D.kandlbinder schrieb:
Es ist weder verboten, noch in irgendeiner Weise unseriös Ware anzubieten und die erst im Auftrag zu bestellen.
Au contraire. Was anders als unseriös soll es sein, sich von seinen Kunden ohne deren Wissen einen unbesicherten und unverzinsten Kredit geben zu lassen?
Und speziell bei eBay ist es aus gutem Grund sehr wohl verboten, Ware anzubieten, die man nicht unverzüglich dem Käufer übereignen kann. Das steht in dem Nutzungsvertrag, den du mal irgendwann mit eBay geschlossen hast, §6 Abs. 10. Die wenigen strengen Ausnahmen sind im Grundsatz zu Lieferzeiten verewigt, es geht dabei vor allem um Vorabverkaufsartikel (z.B. Tonträger mit feststehender VÖ) oder individuell angefertigte Artikel, für die dann aber aus ebenfalls gutem Grund nur eine Anzahlung i.H.v. 15% kassiert werden darf.
Du hast eine kaufmännische Ausbildung genossen, im Gegensatz zu irgendwelchen merkbefreiten Leuten mit der fixen Idee "was mit eBay" zu machen, ist bei dir Vorsatz im Spiel. Du brauchst hier also gar nicht versuchen, den Unwissenden rauszukehren und solchen ebenso bescheuerten wie leicht widerlegbaren Kram zu posten, dein "Geschäft" sei nicht unseriös oder rechtswidrig gewesen. Kann ja jeder nachlesen, daß es so war, und zwar in ebendem eBay-Nutzungsvertrag, den du nicht einzuhalten in der Lage warst.
Diese unsinnigen Drohungen gegen das Forum und die hier postenden Leute kannst du dir getrost in die Haare schmieren, glaubst du du kannst hier Poster einschüchtern, von ihrem Recht zur Meinungsäußerung Gebrauch zu machen? Lächerlich!
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