Nachdem der eBay-Kundenservice keinen Handlungsbedarf sieht bitte ich hiermit jeden um Unterstützung, der sich auch benachteiligt fühlt.
Mein Verstorbener Anwalt sagte immer "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Also bitte ich sie beim Örtlichen Staatswalt dieses Muster einzureichen.
Meine Adresse:
Fabi
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Beschuldigter:
Herr Eben Sermon
eBay
Albert-Einstein-Ring 2-6
14632 Kleinmachnow
Brandenburg
Betreff:I ch bitte die Staatsanwaltschaft folgenen Sachverhalt zu prüfen,
leider kommt es auf der Verkaufsplatform eBay häufig zu Auktionsabbüchen. Dies kann jeder Verkäufer mit ein paar Klicks erreichen, solange ein Angebot noch nicht beendet ist. Hierdurch werden alle Gebote gestichen und einseitg erklärt, das kein Verkauf mehr erwünscht ist. Das diese Willenserklärung nach BGB oftmals mit einer Entschädigung endet, ist problemfrei mit Beispielen zu finden. Warum hierzu allerdings relativ wenig Verfahren geführt werden, kann ich gerne erklären. Leider werden die Höchstbieter bei solch einem Abbruch nicht von eBay informiert! Oftmals wird auch das Angebot derart entfernt das der Artikel nicht mehr zu sehen ist. Diese Vorgänge wurden eBay mehrfach angezeigt und um Nachbesserung gebeten. Leider behauptet die Firma eBay, dass nichtmal sie nachsehen kann, bei welchen Angeboten mein Höchstgebot gestichen/gelöscht wurde. Ich halte dies für eine Schutzbehauptung und fühle mich um mein BGB Recht betrogen. Ich bitte Sie gegen den CEO von eBay Deutschland zu ermitteln, da ich öffentliches Interesse für gegeben halte.
mit freundlichem gruss Fabi
damit dies auch Diskusiontauglich ist freue ich mich über jeden der mir erklärt warum dieses Verhalten legal ist.
Mein Verstorbener Anwalt sagte immer "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Also bitte ich sie beim Örtlichen Staatswalt dieses Muster einzureichen.
Meine Adresse:
Fabi
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Beschuldigter:
Herr Eben Sermon
eBay
Albert-Einstein-Ring 2-6
14632 Kleinmachnow
Brandenburg
Betreff:I ch bitte die Staatsanwaltschaft folgenen Sachverhalt zu prüfen,
leider kommt es auf der Verkaufsplatform eBay häufig zu Auktionsabbüchen. Dies kann jeder Verkäufer mit ein paar Klicks erreichen, solange ein Angebot noch nicht beendet ist. Hierdurch werden alle Gebote gestichen und einseitg erklärt, das kein Verkauf mehr erwünscht ist. Das diese Willenserklärung nach BGB oftmals mit einer Entschädigung endet, ist problemfrei mit Beispielen zu finden. Warum hierzu allerdings relativ wenig Verfahren geführt werden, kann ich gerne erklären. Leider werden die Höchstbieter bei solch einem Abbruch nicht von eBay informiert! Oftmals wird auch das Angebot derart entfernt das der Artikel nicht mehr zu sehen ist. Diese Vorgänge wurden eBay mehrfach angezeigt und um Nachbesserung gebeten. Leider behauptet die Firma eBay, dass nichtmal sie nachsehen kann, bei welchen Angeboten mein Höchstgebot gestichen/gelöscht wurde. Ich halte dies für eine Schutzbehauptung und fühle mich um mein BGB Recht betrogen. Ich bitte Sie gegen den CEO von eBay Deutschland zu ermitteln, da ich öffentliches Interesse für gegeben halte.
mit freundlichem gruss Fabi
damit dies auch Diskusiontauglich ist freue ich mich über jeden der mir erklärt warum dieses Verhalten legal ist.