Hallo,
man liest ja u.a. häufig in verschiedenen Formen: "Ich behalte mir das Recht vor, den Artikel anderweitig zu verkaufen"...
Was ist denn, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde, dann solch ein Text hinzugefügt wird und dann die Auktion beendet wird?
Kann sich der VK darauf berufen?
Dankeschön!
man liest ja u.a. häufig in verschiedenen Formen: "Ich behalte mir das Recht vor, den Artikel anderweitig zu verkaufen"...
Was ist denn, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde, dann solch ein Text hinzugefügt wird und dann die Auktion beendet wird?
Kann sich der VK darauf berufen?
Dankeschön!