Vermutung nahe, dass dieser auf geringe oder ganz ausbleibende Vor-Ort-Praesenz besonders kritisch auftretender Eigentuemer spekuliert ...
Ehe ich jetzt zu forsch vorpresche, waere es super, Infos zu folgenden Fragen zu erhalten:
Haben wir einen Anspruch darauf, wie in der Vergangenheit die Versammlung in unserer Wohnortnaehe durchfuehren zu lassen?
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht"?
Ist die weite Entfernung nicht schon von vorneherein unzulaessig?
LG
blauaeugig
Folgender Sachverhalt:
Das Wohnobjekt befindet sich in Ostdeutschland, die Eigentuemer der Anlage wohnen im Westen. Entfernung 700 km.
Ab der ersten Eigentuemerversammlung fand selbige alle 2 Jahre ("ungerade Jahreszahl") in Wohnortnaehe der Eigentuemer statt; in den uebrigen Jahren mit "gerader Jahreszahl" wurde diese zunaechst bis 2014 in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgefuehrt.
Da 2014 per Umlaufverfahren keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, gab es eine zusaetzliche ausserordentliche Versammlung, diesmal erstmalig am Ort des Wohnobjektes. 2015 wieder turnusmaessig in Wohnortnaehe mit der - leider nicht schriftlich fixierten - Vereinbarung, statt des bisherigen 2-jaehrlichen Umlaufverfahrens eine Versammlung am Ort des Wohnobjektes durchzufuehren.
Heute kam die Einladung fuer 2017: Termin bereits in 2 Wochen und ohne vorherige Ankuendigung oder Nachfrage soll die Versammlung am Objektstandort und nicht in Wohnortnaehe stattfinden.
Wohlgemerkt - wir reden von 700 km Entfernung

Da wir in den letzten beiden Jahren teilweise erhebliche Differenzen mit dem Verwalter hatten, liegt die Vermutung nahe, dass dieser auf geringe oder ganz ausbleibende Vor-Ort-Praesenz besonders kritisch auftretender Eigentuemer spekuliert ...
Ehe ich jetzt zu forsch vorpresche, waere es super, Infos zu folgenden Fragen zu erhalten:
Haben wir einen Anspruch darauf, wie in der Vergangenheit die Versammlung in unserer Wohnortnaehe durchfuehren zu lassen?
Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht"?
Ist die weite Entfernung nicht schon von vorneherein unzulaessig?
LG
blauaeugig