Wenn man überall Misthaufen riecht, die andere nicht riechen, sollte man überprüfen, ob es nicht der eigene Schnurrbart ist
![;)](https://www.auktionshilfe.info/wcf/images/smilies/wink.png)
Kaiolito schrieb:
Dann nichts wie ran, hau den Text aus dem EP auf Briefpapier und schicke ihn an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Drücke dir die Daumen und viel Spaß bei der Antwort.
ahfabi schrieb:
ich halte den ursprungsbeitrag für eine gute lösung!
dieser ist auf seite 1 ganz oben!
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Nino schrieb:
Noch einmal in Kurzform: Bei Beendigung eines Angebots durch ebay kommt kein (!) Kaufvertrag zustande.
WilliW schrieb:
Fakt ist, dass zwischen Bieter und Verkäufer, im Augenblick der Gebotsabgabe, ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen geschlossen wurde.
Das heißt: Die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist bei der Gebotsabgabe an eine Bedingung in der Zukunft geknüpft, nämlich dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Tritt diese Bedingung nicht ein, wird auch kein Kaufvertrag geschlossen. Bedingung heißt: Wenn - dann. Und wenn nicht - dann nicht. Wenn ebay ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer löscht, kann der Käufer logischerweise nicht nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender sein - und hat damit auch keinen Vertrag.ebay schrieb:
5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist.
WilliW schrieb:
Die aufschiebende Bedingung heißt nichts anderes, dass der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer aufgehoben wird, sobald ein höheres Gebot abgegeben wurde.
§ 158 Abs.1 BGB schrieb:
Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein
ahfabi schrieb:
ich möchte als höchstbieter bei einem abbruch immer informiert werden! dies passiert nachweislich nicht!
ich möchte das der artikel, die beschreibung und die bilder so lange erhalten bleiben bis diese beweise gesichert werden können.
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von stevie ()
hasjana schrieb:
der Anfang :
community.ebay.de/t5/Sicherhei…ngsf%C3%A4hig/m-p/3620913
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perlblau schrieb:
die Kernfrage, auf welcher Grundlage die Plattform auskunftspflichtig sein sollte.
Nino schrieb:
Danke. Ganz großes Kino.hasjana schrieb:
der Anfang :
community.ebay.de/t5/Sicherhei…ngsf%C3%A4hig/m-p/3620913
Bislang hielt ich den User für eine Art jugendlichen Troll, inzwischen glaube ich aber, dass er wirklich irgendwie benachteiligt ist und gewisse Schwierigkeiten beim Denken hat, was mir aufrichtig leidtut.