PayPal fehlender Verkäuferschutz

    • PayPal fehlender Verkäuferschutz

      Hallo liebe Community,

      folgender Fall in Kürze. Ich weis, dass es höchstwahrscheinlich selbstverschuldet ist.

      Ich habe bei Paypal ein elektronisches Gut (immateriell) verkauft. Der vermeintliche Käufer hat mir nach Bezahlung über PayPal eine Nachricht mit der elektronisches Adresse (geschickt). Nach Übersendung der Ware wurde ein halber Tag später ein Antrag auf "Käuferschutz" gestellt. PayPal hat den Betrag in meinem Konto auf Minus gesetzt (ich habe das Geld vorher auf mein Konto überwiesen). PayPal entschied zugunsten des Accountbesitzers. Er erhielt sein Geld zurück und ich bleibe auf dem Schaden sitzen, da die Ware unwiderruflich bei dem vermeintlichen Dritten gelandet ist.

      Ich habe nun weder einen Beweis erhalten, dass es sich wirklich um eine unautorisierte Zahlung handelte. Der Accountbesitzer kann dies natürlich auch nur fingiert haben. Nun meine Frage:

      Muss ich das Konto ausgleichen? Ich finde in den PayPal AGBs keine Grundlage. Einzig nur, dass es einen Käuferschutz gibt und der Verkäuferschutz nur greift, wenn es sich um materielle Waren handelt. M.E. gibt es keine Grundlage, dass mir der Betrag abgezogen wird. Wenn PayPal den Schaden ausgleicht, ist das m.E. deren Angelegenheit.

      Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen, muss ich wohl den Betrag bezahlen, obwohl es Schade ist, da ich alle Verkäuferpflichten erfüllt habe und auch nicht fahrlässig gehandelt habe, da der gesamte Vorgang über EBay erfolgte (und über keine dritte Plattformen).

      Was kann ich nun tun?
    • Hallo und willkommen im Club ;)

      Ende letzten Jahres bin ich auf die gleiche Weise hereingelegt wurden ( Cryptos verkauft ). Das gleiche Vorgehen seitens PayPal wie bei dir. Ich habe beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und bei einer Kripodienststelle ( Sitz vermeintlich geschädigter Käufer ) im Saarland Anzeige erstattet und denen alle Unterlagen ( Chats, ScreeShots, Transferbelege etc.pp ) zur Verfügung gestellt. Nachdem ich natürlich mein Konto nicht ausgeglichen habe und PayPal über ihr Mitteilungssystem auch erklärt habe das nicht gedenke dies zu tun kam Anfang des Jahres eine Mail von PayPal Inkasso Büro ( KSP ). Auch denen habe ich wieder erklärt das ich nicht gedenke zu zahlen bevor sie mir einige Fragen erklärt haben. Auf meine Antwortmail bekam ich bis heute keine Antwort oder irgendeine neue Post. ich denke nicht das die Sache schon ausgestanden ist aber kampflos werde ich nicht zahlen! Seitens der Ermittlungsbehörden habe ich bisher auch nichts mehr gehört. ich schreibe diese per Mail einmal im Monat an und erkundige mich damit es nicht so aussieht ich hätte kein Interesse an einer Aufklärung.

      Hier mein Schreiben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      hiermit weise ich alle Forderungen vollumfänglich zurück. Des Weiteren fordere ich sie auch mir eine Vollmacht ihres Mandanten zuzusenden. Weiterhin weise ich darauf hin das ich einem etwaigen gerichtlichen Mahnverfahren wiedersprechen werde und Sie ihre Forderungen gerichtlich einklagen müssten.


      Ihr Mandant wurde in den letzten vier Wochen mehrfach von mir aufgefordert seine Ansprüche gegen mich zu begründen was bisher nicht geschah.


      Der Betrag von 1300,-€ wurde meinem Konto gutgeschrieben. Es war eine durch ihren Mandanten authorisierte Zahlung an meine Person. Diese wurde dann später durch bisher nicht begründete Darlegungen wieder storniert.




      Meine nachweisliche bisherige Korrespendonz mit ihrem Mandanten zu der ich bis heute KEINE Antwort erhalten habe:

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      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ein Ausgleich meines Konto wird es erst geben wenn sie mir nachfolgende Dinge nachweislich belegen können:

      1.Dass ein unberechtigter Kontozugriff stattfand
      2.Dass der Kontoinhaber seine Daten nie an Dritte herausgegeben hat
      3.Dass der Kontoinhaber seine Geräte/Devices ordnungsgemäß gesichert hat ( Virenscanner / Malwareschutz etc.pp. )
      4.Dass Paypal dem heutigen Sicherheitsstand angemessene Sicherheitstechniken einsetzt ( Zwei Faktor Authentifizierung ) und diese auch von den Käufern genutzt wurden.

      Bis zur abschließenden Klärung behalte ich mir vor keine Zahlungen mehr an sie zu leisten bekunde aber Zahlungswillen wenn oben genannte Punkte geklärt sind.

      Des Weiteren untersage ich ihnen bis auf weiteres den Zugriff auf mein Girokonto ( BLZ:XXXXXXXX / K.Nr. XXXXXXX ) um etwaige Abbuchungen vorzunehmen. Sollten sie dies doch tun werde ich dies zur Anzeige bringen.

      Diese Vorgehensweise ist mit meinem Rechtsbeistand abgesprochen.

      Außerdem liegt eine Anzeige beim LKA Sachsen-Anhalt gegen sie ( Paypal ) und die Käufer vor ( Tgb.-Nr. XXYYZZZ / 17 ).


      Mit freundlichen Grüßen


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      Achso, PayPal hatte mich mehrmals versucht anzurufen ( aus Irland ) brach das Gespräch aber immer abrupt ab als ich gleich am Anfang verlangte die Aufzeichnung des Gespräches zu stoppen, das würde wohl nicht gehen angeblich, schon klar. Mein Paypal Konto ist immer noch für mich nutzbar ( kann mich einloggen ) aber der Minusbetrag steht immer noch aktiv. Ich für mich habe mit Paypal abgeschlossen und werde diesen Service nicht mehr nutzen.

      Beste Grüße
      Matthias

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mawa99 ()

    • Normalerweise gibt es doch bei PayPal keinen Käuferschutz beim Kauf von immateriellen Waren (wie z.B. Guthaben-Codes, Software-Codes, Cryptos, etc.)? Wie konnte dann in dem Fall der Käuferschutz greifen? Oder hat der Käufer einfach einen unberechtigten Kontozugriff gemeldet und deswegen sein Geld zurück erhalten?

      Ich habe so einen Fall nämlich auch mal vor einigen Jahren gehabt, aber da hat mich die Polizei angeschrieben und mir mitgeteilt, dass der Käufer meiner iTunes-Guthabenkarte behauptet, dass sein PayPal-Konto missbraucht wurde und ich deswegen keine Möglichkeit hätte von ihm das Geld ein zu fordern, ich müsse Strafanzeige gegen einen unbekannten Dritten stellen (wie gesagt ist schon Jahre her, daher weiß ich die Details nicht mehr was genau die gesagt und geschrieben haben). Was mich damals schon sehr stutzig gemacht hat waren zwei Dinge:

      • Die Behauptung des Käufers, dass sein PayPal-Konto missbraucht wurde wird ohne zu Hinterfragen als wahr angenommen
      • Es wurde völlig ignoriert, dass ich die iTunes-Karte per Post-Einschreiben an eben diesen Käufer und seine Adresse geschickt hatte (und nicht z.B. per E-Mail)


      Das ganze waren damals nur 25,- Euro Schaden für mich, daher habe ich das nicht weiter verfolgt, aber seltsam finde ich ja schon, dass diese Masche irgendwie immer noch zu funktionieren scheint und weder PayPal noch die Ermittlungsbehörden bei den angeblich missbrauchten Käuferkonten mal Zweifel anmelden ob da wirklich Missbrauch vorliegt. Bei wem liegt da die Beweislast? Müsst ihr als Geschädigte nachweisen dass der Käufer seine PayPal-Zugangsdaten irgendwo weitergegebenhat (evtl. ja auch unabsichtlich auf einer Phishing-Seite) oder muss der Käufer und Nutzer des missbrauchten Kontos nachweisen dass er das nicht gemacht hat? Beide Nachweise dürften vermutlich unmöglich zu erbringen sein, daher: Bei wem liegt die Beweislast in einem solchen Fall?
    • Hallo,

      die entscheidende Frage ist doch wie es sein kann im Jahre 2017/2018 eine Geldtransaktion durchzuführen ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wären diese Vorschrift würde es gar nicht zu solchen Fällen kommen. Da dieses Masche eben schon so lange bei Paypal funktioniert bin ich gespannt wie sich notfalls ein Gericht mit deren AGBs und eben dem Thema Sicherheit auseinandersetzt. ich für meinen Teil habe sowohl die Käufer als auch Paypal bei den Ermittlungsbehörden angezeigt. Bin gespannt wie es weiter geht.

      Beste Grüße
      Matthias
    • Acrylium schrieb:

      Normalerweise gibt es doch bei PayPal keinen Käuferschutz beim Kauf von immateriellen Waren (wie z.B. Guthaben-Codes, Software-Codes, Cryptos, etc.)? Wie konnte dann in dem Fall der Käuferschutz greifen? Oder hat der Käufer einfach einen unberechtigten Kontozugriff gemeldet und deswegen sein Geld zurück erhalten?
      Diese Info ist nicht mehr aktuell. Paypal hat KÄUFERschutz mittlerweile auch für immaterielle Güter. Siehe Punkt 3.2 unter paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      Es gibt jedoch keinen VERKÄUFERschutz für immaterielle Gegenstände.

      Grundsätzlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass Paypal immer zu Gunsten des Käufers entscheidet. Es ist ja auch ein Käuferschutzprogramm. Uns wurde mal ein teurer Artikel im Wert von 16.000 Euro mit Paypal Käuferschutzbetrug geklaut. Als wir das Konto nicht ausgeglichen haben erhielten wir ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei. Wir haben daraufhin den Betrag in Raten zurück gezahlt. Unsere Transportversicherung hat nach langem "Hin und Her" zum Glück 10.000 Euro erstattet.