pandarul schrieb:
Ich glaube nicht, daß es ein Recht gibt, in einem öffentlichen Forum nicht adressiert zu werden, insofern pfeife ich mal eben drauf, worüber du dich mit mir unterhalten willst und auf welchem Niveau.
pandarul schrieb:
Das war allerdings blöderweise falsch, und seitdem versuchst du, das nicht zugeben zu müssen.
WAS konkret war falsch und WARUM? Ich räumte hier ein, dass ich das Saarbrücker Urteil nicht kannte, begründete im Weiteren aber substantiiert Gegenpositionen, die nichts an meinem hier vertretenen Standpunkt ändern. Völlig gleich, ob nun über Kaufpreisforderung oder Schadensersatzanspruch - alles andere würde zu völlig unbilligen, grotesken Resultaten führen, die weder mit deutschem Recht vereinbar sind, noch aus sonstigen rechtssystematischen Perspektiven haltbar wären.
pandarul schrieb:
Messerscharf folgere ich wie [...] keine Ahnung vom Thema.
pandarul schrieb:
Alles in allem [...] kannste dir deine Expertise mangels Sozialverhalten in die Haare schmieren.
pandarul schrieb:
Wie haben deine Beleidigungen gleich noch dem TE geholfen?
pandarul schrieb:
Ich gestehe dir deine Meinung doch zu [...] ein Kratzer zu viel am Ego?
pandarul schrieb:
Du kennst mich immerhin seit langem und bist bestens darüber im Bilde, womit ich meinen Alltag und meine Freizeit verbringe.
pandarul schrieb:
Die Möglichkeit, daß AGB des Plattformbetreibers eine Schutzwirkung zu gunsten Dritter entfalten können, hat der BGH in VIII ZR 289/09 angesprochen [...] Hier liegt die Sache anders, der VK haftet für Zahlngsausfall aufgrund von Käuferschutz. Er konnte das Erkennen, die Leistungsnähe KS-Zahlung ist gegeben und das Interesse PayPals am Schutz des Käufers ist, wie der Name "Käuferschutz" schon sagt, nicht bloß vorhanden: Es ist sogar ihr Geschäftsmodell.
Ich weiß schon, das ist alles zusammenhangloses Gefasel, weil ich sehr offensichtlich keine Ahnung habe usw. Kannst dir deine Anwürfe sparen.
pandarul schrieb:
Zunächst gelten die PP-AGB nur zwischen jeweils K/VK und PayPal und entfalten keine Rechtswirkung zwischen den Parteien. Indirekt wirken sie aber auf deren Vertragsverhältnis untereinander, indem sie zu Auslegungsfragen herangezogen werden. Das ist die Ricardo-Entscheidung samt dem Dutzend BGH-Urteile, die diese Rechtsprechung fortgeführt haben.
pandarul schrieb:
In einem dritten Schritt können die Nutzungsverträge ggf. eine Schutzwirkung auf den anderen Beteiligten des Kaufvertrages entfalten, s.o.
pandarul schrieb:
Dann wiederhole ich die Frage von oben; lege doch mal dar, inwiefern der K (von der Haftung für Erfüllungsgehilfen, Vertreter usw. abgesehen) ohne Verschulden eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzen kann und übertrage das (Tranferleistung!) auf den konkreten Fall.
pandarul schrieb:
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer. Käufer und Verkäufer haben explizit ein bestimmtes Versandprodukt vereinbart, wie ich schon länglich ausführte. Sie haben nach derzeitgem Kenntnisstand überhaupt keine Vereinbarung getroffen, weshalb die gesetzliche Regelung gilt.
Abschließend noch eine Anmerkung: wir können hier gerne konstruktiv miteinander diskutieren und Fragen erörtern. Dazu ist es aber unabdinglich, eine sachliche und inhaltsbezogene Diskussion zu führen. Deine stets persönlich werdenden Diskreditierungsversuche, deine ausufernden Aufsätze über mich, über meine angeblichen Fehler und die Unmöglichkeit meiner Person sowie über mein ach so unsägliches Verhalten, gespickt obendrein mit zahllosen Werturteilen und moralisierenden Resümees nebst Verhaltensbelehrungen werden dazu aber ganz sicher nichts beitragen!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Merlin75 ()