Übrigens macht der Verkäufer bei ausnahmslos allen seinen Angeboten folgende Angabe:
"Differenzbesteuerung nach § 25a USTG. Die MwSt. wird daher nicht gesondert ausgewiesen."
Bei Gebrauchtware ist das ja auch soweit ok. Falls er allerdings auch bei der Neuware auf den Rechnungen (sofern die Ware überhaupt geliefert wurde) die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen und auch nicht abgeführt hat, dürfte sich zeitnah auch noch das Finanzamt für die Angelegenheit interessieren. Alleine für die 224 PS4 aus Artikelnr 182558411439 sind fast 15.000 EUR Umsatzsteuer fällig...
Und völlig offen ist auch noch die Frage, woher überhaupt diese Unmengen von gebrauchten Smartphones und Konsolen stammen bzw beschafft werden sollten, über die er selbst ja offenbar nicht verfügte.
"Differenzbesteuerung nach § 25a USTG. Die MwSt. wird daher nicht gesondert ausgewiesen."
Bei Gebrauchtware ist das ja auch soweit ok. Falls er allerdings auch bei der Neuware auf den Rechnungen (sofern die Ware überhaupt geliefert wurde) die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen und auch nicht abgeführt hat, dürfte sich zeitnah auch noch das Finanzamt für die Angelegenheit interessieren. Alleine für die 224 PS4 aus Artikelnr 182558411439 sind fast 15.000 EUR Umsatzsteuer fällig...
Und völlig offen ist auch noch die Frage, woher überhaupt diese Unmengen von gebrauchten Smartphones und Konsolen stammen bzw beschafft werden sollten, über die er selbst ja offenbar nicht verfügte.