Ich beschreibe ihnen als ersten einmal den genauen Hergang:
Mein Jagdfreund Herr Günther Kxxx sprach mich an, ob ich ihm bei der Veräußerung bei einer Auflösung eines Nachlasses helfen könnte. Ein Jagdkollege sei verstorben, und die Witwe müsse die Waffen mit Zustimmung der UJB veräußern. Normalerweise halte ich von solchen Aktionen nichts, stimmte dem aber zu. Es ging um einen Drilling und eben um die besagte Mauser 66 !
Ich bekam die Daten und die nötigen Informationen!
Am gleichen Abend, stellte ich beide Waffen bei Auktronia ein…..1 Stunde später, rief mich mein Jagfreund an und sagte mir, dass die Auktion doch lieber in seiner Hand bleiben solle, da er auch für die Abwicklung verantwortlich sei…..daraufhin habe ich versucht die Auktionen sofort zu beenden.
Beim Drilling ginge dies ohne Problem da noch kein Gebot abgegeben war, bei der Mauser war zwischenzeitlich ein Gebot von 1 Euro abgegeben worden. Damit war es mir nicht mehr möglich, die Anzeige unter Begründung zu löschen. Ich habe sofort versucht Auktronia zu kontaktieren…erst telefonisch, dann sofort per Mail (liegt als Anhang vor). Des Weiteren habe ich sofort als Anmerkung und für jeden lesbar, unter die Auktion eine Begründung geschrieben, mit der Bitte nicht mehr auf diese Waffe zu bieten.
Er ersteigerte dann diese Waffe, trotz Hinweis….für ein Betrag von 980 Euro. Aufgrund meines Hinweises unter die Auktion, wurde natürlich nicht mehr auf diese Gebrauchtwaffe geboten.
Nach ca. 2 Monaten kam dann ein Schreiben vom Rechtanwalt, wo eine unglaubliche Forderung von 4000 Euro plus Zinsen gefordert wurde….
Ich habe dem Anwalt dann ein Vergleich von 1200 Euro angeboten, das sofort ablehnt worden ist.
Am 07.02. wurde mir nun die Klage überreicht.
Die Waffe, hat sich nie in meinem Besitz befunden, dies kann ich auch nachweisen anhand meiner Waffenbesitzkarte. Ich habe vorher nie einen Artikel auf Auktronia versteigert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank S
[Red.: Name eines Unbeteiligten editiert]
Mein Jagdfreund Herr Günther Kxxx sprach mich an, ob ich ihm bei der Veräußerung bei einer Auflösung eines Nachlasses helfen könnte. Ein Jagdkollege sei verstorben, und die Witwe müsse die Waffen mit Zustimmung der UJB veräußern. Normalerweise halte ich von solchen Aktionen nichts, stimmte dem aber zu. Es ging um einen Drilling und eben um die besagte Mauser 66 !
Ich bekam die Daten und die nötigen Informationen!
Am gleichen Abend, stellte ich beide Waffen bei Auktronia ein…..1 Stunde später, rief mich mein Jagfreund an und sagte mir, dass die Auktion doch lieber in seiner Hand bleiben solle, da er auch für die Abwicklung verantwortlich sei…..daraufhin habe ich versucht die Auktionen sofort zu beenden.
Beim Drilling ginge dies ohne Problem da noch kein Gebot abgegeben war, bei der Mauser war zwischenzeitlich ein Gebot von 1 Euro abgegeben worden. Damit war es mir nicht mehr möglich, die Anzeige unter Begründung zu löschen. Ich habe sofort versucht Auktronia zu kontaktieren…erst telefonisch, dann sofort per Mail (liegt als Anhang vor). Des Weiteren habe ich sofort als Anmerkung und für jeden lesbar, unter die Auktion eine Begründung geschrieben, mit der Bitte nicht mehr auf diese Waffe zu bieten.
Er ersteigerte dann diese Waffe, trotz Hinweis….für ein Betrag von 980 Euro. Aufgrund meines Hinweises unter die Auktion, wurde natürlich nicht mehr auf diese Gebrauchtwaffe geboten.
Nach ca. 2 Monaten kam dann ein Schreiben vom Rechtanwalt, wo eine unglaubliche Forderung von 4000 Euro plus Zinsen gefordert wurde….
Ich habe dem Anwalt dann ein Vergleich von 1200 Euro angeboten, das sofort ablehnt worden ist.
Am 07.02. wurde mir nun die Klage überreicht.
Die Waffe, hat sich nie in meinem Besitz befunden, dies kann ich auch nachweisen anhand meiner Waffenbesitzkarte. Ich habe vorher nie einen Artikel auf Auktronia versteigert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank S
[Red.: Name eines Unbeteiligten editiert]