Ebay-Sperre für 14 Tage

    • Ebay-Sperre für 14 Tage

      Hallo,

      habe von Ebay eine Sperre für 14 Tagen erhalten!Kann ich da einklagen,denn ich habe Artikel im wert von knapp 1400.-€ erstigert,sie bezahlt und noch nicht erhalten!Und jetzt hat mich Ebay für 14 Tage gesperrt,weil ich zuviele Gebote zurückgenommen habe!
      Bitte um schnelle Antworten,sonst ist mein Geld weg!Danke!
    • RE: Ebay sperre!

      Original von Didi_1
      Bitte um schnelle Antworten,sonst ist mein Geld weg!


      Wieso sollte denn dein Geld dann weg sein? Die Verkaüfer haben doch dein Adresse! Und außerdem hast Du doch deren E-Mailadresse und kannst dich doch jederzeit mit den Verkäufern in Kontakt setzten und Ihnen den Sachverhalt erklären!

      MfG
      mok006 8o
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Ebay sperre!

      Die ersteigerten Waren haben aber doch nichts mit der Sperrung zu tun. Schließlich bist Du Deiner "Aufgabe" nachgekommen und hast die Artikel bezahlt ...

      Weshalb sollten die Verkäufer die Ware(n) nicht verschicken, nur weil Du bei eBay zur Zeit nicht angemeldet bist? Du hast gekauft und bezahlt. Alles weitere ergibt sich von selbst ... sprich Zusendung der Ware(n) !!

      Rechtliche Schritte gegen Deine Verkäufer bei Nichteinhaltung der Vertragserfüllung (Lieferung der Ware), kannst Du auch dann einleiten, wenn Du kein eBay-Mitglied bist. Der zustande gekommene Vertrag bezieht sich nicht auf eine eBay-Mitgliedschaft, bzw. endet nicht mit einer Ausschließung.

      Rechtliche Schritte gegen eBay werden aus meiner Sicht wenig Erfolg haben, denn schließlich hast Du die Sperrung durch Verstöße gegen die eBay-AGB selbst verschuldet. Wobei ich ehrlich gesagt nicht wußte, daß man bei zurückgezogenen Geboten auch gesperrt werden kann !! ?(
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Ebay sperre!

      Wobei ich ehrlich gesagt nicht wußte, daß man bei zurückgezogenen Geboten auch gesperrt werden kann !!


      eBay beobachtet sehr genau, unter welchen Umständen Gebote zurückgenommen werden. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen kann zum Ausschluss vom Handel bei eBay führen. Wenn Sie Gebote innerhalb der letzten 24 Stunden vor Angebotsende zurücknehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, den Auktionsverlauf regelwidrig manipulieren zu wollen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die AGB von eBay dar.

      das Gesetz :o)
    • Terror-Regime @ ebay

      Das interessante an eBay ist, daß dort ein einfacher Verdacht schon für eine Aburteilung und Vollstreckung ausreicht. Der Dilinquent darf sich dann hinterher versuchen zu verteidigen. Mit viel Glück gerät man uU. auch mal an einen Gnädigen eBay-MA. Die sind Richter und Henker in Personalunion.

      Daß das in krassem Widerspruch zu den UN-Menschenrechtskonventionen steht, ist bei eBay wahrscheinlich scheißegal.

      ;-O
    • RE: Terror-Regime @ ebay

      Das Verhalten und Gebahren vieler Anwender steht aber genauso im Widerspruch zu allen gültigen Gesetzen und Gebräuchen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Terror-Regime @ ebay

      Original von nekrad
      Das interessante an eBay ist, daß dort ein einfacher Verdacht schon für eine Aburteilung und Vollstreckung ausreicht. Der Dilinquent darf sich dann hinterher versuchen zu verteidigen. Mit viel Glück gerät man uU. auch mal an einen Gnädigen eBay-MA. Die sind Richter und Henker in Personalunion.

      Daß das in krassem Widerspruch zu den UN-Menschenrechtskonventionen steht, ist bei eBay wahrscheinlich scheißegal.

      ;-O


      Wie kommt mann eigentlich auf den Gedanken, daß ebay unbedingt mit jedem Geschäfte machen muss. Ich bin da doch auch nicht anders: Wenn ich nicht mit jemanden zusammenarbeiten will, muss ich das auch nicht . Begründen muss mann das in keinster Weise. Ein vernünftiges Geschäftsverhältnis beruht auf einer Vertrauensbasis. Wenn diese evtl. auch aus rein subjektiven Gründen nicht gegeben ist, gibt es eben keine Geschäftsbeziehung.
      So einfach ist das - So what?
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Terror-Regime @ ebay

      Genau.

      Der Grundsatz "Der Kunde ist König" wird von vielen Firmen inzwischen nicht mehr so gesehen, da dass von vielen Kunden mißverstanden wurde und die dachten, sie könnten sich alles erlauben und alles fordern.

      Neuerdings gewinnt der Grundsatz "Der Kunde ist gern gesehener Gast" immer mehr an Bedeutung. Allerdings muß man sich eben an die Spielregeln des Anbieters halten. Ebay ist schließlich keine öffentliche Daseinsfürsorge sondern ein privates Unternehmen. Das die an den Verkäufen verdienen heißt nicht, dass die auf jeden einzelnen angewiesen sind.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.