Bietagenten und Ebay AGB

    • Bietagenten und Ebay AGB

      Hallo,

      ich habe eine Frage zu Bietagenten.
      In den aktuellen AGB findet sich dazu kein Wort:
      p.ebaystatic.com/aw/pics/de/he…_DE_eBay-Dienste_2017.pdf

      Ich meine mich zu erinnern, dass deren Benutzung vor 2-3 Jahren oder früher schon offiziell von Ebay frei gegeben wurde, nachdem sie auch in anderen Ländern erlaubt sind.
      Leider finde ich dazu keinen Eintrag.

      Lediglich auf den Hilfeseiten ist noch dieser alte Eintrag zu finden:
      pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#sniper


      Kann jemand sagen, wo sich die Information findet, dass Bietagenten erlaubt sind?

      Ich habe keinen Bedarf an einer Kontosperre.

      VG

      Zu #7: Thema erweitert - Redaktion

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    • Regor schrieb:

      Kann jemand sagen, wo sich die Information findet, dass Bietagenten erlaubt sind?
      Soweit ich weiß, wurde dies von der AGB entfernt - es gibt einen amerikanischen Sniper, der die API von eBay für sein Programm nutzen darf.
      Es wurde aber nicht entfernt - AGB. Die hinken ja ständig nach bei Änderungen.

      Wo das jetzt genau steht, kann ich nicht sagen.
      Hier die Änderungen: pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html
    • Danke dir!

      Ich habe es dort im verlinkten AGB-Vergleich unter irgendeinem Punkt 9 gefunden:




      Mein ehemaliger Sniper wollte, dass ich ihn unter
      "Einstellungen" bei
      "Services und Anwendungen von eBay und Drittanbieter" insofern freischalte bzw. ihn dort eintrage, dass er in meinem Namen Aktionen durchführen darf.
      Dass lasse ich lieber. Was für ein Blödsinn.
      Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken und meinen Account riskieren.

      Wenn man bei Ebay anruft erhält man immer die Auskunft, dass man nicht snipen darf, selbst wenn man sich mit der Abteilung für deren AGB verbinden lässt.

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    • Hallo,

      ich hatte die Frage auch dem Ebay Support per Email an die Impressum-Adresse geschickt und nun folgende den AGB entgegenstehende Antwort erhalten:

      "Wir haben selbstverständlich ein automatisches Bietsystem,allerdings sind Bietagenten auf eBay nicht erlaubt."

      Da frage ich mich, was nun korrekt ist.
    • Hallo,

      ich hatte noch mal nachgefragt, warum Bietagenten denn verboten sein sollten, wenn das Verbot doch aus den AGB entfernt wurde.

      Als Antwort erhielt ich folgenden Satz:
      "Es wurde vorein paar Jahren erlaubt und kurz danach wurde es von den AGb's entfernt weil esnicht mehr zulässig ist."

      Könnte mir jemand, der Deutsch gut mächtig ist, erklären, was genau gemeint ist?
      Für mich hört sich der Satz widersprüchlich an.

      VG

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    • Regor schrieb:

      Hallo,

      ich hatte noch mal nachgefragt, warum Bietagenten denn verboten sein sollten, wenn das Verbot doch aus den AGB entfernt wurde.

      Als Antwort erhielt ich folgenden Satz:
      "Es wurde vorein paar Jahren erlaubt und kurz danach wurde es von den AGb's entfernt weil esnicht mehr zulässig ist."

      Könnte mir jemand, der Deutsch gut mächtig ist, erklären, was genau gemeint ist?
      Für mich hört sich der Satz widersprüchlich an.

      VG


      wenn der Kundendienstler von Allgemeinen Geschäftsbedingungens schreibt, weisst Du doch, was davon zu halten ist ... :whistling:

      ggf. verweist eBay bei einem Verstoss darauf, dass es in den Grundsätzen immer heisst "hier eine nicht alles umfassende Auflistung des verbotenen was auch immer" ... oder so ähnlich

      würde dann bedeuten, dass nur noch an einer Stelle darauf verwiesen wird, dass Sniper nicht erlaubt sind, an den anderen Stellen dieses aber nicht mehr weiter erwähnt wird - wobei es bei Änderungen, auch zum positiven, immer ein paar Seiten gibt, die beim aktualisieren vergessen werden
    • Vielleicht ist der MA noch nicht so lange in Deutschland.
      Es finden sich auch noch ein paar andere Fehler.

      "Es wurde vorein paar Jahren erlaubt und kurz danach wurde es von den AGb's entfernt weil esnicht mehr zulässig ist."

      Mir ist gerade eingefallen, dass mit "....weil esnicht mehr zulässig ist." auch gemeint sein könnte, dass es vom Gesetz nicht mehr zulässig ist.
      Mir fällt allerdings kein Gesetz ein, das sich mit dem Bietvorgang bei Onlineauktionen befasst.

      Auf die im vorherigen Posting auszugsweise wiedergegebene Nachricht hatte ich nochmal geantwortet und um Klarstellung der Widersprüchlichkeiten gebeten.

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      Könnte ein Moderator den Titel des Threads bitte in "Bietagenten und Ebay AGB" ändern?

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    • Um euch ein Lächeln auf die Lippen zu zaubern, möchte ich euch auszugsweise noch folgende Antwort auf meine Frage zur Klarstellung der Widersprüchlichkeiten mitteilen.

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      vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
      Sie möchten gerne einewidersprüchliche Aussage, bezüglich des Bietagenten klar gestellt haben. MeinName ist ZXY und gerne bin ich Ihnen behilflich.

      Ich habe mir den Schriftverkehr angeschaut und konnte weder eineunklare Aussage, noch eine widersprüchliche Information finden. Bietagentensind laut unseren AGB nicht erlaubt.
      Unter folgendem Link heisst es:
      Bietenmittels Sniper-Software (pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#sniper)



      Es ist verboten, Sniper-Software zum automatischen Bieten zunutzen. eBay-Mitglieder, denen dieser Verstoß nachgewiesen wird, erhalten eineVerwarnung oder ihre eBay-Konten werden dauerhaft gesperrt.

      Diese Änderung trat spätestens zum 11. März 2014 in Kraft, da dieAGB überarbeitet wurden.
      Die alte Version der AGB wurden Archiviert und sindjederzeit noch hier (pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html) aufrufbar.


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      Ich bin mir nicht mehr sicher, ob die MA nicht in die Materie eingearbeitet sind, die Zusammenhänge nicht erfassen können, oder ob man Fragen auf diesem Weg los werden möchte, indem man mit solchen Aussagen den Kunden zur Weißglut treibt.

      Bitte überprüft meine Überlegungen insofern, ob hier ein Fehler meinerseits vorliegt:
      Ich habe einen Vertrag mit einer Firma. Hier handelt es sich um Ebay .
      Der Vertrag basiert auf den gültigen AGB.
      Der Vertrag basiert nicht auf irgendwo veröffentlichen Fragenkatalogen, Foren- /Community-Aussagen oder FAQ.

      In der oben getätigten Aussage wird darauf verwiesen, dass Bietagenten laut AGB verboten sind.
      Als Nachweis des Verbots wird aber nicht aus den AGB zitiert, sondern ein Link auf einen Fragenkatalog gesetzt und daraus zitiert.
      Der Fragenkatalog ist nicht Inhalt meines Vertrags mit Ebay.

      Weiter unten wird darauf verwiesen, dass die Änderung, womit wohl das Verbot gemeint ist, zum 11.03.2014 in Kraft trat.
      Meiner Meinung ist aber genau das Gegenteil richtig.
      Das Verbot wurde aus den AGB entfernt, nicht hinzugefügt.

      Habe ich hier etwas übersehen oder fehlinterpretiert?

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      Könnte ein Moderator den Titel des Threads bitte in "Bietagenten und Ebay AGB" ändern?