Kurzer Hinweis für die Opfer von Straftaten:
Seit dem 01.07.17 ist die strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt worden.
Die Staatsanwaltschaft ist jetzt bei fast allen Straftaten, bei denen dem Täter durch die Tat ein Vermögenszuwachs entstanden ist, berechtigt, die Einziehung zu betreiben und den abgeschöpften Betrag an das Opfer auszukehren.
Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang davon gebrauch gemacht wird. Viele (kostenintensive) Zivilverfahren könnten den Geschädigten dadurch erspart bleiben.
Vielleicht wird es auch bei den typischen Internetbetrügereien angewandt, bei denen wg. des überschaubaren Schadens kein Zivilverfahren lohnenswert ist und der Geschädigte bislang auf seinem Schaden "sitzen" bleibt.
Seit dem 01.07.17 ist die strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt worden.
Die Staatsanwaltschaft ist jetzt bei fast allen Straftaten, bei denen dem Täter durch die Tat ein Vermögenszuwachs entstanden ist, berechtigt, die Einziehung zu betreiben und den abgeschöpften Betrag an das Opfer auszukehren.
Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang davon gebrauch gemacht wird. Viele (kostenintensive) Zivilverfahren könnten den Geschädigten dadurch erspart bleiben.
Vielleicht wird es auch bei den typischen Internetbetrügereien angewandt, bei denen wg. des überschaubaren Schadens kein Zivilverfahren lohnenswert ist und der Geschädigte bislang auf seinem Schaden "sitzen" bleibt.
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