PayPal Käuferschutz - > Verkäufer fordert Geld von mir zurück

    • PayPal Käuferschutz - > Verkäufer fordert Geld von mir zurück

      Hallo,
      Sachverhalt (verkürzt):
      mir wurde ein TV geliefert, den ich per Sofortkauf bei Ebay vonPrivat erstanden habe.
      Der Karton war von außen beschädigt, dies habe ich vermerktund dem Verkäufer mitgeteilt.
      Nach dem Auspacken stellte ich einen Totalschaden fest.

      Nach langem Hin- und Her verweigerte die Versicherung derTransportfirma die Erstattung
      Grund: „ liegt…..kein Transportschaden vor: Zitat Ilo…: „…Es liegt eine unzureichende Transportverpackungvor…….. obliegt es alleine Ihnen als Versender, die Ware ordnungsgemäß undtransportsicher zu verpacken…“
      (Laut AGB der Transportfirmaist der Verkäufer alleiniger Vertragspartner – ich selbst erhielt keineInformation über Sachstand…….)
      Der Verkäufer hat sich geweigertmir den Schaden zu ersetzen.

      Nach Konfliktmeldung an PayPalund vielen Emails wurde mir Käuferschutz gewährt und der Auktionsbetrag von PayPalerstattet. (Nicht vom Verkäufer)
      Heute erhielt ich ein Emailvon einer RA-Kanzlei (ECHT), die mich auffordert den Kaufpreis an IhrenMandaten bis 02.11. zu zahlen.
      Begründung: ….Gefahrenübergang bei Privatkauf, Kaufpreiserfüllung
      Ich habe weder bei PayPal eineRückbuchung beantragt, noch Kenntnis davon.
      Vom Verkäufer selbst habe ichbisher keine Cent erhalten.
      Laut AGB von PayPal ist eineKäuferschutzauszahlung unabhängig von der Möglichkeit den Betrag vom Verkäuferzurückzufordern
      Vielleicht kann mir jemandTipps geben, oder …….

      Danke
      bavit17
    • Moin,

      zum einen würde ich dem RA mal klar sagen, dass du bereits bezahlt hast und zum anderen könnte ihn diese Seite interessieren:
      ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Ris…/10000000017660536/g.html

      Du hättest auch einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer, weil dieser die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat. Sich damit rauszureden, dass das Versandrisiko bei einem Privatverkäufer auf den Käufer übergeht, was ja durchaus richtig ist, zieht hier nicht. Der Schaden (ein Verlust oder eine Verschlechterung) ist nicht zufällig eingetreten, sondern liegt einzig und alleine, dass hat dein Verkäufer von dem Versandunternehmen ja auch schriftlich vorliegen, im Verschulden, die Waren nicht richtig verpackt zu haben.

      Hilfsweise könnte sich der RA natürlich gerne an PP wenden und gegen die von seinem Mandanten akzeptierten AGB klagen.
      Er könnte auch Widerspruch gegen die Entscheidung der Käuferschutzzahlung und der erfolgten Belastung seines PP-Kontos einlegen.......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @Kaiolito
      Guten Morgen,

      vielen Dank für Deine Antwort.
      Genau dieser Auffassung bin ich auch.

      Dies habe ich auch bereits schriftlich dem fordernden RA mitgeteilt.
      Offensichtlich ist dies der Versuch des RA lieber vom "Kleinen" zu fordern, an statt sich mit PayPal oder Illox (Transportunternehmen) anzulegen.

      Übrigens wurde mir und dem VK von der Transportfirma mitgeteilt, dass alleinig (lt. AGB) der Versender Vertragspartner und Anspruchsberechtigter im Schadensfall ist. Ich hatte und habe also bisher keinerlei Einfluss
      auf die Schadensabwicklung und kenne bis dato auch nicht das endgültige Ergebnis bis auf den Sachstand, das mir vom VK mitgeteilt wurde .....kein Transportschaden, sondern unzureichende Transportverpackung- (vorerst) keine
      Leistung von der Versicherung der Versandfirma........

      Ich hoffe auf weitere Tipps und Danke an Kaiolito
    • bavit17 schrieb:

      Dies habe ich auch bereits schriftlich dem fordernden RA mitgeteilt.
      Offensichtlich ist dies der Versuch des RA lieber vom "Kleinen" zu fordern, an statt sich mit PayPal oder Illox (Transportunternehmen) anzulegen.
      Was hat jetzt Illox oder PP mit der Angelegenheit zu tun?
      Verstehe ich das richtig ..?

      Illox hat die Schadensregulierung abgelehnt - aufgrund schlechter / falscher Verpackung.
      Ebay / PP hat DIR das Geld erstattet - wo bleibt hier der Verkäufer?

      Und er hat das RECHT sich über einen Anwalt das Geld zu holen.

      Du hast wiederum das RECHT dir das Geld vom Verkäufer zu holen mittels Anwalt.

      Das ist jetzt Sache zwischen Verkäufer und Käufer .. du brauchst auch einen Anwalt.

      (Du hast dir auch sicherlich alle Unterlagen wie Schriftverkehr und die Verpackung etc. gesichert, denn das wirst du brauchen.)


      bavit17 schrieb:

      Nach Konfliktmeldung an PayPal und vielen Emails wurde mir Käuferschutz gewährt und der Auktionsbetrag von PayPal erstattet. (Nicht vom Verkäufer)
      Heute erhielt ich ein Emailvon einer RA-Kanzlei (ECHT), die mich auffordert den Kaufpreis an Ihren Mandaten
      natürlich hast du DAS Geld vom VERKÄUFER zurückbekommen - Paypal hat dir das Geld des Verkäufers nur ausbezahlt - Paypal hat zwar Geld erstattet, das ist aber das Geld des Verkäufers.

      Paypal bekommt vom Käufer Geld - gibt es an den Verkäufer weiter oder umgekehrt, wenn eine Konfliktmeldung eröffnet wurde.

      Wessen Geld ist es dann?
    • @Glashaus-W

      Ich versuche einmal zu antworten:
      Was hat jetzt Illox oder PP mit der Angelegenheit zu tun?
      Verstehe ich das richtig ..?

      1. Illox hat die Schadensregulierung abgelehnt - aufgrund schlechter / falscher Verpackung. --> Ja
      2. Ebay / PP hat DIR das Geld erstattet -->
      Ja
      3. wo bleibt hier der Verkäufer? --> ???????
      Der Verkäufer hat die AGB von PayPal akzeptiert, dort ist das Käuferschutzverfahren geregelt.
      „….Sie (VK) haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Sie akzeptieren PayPals Entscheidung in Bezug auf Ansprüche nach der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde gemäß der Käufer- bzw. Verkäuferschutzrichtlinie zugunsten des Käufers entscheidet, sind Sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten), sowie alle Gebühren, d….“

      4. Und er hat das RECHT sich über einen Anwalt das Geld zu holen.--> Natürlich – Jeder hat das Recht irgendeinen zu verklagen

      5. Du hast wiederum das RECHT dir das Geld vom Verkäufer zu holen mittels Anwalt-->
      Ich habe das Geld durch meinen Käuferschutzantrag von PayPal erhalten, wieso soll ich mir das nochmal holen?
      (übrigens unabhängig ob sich PayPal das Geld vom VK zurückholt oder nicht)
      Dies ist eine rein vertragliche Leistung zwischen mir und PayPal siehe AGB

      6. Das ist jetzt Sache zwischen Verkäufer und Käufer .. du brauchst auch einen Anwalt.-->
      Offensichtlich hat PayPal das Geld zurückgefordert nicht ich!
      Käufer und Verkäufer haben die AGB unabhängig voneinander akzeptiert und müssen sich m.E. auch daran halten.


      7. (Du hast dir auch sicherlich alle Unterlagen wie Schriftverkehr und die Verpackung etc. gesichert, denn das wirst du brauchen.) -->
      Unterlagen ja – Verpackung Nein TV ging gem. Käuferschutzrichtinie 6.2.4. zurück an den VK




      8. natürlich hast du DAS Geld vom VERKÄUFER zurückbekommen - Paypal hat dir das Geld des Verkäufers nur ausbezahlt - Paypal hat zwar Geld erstattet, das ist aber das Geld des Verkäufers.
      --> Nein, das Geld ist eine Erstattung, alleinig begründet auf das Vertragsverhältnis PayPal und mir
      (Wo und ob PayPal das Geld zurückfordert ist mir unbekannt und darüber habe ich selbst keinen Einfluss) Käuferschutzrichtline Nr. 2, dies sind interne Arbeitsweisen von PayPal.
      Die Erstattung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.

      9. Paypal bekommt vom Käufer Geld - gibt es an den Verkäufer weiter oder umgekehrt, wenn eine Konfliktmeldung eröffnet wurde.--> interne Arbeitsweise von Ebay (eigentlich ohne Belang)

      10. Wessen Geld ist es dann? --> siehe wo bleibt der Verkäufer!
      11. Wessen Geld --> ??? siehe wo bleibt der Verkäufer!
    • bavit17 schrieb:

      8. natürlich hast du DAS Geld vom VERKÄUFER zurückbekommen - Paypal hat dir das Geld des Verkäufers nur ausbezahlt - Paypal hat zwar Geld erstattet, das ist aber das Geld des Verkäufers.
      --> Nein, das Geld ist eine Erstattung, alleinig begründet auf das Vertragsverhältnis PayPal und mir
      (Wo und ob PayPal das Geld zurückfordert ist mir unbekannt und darüber habe ich selbst keinen Einfluss) Käuferschutzrichtline Nr. 2, dies sind interne Arbeitsweisen von PayPal.
      Die Erstattung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.
      Sorry, du hast Paypal NICHT verstanden.

      Welcher Vertragsabschluss zwischen dir und Paypal?
      Du hast hier nur den Käuferschutz in Anspruch genommen - mehr nicht.

      Der Verkäufer hat einen Vertrag mit Paypal - DU hast einen Vertrag mit dem VERKÄUFER.

      Noch einmal: Das Problem besteht zwischen DIR und dem VERKÄUFER .. IHR beide habt einen Vertrag geschlossen.


      6. Das ist jetzt Sache zwischen Verkäufer und Käufer .. du brauchst auch einen Anwalt.-->
      Offensichtlich hat PayPal das Geld zurückgefordert nicht ich!
      DU hast Käuferschutz in Anspruch genommen - und auch bekommen.
      Was wurde als Grund angegeben, dass Käuferschutz gewährt wurde?

      Die AGB von PP kenne ich auswendig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • @Glashaus-W
      Ein Allwissender!
      Dann spule doch einmal auswendig PayPal AGB 10.1 Ihre Haftung b
      ab.

      "Vertragsabschluss" --> AGB als Voraussetzung Nutzung PayPal (vielleicht etwas komisch ausgedrückt)
      (beide haben dies unabhängig akzeptiert)

      Den Vertrag mit dem Käufer habe ich voll und ganz eingehalten! Der VK eben nicht!

      Siehe auch Post @Kaiolito
    • @Glashaus-W

      Der Käufer hat einen Zahlungsbeleg für die Zahlung an den Verkäufer mit einem vom Verkäufer angebotenen Zahlungsweg.
      Der Käufer hat damit seine Leistung erbracht, aufgrund derer es erst zum Versand kam. Ohne Zahlungseingang beim Verkäufer hätte der doch nie die Ware losgeschickt......

      So und jetzt schickt der Verkäufer die Ware los in einer ungeeigneten Verpackung, alles ist hin und somit würde er so oder so die Last tragen.
      PP hat dem Käufer eine Art Versicherungsleistung erbracht mit dem Käuferschutzversprechen. Diese Leistung stammt von PP und nicht vom Verkäufer. Dieser wurde aus seinem eigenen Vertragsverhältnis mit PP belastet.

      Der Käufer hat seine Voraussetzungen für diese Art "Versicherungsleistung" gemäß AGB dadurch erbracht, dass er den erhaltenen Schrott zurück schickte.

      Wo bleibt jetzt der Verkäufer?
      Ganz einfach, hätte er ordnungsgemäß verpackt, hätte er die Versicherungsleistung, welche vom (so nehme ich an, im Rahmen der Versandkostenpauschale) vom Käufer erbracht wurde, durch den Versanddienstleister zurück erhalten.......

      Offensichtlich war aber die Ware nicht korrekt verpackt und daher soll sich, im Streitfall, der beauftrage RA doch an den Versanddienstleister wenden oder an PP........., denn der Versanddienstleister hat seine Leistung versagt und PP hat dem VK gemäß vereinbarter AGB das Konto belastet....... nicht der Käufer.
    • Durch Regress beim Verursacher des ganzen Schlamassels (durch unsachgemäße Verpackung) durch PP entsteht doch nicht ein erneuter Zahlungsanspruch des Verkäufers gegenüber der Käufer.
      Außerdem hat der Verkäufer seine Ware wieder, was schon grundsätzlich einen erneuten Zahlungsanspruch ausschließt....... immer unter der Voraussetzung, dass die Ware tatsächlich nicht ordnungsgemäß verpackt war, denn klar, bei Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über......... aber nur, wenn eben alles nach besten Wissen und Gewissen so verpackt war, dass ein Risikoübergang auch zumutbar ist, der Schaden zufällig eintritt und auf keinen Fall zu Lasten den Verkäufers zu sehen ist.
    • Kaiolito
      Genau so sehe ich das auch.

      PayPal AGB 10.1 Ihre Haftung b sagt dazu deutlich aus:
      10.1 Ihre Haftung
      1. Berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden
      Sie akzeptieren die Entscheidung von PayPal in Bezug auf Ansprüche nach
      der PayPal-Käuferschutzrichtlinie und der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie.
      Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde
      gemäß einer dieser Richtlinien zugunsten des Käufers entscheidet, sind Sie
      verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch
      wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten), sowie alle
      Gebühren, die PayPal in Bezug


      Die Forderung ist also ausschließlich und alleine von PayPal an den Verkäufer.
      Der Käufer ist davon nicht betroffen.

      Der VK hat diese AGB akzeptiert.

      Der RA sucht m.E. den Weg des geringsten Widerstandes.........Lieber kleiner Mann als Ebay /PayPal oder Iloxx
    • Über die Gründe des RA kann nur spekuliert werden.

      ..... und ob die AGB (10.1) von PP vor Gericht standhalten, darf auch bezweifelt werden, aber bis es eine gerichtsfeste Entscheidung einer höheren Instanz kommt, die PP durch Kulanzzahlung zu verhindern weiß, muss man davon ausgehen, dass es sich grundsätzlich um zwei verschiedene Vorgänge handelt, nämlich Käuferschutz und Belastung des Verkäuferkontos nach Käuferschutzantrag. Alles in den AGB nachzulesen.

      Natürlich hast du dein Geld nicht vom Verkäufer zurück erhalten, sondern eindeutig von PP.
      Natürlich hat der Verkäufer das Geld nicht an dich zurück erstattet, sondern sein PP-Kto. wurde mit einer Leistung belastet, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und PP entstanden ist.

      Grundsätzlich kann ich PP dennoch nicht leiden und die Willkür der Verfahrensweise ist niederschmetternd. Ein Rücksendebeleg reicht aus für deine Erstattung, dazu die Eröffnung eines Problemfalles mit Beschreibung und vielleicht Bildern......
      Den Rest entscheidet PP nach gutdünken im Nebel der AGB.....

      Aber, bis eben jemand mal richtig klagt und PP eines auf die Mütze bekommt, ist das halt so.

      Was nichts daran ändert, dass der Schaden wohl eindeutig durch die Verpackung entstanden ist, die eigentlich für Palettenware vorgesehen ist und im Einzelversand natürlich niemals den Maßgaben eines ordnungsgemäßen Versand entspricht.

      Das hätte sich der Verkäufer auch denken können und für eine entsprechende Umverpackung sorgen müssen.

      Hier die Meinung zu vertreten, eine Schrottverpackung könnte dann bei Schaden einfach mal zu Lasten den Käufers gehen, halte ich ebenfalls für sehr gewagt.......
    • @Kaiolito
      Grundsätzlich kann ich PP dennoch nicht leiden und die Willkür... --> ja ich eigentlich auch nicht, aber heiraten muss ich PP ja nicht.

      Was nichts daran ändert, dass der Schaden wohl eindeutig durch die Verpackung entstanden ist, die eigentlich für Palettenware vorgesehen ist und im Einzelversand natürlich niemals den Maßgaben eines ordnungsgemäßen Versand entspricht

      --> Woher weißt Du das? Bist Du Hellseher.
      Genau so ist es offensichtlich. Wenn mir das auch selbst vorher nicht so bewusst war, dass die OVP eine Verkaufs- aber keine Transportverpackung ist.
      Die Schadensersatzforderung wurde aus diesem Grunde abgelehnt.
    • Hellseher?

      Nöööö, warum auch??
      Das sagt die Erfahrung in den Foren, bin schon ein paar Tage dabei.

      Dennoch gibt es immer noch Leute, die Ware genau in den Kartons verschicken, in denen sie sie selbst im Elektronikmarkt abgeholt haben oder selbst auch per Post von großen Konzernen, die sich einen Einzelverlust locker leisten können, erhalten haben.

      Aber es ist auch klar, dass auch aus diesem Grund gerade die Versanddienstleister sich gemütlich zurück lehnen und diese oder jene Verpackung grundsätzlich als nicht ordnungsgemäß bezeichnen, was ganz sicher nicht immer vor Gericht standhalten würde. Natürlich kann, je nach Gegenstand, auch eine solche Verpackung ordnungsgemäß sein, bei Elektronikgeräten wird das jedoch schwierig.

      Nur, das soll der RA eben mit dem Versandunternehmen ausmachen und sich nicht dahinter verstecken, dass selbst bei unsachgemäßer Verpackung das Versandrisiko komplett (incl. Totalschadenrisko aufgrund der Verpackung) auf den Käufer übergeht.

      Versuch macht kluch.....
      Viele Leute reagieren natürlich auf ein Schreiben eines Anwaltes, in der irrigen Annahme, dass alles was der schreibt im Zivilrecht auch dem Gesetz und den Gegebenheiten entsprechen muss.......
    • Kaiolito schrieb:

      immer unter der Voraussetzung, dass die Ware tatsächlich nicht ordnungsgemäß verpackt war, denn klar, bei Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über......... aber nur, wenn eben alles nach besten Wissen und Gewissen so verpackt war, dass ein Risikoübergang auch zumutbar ist, der Schaden zufällig eintritt und auf keinen Fall zu Lasten den Verkäufers zu sehen ist.
      das "Unterstrichene verstehe ich leider nicht ..

      .. immer unter der Voraussetzung: dass ordentlich verpackt werden sollte .. ist klar.
      Dass Transportunternehmen gerne abweisen, ist auch klar .. die finden immer einen Weg, die Haftung abzuschieben.
      Gefahrenübergang liegt beim Käufer .. auch klar (?)
      Das hat aber doch nichts mit PP zu tun - wäre bei einer Überweisung genau so.

      Auch wenn Illox einen Transportschaden ablehnt, sagt dies noch nicht, dass auch unsachgemäß verpackt wurde.
      Darum auch meine Frage an bavit17, ob er die Verpackung aufgehoben hat.


      Kaiolito schrieb:

      Der Käufer hat seine Voraussetzungen für diese Art "Versicherungsleistung" gemäß AGB dadurch erbracht, dass er den erhaltenen Schrott zurück schickte. Wo bleibt jetzt der Verkäufer?
      Ganz einfach, hätte er ordnungsgemäß verpackt, hätte er die Versicherungsleistung, welche vom (so nehme ich an, im Rahmen der Versandkostenpauschale) vom Käufer erbracht wurde, durch den Versanddienstleister zurück erhalten.......
      Das Wort "Versicherungsleistung" gibt es hier nicht, denn es ist KEINE Versicherungsleistung.
      Ich nenne es gerne "Absicherung" - egal was passiert, PP wird schon regeln.

      Natürlich stimmt es, gebe ich dir Recht "hätte er ordnungsgemäß verpackt", wäre vielleicht nichts passiert.
      Wer sagt aber, dass nicht ordnungsgem. verpackt war .. Verkäufer, Käufer, eBay, PP? - nur der Versanddienstleister hat es festgestellt, dass es nicht deren AGB, also der Versandrichtlinien, entspricht.

      Wo jetzt der Verkäufer bleibt .. der hat doch einen Fernseher verschickt - nicht Schrott, jetzt aber Schrott zurückbekommen.
      Natürlich will er für die Ware, welche er verkauft hat auch Geld haben.

      Und da PP NICHT über dem Gesetz steht, hat der Verkäufer das Recht, sein Geld einzufordern.


      bavit17 schrieb:

      PayPal AGB 10.1 Ihre Haftung b sagt dazu deutlich aus:
      10.1 Ihre Haftung
      Und was soll mir das sagen?

      bavit17 schrieb:

      @Glashaus-W
      Ein Allwissender!
      Da wirst du wohl RECHT haben.

      Meine Frage an bavit17 noch einmal: welchen Konflikt hattest du gemeldet?
    • @Glashaus-W

      Natürlich hat der Verkäufer das Recht sein Geld einzufordern, das hat (meines Wissens) auch niemand im dem Thread angezweifelt.
      Es stand doch nur die Frage im Raum von wem oder täusche ich mich da?

      Der Käufer ist (hatte ich schon mehrmals geschrieben), seiner Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang bereits vor Versand nachgekommen.

      Zu deiner Frage:
      Ich kann kein Risiko grundsätzlich (nur weil es im BGB steht) auf jemand anderen übertragen, wenn ich davon ausgehen muss, dass ihm dieses Risiko nicht zumutbar ist, weil ich bereits Mist mit der Verpackung baue, was der Käufer ja vor Eingang des Paketes gar nicht wissen kann.
      Einfaches Beispiel: Versende ein Handy ohne Verpackung, einfach nur mit einem Adressaufkleber versehen.
      Natürlich geht hier auch das Versandrisiko auf den Käufer über, aber du wirst mir jetzt nicht erklären wollen, dass bei Totalschaden hier nicht das Risiko an den Verkäufer wegen nicht ordnungsgemäßer Verpackung zurück fällt und sei es nur durch die Entstehung eines Schadenersatzanspruches gegenüber dem Verkäufer???

      Auch hatte ich nicht geschrieben, dass die Käuferschutzleistung eine Versicherungsleistung ist, sondern ich hatte geschrieben, dass dies eine Art Versicherungsleistung ist. Der Käufer erhält ein Versprechen auf Leistung im Leistungsfalle der AGB, ähnlich wie eine Versicherungsleistung, die Aufgrund von Prämienzahlungen eine Leistung verspricht, sollte diese innerhalb der Versicherungsbedingungen und besonderen Bedingungen mitversichert sein.

      Natürlich erhält man auch bei der Versicherungsleistung das Geld nicht aus seiner eigenen Prämie, sondern aus einem Topf und sollte jemand für die Zahlung in Regress genommen werden können, so löst dieser Regress eine ganz andere Belastung/Gutschrift aus, wie die selbst erbrachte Leistung.

      Im Bezug auf die Verpackung würde ich davon ausgehen, dass das Versandunternehmen sehr genaue Aufzeichnungen und/oder Bilder der Verpackung gemacht hat um den Anspruch abzulehnen. Auch ist en denkbar, dass der Verkäufer die Verpackung in seiner Schadenmeldung (und wieder sind wir bei Versicherungen) exat beschrieben hat, denn er wollte ja die Versicherungsleistung erhalten um entweder den Käufer zufrieden zu stellen, sich von einer Haftung freizustellen oder die Versicherungsleistung zu kassieren.

      Natürlich hat der Verkäufer jetzt Schrott zurück bekommen, das tut mir auch leid, denn Geld weg und Ware Schrott, ist nicht wirklich zielführend........
      Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass entweder der Versanddienstleister leisten muss, bei ordnungsgemäßer Verpackung oder eben PP, weil deren AGB nicht rechtskonform sind. Der Käufer hat seine Leistung erbracht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @Glashaus-W
      Meine Frage an bavit17 noch einmal: welchen Konflikt hattest du gemeldet?
      --> steht doch eindeutig in meiner ursprünglichen Frage.
      Totalschaden --> Entsprach nicht der Beschreibung.
      TV wurde zurückgeschickt und geliefert ---> also kann es wohl kein Verlust sein....


      Ein Allwissender!
      Da wirst du wohl RECHT haben.
      ---> Arroganz und ..... liegt nah beieinander! Bei manchen ist dies sogar identisch.

      Und was soll mir das sagen?
      -->
      Für Dich der die AGB ja auswendig kennt: Bei... berechtigten Anträgen ..akzeptiert der VK die Entscheidung von PayPal in Bezug auf Ansprüche....
      ....sind Sie (VK) verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie ......zurück zu erstatten.

      Also nicht dem Käufer sondern PayPal

      Dies hat der Verkäufer akzeptiert.
      Eine Regressforderung "anderer" bewirkt aber keinen erneuten Zahlungsanspruch des Verkäufers an den Käufer!

    • @bavit

      Bitte halte dich zurück, du wolltest mehr Meinungen, die von Glashaus ist eine........

      Glashaus ist sehr gut in dem was er hier tut und ich gebe einiges auf seine Meinung, auch wenn ich hier anderer bin.......
      Das kommt vor, aber widersprüchliche Meinungen mit dem Stempel "allwissend" oder so zu versehen, ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

      Du suchst Hilfe, keine gleichgeschalteten Anworten.......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • bavit17 schrieb:

      Nach langem Hin- und Her verweigerte die Versicherung derTransportfirma die Erstattung
      Grund: „ liegt…..kein Transportschaden vor: Zitat Ilo…: „…Es liegt eine unzureichende Transportverpackungvor…….. obliegt es alleine Ihnen als Versender, die Ware ordnungsgemäß undtransportsicher zu verpacken…“
      (Laut AGB der Transportfirmaist der Verkäufer alleiniger Vertragspartner – ich selbst erhielt keineInformation über Sachstand…….)
      Der Verkäufer hat sich geweigert mir den Schaden zu ersetzen.

      was mich in diesem Zusammenhang noch interessiert: wer hat die Verpackung des gelieferten Fernsehers bekommen - entsorgt - oder hat Illox diese einbehalten?
      Versandrisiko trägt der KÄUFER - wäre also auch Anspruchsteller beim Versandunternehmer.


      Kaiolito schrieb:

      ..... und ob die AGB (10.1) von PP vor Gericht standhalten, darf auch bezweifelt werden, aber bis es eine gerichtsfeste Entscheidung einer höheren Instanz kommt, die PP durch Kulanzzahlung zu verhindern weiß, muss man davon ausgehen, dass es sich grundsätzlich um zwei verschiedene Vorgänge handelt, nämlich Käuferschutz und Belastung des Verkäuferkontos nach Käuferschutzantrag. Alles in den AGB nachzulesen.
      jawohl - das ist Sache zwischen Verkäufer und PP.


      Kaiolito schrieb:

      Natürlich hast du dein Geld nicht vom Verkäufer zurück erhalten, sondern eindeutig von PP.
      Natürlich hat der Verkäufer das Geld nicht an dich zurück erstattet, sondern sein PP-Kto. wurde mit einer Leistung belastet, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und PP entstanden ist.
      Nur indirekt ..
      das Geld wurde von PP erstattet, es ist aber das Geld des VERKÄUFERS.
    • Du kannst mich NICHT beleidigen ..

      Je öfter ich das EP und deine Antworten lese, desto mehr sträuben sich mir die Haare.
      Da sind Widersprüche.
      Und wäre ich der Verkäufer - würde ich es jetzt anpacken, denn du weißt sehr wohl, wie es
      wirklich abgelaufen ist. Gell.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()