BuFi schrieb:
Wo hast du nachgeschaut ? Bekommt man Auskunft von der Polizei ?hansi.l schrieb:
Hatte in der Zwischenzeit aber selbst nachgeschaut und gesehen, dass er ALGII Empfänger war. Anwalt somit quasi sinnlos.
Ich habe ja nur einen Namen und eine Bankverbindung.
Übrigens wäre mir das Gleiche auch mit Ebay passiert. Da sehe ich keinen Unterschied, wenn ich überweise. Allerdings bekomme ich da die Anschrift.roflem schrieb:
man kauft bei gierpains kleinanzeigen NUR lokal und holt selber ab.
Bei mir war sich die Polizei natürlich unsicher, ob es auch wirklich die Person ist. Der Polizist konnte leider nicht einmal nachschauen, ob die Person an der Adresse gemeldet ist (der schlaue Verkäufer hatte mir Fotos seines Persos geschickt). Er hat den Bildschirm zu mir gedreht und gesagt, dass er die Meldeadresse für andere Bundesländer (Verkäufer kam aus einem anderen BL) leider nicht einsehen kann. Ich wusste allerdings bereits, dass der VK dort gemeldet ist.
Die Angelegenheit ging dann zu den Kollegen ins entsprechende BL und wie gesagt, einige Monate später dann die erste Antwort der StA. Das zieht sich. Du hast da nichts von, allerdings kann der VK natürlich mächtig Ärger bekommen (das hilft einem in der Situation ja schon).
Eine EMA-Anfrage kannst du stellen, wenn du Ort und Namen hast. Viele Behörden geben dir dort mittlerweile kostenlos Auskunft.
Ob der VK evtl. Leistungen bezieht, kannst du leider nur rausfinden, wenn du Zugriff auf das System hast - sorry.
Edit noch: Der Name kann natürlich auch falsch sein, da dieser bei einer normalen SEPA-Überweisung nicht mehr geprüft wird. Ob du an Donald Duck oder Donald Trump überweist ist relativ, solange die IBAN stimmt.
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