Hallo,
Sachverhalt (verkürzt):
mir wurde ein TV geliefert, den ich per Sofortkauf bei Ebay vonPrivat erstanden habe.
Der Karton war von außen beschädigt, dies habe ich vermerktund dem Verkäufer mitgeteilt.
Nach dem Auspacken stellte ich einen Totalschaden fest.
Nach langem Hin- und Her verweigerte die Versicherung derTransportfirma die Erstattung
Grund: „ liegt…..kein Transportschaden vor: Zitat Ilo…: „…Es liegt eine unzureichende Transportverpackungvor…….. obliegt es alleine Ihnen als Versender, die Ware ordnungsgemäß undtransportsicher zu verpacken…“
(Laut AGB der Transportfirmaist der Verkäufer alleiniger Vertragspartner – ich selbst erhielt keineInformation über Sachstand…….)
Der Verkäufer hat sich geweigertmir den Schaden zu ersetzen.
Nach Konfliktmeldung an PayPalund vielen Emails wurde mir Käuferschutz gewährt und der Auktionsbetrag von PayPalerstattet. (Nicht vom Verkäufer)
Heute erhielt ich ein Emailvon einer RA-Kanzlei (ECHT), die mich auffordert den Kaufpreis an IhrenMandaten bis 02.11. zu zahlen.
Begründung: ….Gefahrenübergang bei Privatkauf, Kaufpreiserfüllung
Ich habe weder bei PayPal eineRückbuchung beantragt, noch Kenntnis davon.
Vom Verkäufer selbst habe ichbisher keine Cent erhalten.
Laut AGB von PayPal ist eineKäuferschutzauszahlung unabhängig von der Möglichkeit den Betrag vom Verkäuferzurückzufordern
Vielleicht kann mir jemandTipps geben, oder …….
Danke
bavit17
Sachverhalt (verkürzt):
mir wurde ein TV geliefert, den ich per Sofortkauf bei Ebay vonPrivat erstanden habe.
Der Karton war von außen beschädigt, dies habe ich vermerktund dem Verkäufer mitgeteilt.
Nach dem Auspacken stellte ich einen Totalschaden fest.
Nach langem Hin- und Her verweigerte die Versicherung derTransportfirma die Erstattung
Grund: „ liegt…..kein Transportschaden vor: Zitat Ilo…: „…Es liegt eine unzureichende Transportverpackungvor…….. obliegt es alleine Ihnen als Versender, die Ware ordnungsgemäß undtransportsicher zu verpacken…“
(Laut AGB der Transportfirmaist der Verkäufer alleiniger Vertragspartner – ich selbst erhielt keineInformation über Sachstand…….)
Der Verkäufer hat sich geweigertmir den Schaden zu ersetzen.
Nach Konfliktmeldung an PayPalund vielen Emails wurde mir Käuferschutz gewährt und der Auktionsbetrag von PayPalerstattet. (Nicht vom Verkäufer)
Heute erhielt ich ein Emailvon einer RA-Kanzlei (ECHT), die mich auffordert den Kaufpreis an IhrenMandaten bis 02.11. zu zahlen.
Begründung: ….Gefahrenübergang bei Privatkauf, Kaufpreiserfüllung
Ich habe weder bei PayPal eineRückbuchung beantragt, noch Kenntnis davon.
Vom Verkäufer selbst habe ichbisher keine Cent erhalten.
Laut AGB von PayPal ist eineKäuferschutzauszahlung unabhängig von der Möglichkeit den Betrag vom Verkäuferzurückzufordern
Vielleicht kann mir jemandTipps geben, oder …….
Danke
bavit17