callaghan schrieb:
Danke, aber ich spreche von den beiden chronologischen Vorgangsnummern der gegnerischen Kanzlei.
Es ist m.E. ziemlch egal, wofür das "AB" konkret steht, es ist jedenfalls ein Zusatz zum AZ. Normalerweise werden Aktenzeichen so vergeben, daß die erste Zahl ne laufende ist und die hinter dem Schrägstrich das Jahr. Also handelt es sich um Vorgang bzw. Mandant 541 aus 2017. Könnte im Dezember hinkommen.
Also würde ich nicht vermuten, daß 7 Fälle zwischen euch liegen, sondern daß es insgesamt mindestens 17 (dein AZ) oder sogar 25 (falls die Differenz, von der du sprachst, nach oben besteht) sind. Euer Problem: das läßt sich nicht beweisen, und der RA als Berufsgeheimnisträger dürfte auch schwerlich zu irgendeiner Auskunft diesbezüglich zu verpflichten sein. Natürlich könnt ihr das im etwaigen Prozeß behaupten, keine Frage.
Holder schrieb:
Ich stütze mich in erster Linie auf die Sache, das es sich hier wohl um einen professionellen Abbruchjäger handelt, der nie ein Interesse an dem Erwerb des eigentlichen Artikels hatte.
Jo, das ist natürlich der schwerste aller Wege, aber wenns nicht anders geht, gehts nicht anders. Also ist Indizien sammeln angesagt. Was mich dazu bringt:
Welche dubiose Anfrage hat dir "361460660880" denn geschickt? Bestimmt, warum die Auktion beendet ist, richtig? Hast du den Wortlaut noch?
Du kannst davon ausgehen, daß es den Account gibt, der wurde garantiert nur umbenannt und ist deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Auskunft erteilt eBay dir bestimmt, wenn du der Rechtsabteilung mitteilst, daß du diese Daten für einen Rechtsstreit benötigst und warum.
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