Warnung vor Schlüsseldienst Schlossfritze / Schlüsselfritze / Schlossexperte / NVD GmbH

    • Warnung vor Schlüsseldienst Schlossfritze / Schlüsselfritze / Schlossexperte / NVD GmbH

      Warnung vor Schlossfritze / Schlüsselfritze / Schlossexperte aka NVD GmbH
      schlossfritze.de/von%20Arschl%C3%B6chern
      schlossexperte.de/leichten%20Betrug
      (variable Ortsnamen in Domain verhilft zu leichtgläubigen Geschädigten)

      Telefonnummern: +49 800 4636555 / 0800-4636555
      (NVD GmbH Rodenbergstraße 31, 10439 Berlin, Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Susanne Hoppe)

      vorher
      NVD GmbH
      Dr.-Otto-Nuschke-Straße 9
      D-09376 Oelsnitz

      sowie:
      Leopoldstraße 2-8
      D-32051 Herford
      Registergericht: Amtsgericht Herford

      Mein Kumpel ist heute auf einen diese Abzock-Schlüsseldienste hereingefallen. Fazit 869,06 Euro. Er hat es überrumpelt per EC-Karte bezahlt.
      Rechnung mit gekritzelt, ohne Rechnungsnummer. Hotline gibt Preisauskunft von 20 Euro für Anfahrt. Ist die Tür zugefallen 'ab 100 Euro' .

      Scheinbar wimmelt es in Essen von Schlüsseldienstabzockern. Mit Autokennzeichen E -(leider nicht genau gemerkt) .. silberner VW-Kombi 1. Generation.
      männlich, Brille, dunkle Haare, südländisch, Engelbert Strauß-Kleidung.


      Da diese ganz prominent bei google werben, hier nochmal eine eindringliche Warnung:

      Sprecht die Kosten vorher ab. Es ist auch gesetzlich geregelt, was die verlangen dürfen. Ab spätestens 200 Euro ohne Schloss kann die Abzocke und ggf. auch bald schon der Betrug anfangen. Sucht euch einen seriösen Anbieter - diese hier gehören nicht dazu.
      Rechnung lautet auf:

      Schlüsselnotdienst T&N Key 24H
      Rani Salah Jibo
      Wickenburgstr. 20
      45147 Essen
      'Schlüsseldienst Tag und Nacht.'
      Telefonnummer: +49 163 4682820 / 0163-4682820

      Die Namen wechseln, wahrscheinlich alle ausgedacht, viele aus Essen (siehe google, geradezu eine Mafia). In Anspruch genommen wurde der Schlüsselnotdienst nähe Kempten im Allgäu, weit weg von Essen.

      Die Polizei hat geraten zum einen eine Anzeige zu erstatten mit möglichst vielen Angaben (Autokennzeichen, Personenname, Zahlungsnachweis). Zum anderen soll man versuchen die Zahlung durch die Bank zu stornieren.
      Bei den Banken schnellstmöglichst melden. Beide sind nachts telefonisch erreichbar.

      Wurdet ihr überrumpelt und habt einen zu hohen Beitrag bezahlt, so ist auf jeden Fall einerseits die Polizei zuständig, da ein Betrug vorliegt.
      Zusätzlich solltet ihr mit Rechtschutzversicherung/Anwalt sprechen, da zuviel bezahlte Beträge erstattet werden müssen.



      Geht zum Anwalt und zur Polizei, damit es nicht noch mehr Geschädigte gibt und ihr den zuviel bezahlten Betrag zurückbekommt.



      siehe Bewertungen von Schlossfritze:
      de.trustpilot.com/review/schlossfritze.de
      de.trustpilot.com/review/schlossexperte.de
      wemgehoert.de/nummer/08004636555
      blacklist-schwarzeliste.de/schlossfritze.de.html , blog-schwarze-liste.de/category/nvd-gmbh-herford


      und unzählige andere andere google Ergebnisse zu den Namen.
    • ja, traurig, daß die Masche immer noch so viel Erfolg hat trotz unzähliger TV-Sendungen, die vor sowas schon gewarnt haben
      ich konnte mir (und meinem Nachbarn) bei zugefallenen Türen bisher immer selbst helfen mittels Plastikkarte
      (einmal aufbohren hat sich dagegen ohne Spezialmaschine als deutlich lästiger erwiesen)
      man muß echt zusehen, einen wirklich regionalen Schlüsseldienst und nicht eine Vermittlungsmafia zu beauftragen
    • aurum schrieb:

      einen wirklich regionalen Schlüsseldienst
      Tja, das dachte der Abgezockte sicher, als er bei der Bestellung die Adresse

      ThomasHo schrieb:

      Wickenburgstr. 20
      45147 Essen
      gelesen hatte.

      Denn genau darauf reisen die ja inzwischen, dank der Warnungen im Fernsehen.

      ThomasHo schrieb:

      (variable Ortsnamen in Domain verhilft zu leichtgläubigen Geschädigten)





      Ich bin ja allergisch gegen alle Klitschen mit ...24.. im Namen, das gibt mir schon gleich ein Gefühl: mglws. Abzocker, mehr Schein als Sein, bestenfalls billig nicht im Preis sondern in Leistung
    • nee, du hast das falsch verstanden
      er ist auf die altbekannte Masche reingeflogen, denn die oben erwähnten Webseiten werben beide mit einer kostenlosen 0800er nummer, was für einen regional agierenden Schlüsseldienst schonmal sehr unüblich ist, aber typisch für Zentralen, und im Impressum steht nur die Adresse des Vermittlers und das wird auch ausdrücklich erwähnt.
      klick die beiden Links doch bitte mal an, zuerst den unteren
      (und schmunzle, du wirst dann sehen, warum)

      und die ausführende "Essener" Firma ist gerade auch keine regionale gwesen, denn es ging

      ThomasHo schrieb:

      nähe Kempten im Allgäu, weit weg von Essen.

      die Vermittler und Untervermittler schicken dann einen regionalen, der sich nicht entblödet, Handlanger für die übergeordneten Abzocker zu sein und den Löwenanteil des unverschämten Preises an die übergeordneten Vermittler weiterreicht
      und dessen Adresse erfährt man im Zweifel nichtmal auf der Rechnung, wo schon alles zu spät ist

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • ich weiß ja nicht, wo der Kumpel gesucht und gefunden hat, aber diese Abzocker finden sich ja auch im örtlichen Branchenbuch unter der "regionalen" Adresse, z.B.

      Berlin
      archive.is/Jpc78

      München
      archive.is/tzhdU

      genaugenommen Werbung, nichtsdestotrotz mit der irreführenden Ortsangabe


      gelbeseiten.de schrieb:

      Schlossexperte Berlin Neukölln | NVD GmbH

      12359 Berlin-Neukölln
      (01573) 5 98 14 21
      bzw

      Gelbe Seiten schrieb:

      0539 München

      Branche: Schlüsseldienste
      01573 5 98 15 65 *
      * Anrufweiterleitung zur Zentrale
      info@nvd24.de
      schlossexperte.de/muenchen/
      ach ja, und auch "für" Essen gibt es eine Extra Seite:
      archive.is/vziP0
    • Anscheinend hat Ottonormal nicht mal vor Gericht Aussichten, gegen diese Abzocker vorzugehen:

      http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-514-Euro-fuer-Oeffnen-einer-Haustuer-sind-kein-Wucher schrieb:

      Die Website „schlossexperte.de“ wirbt mit „seriösen und transparenten Preisen“: Anfahrtskosten von 20 Euro, Materialkosten ab 9 Euro und „Öffnungskosten je nach Aufwand“. Die Homepage von „schlossfritze“ ist genauso aufgebaut, im Impressum findet man hier wie da nur eine Herforder Vermittler-Firma namens NVD (die für nichts haften will). Am Telefon habe ihr Gesprächspartner nur die 20 Euro Anfahrtskosten erwähnt, sagte die Seniorin aus. Eine gute Viertelstunde nach dem Telefonat, es war gegen 21 Uhr, kamen zwei Männer in einem Privat-Pkw mit Essener Kennzeichen angefahren. Nach einer kurzen Debatte über die Preise zogen sie eine Plastikkarte am Schloss vorbei – und die Haustür stand offen.


      Die Schlussrechnung, die die Mitarbeiter der 64-Jährigen auf der Stelle präsentierten, sah so aus: 189 Euro fürs Öffnen plus 189 Euro Feiertagszuschlag plus 20 Euro Anfahrt plus 34,50 für eine Viertelstunde Mehrarbeit plus 82,17 Euro Mehrwertsteuer. Die Seniorin bezahlte die geforderten 514,67 Euro per EC-Karte. „Ich war völlig durcheinander“, erklärte sie vor Gericht, „wollte nur noch in meine Wohnung.“ Natürlich sei ihr im Nachhinein klar geworden, dass es „dämlich“ gewesen sei, sich auf diesen Schlüsseldienst einzulassen.

      Der wegen Wuchers angeklagte Inhaber war nach Auskunft seines Augsburger Anwalts erkrankt. Allerdings legte Felix Dimpfl am Freitag eine mit „Koray“ – der Vorname des Firmenchefs – unterschriebene Vollmacht vor, dank der er seinen Mandanten persönlich vertreten durfte. Die Misburgerin habe sich in keiner wirklichen Zwangslage befunden, der einen Wucher-Vorwurf rechtfertige, meinte der Verteidiger: „Man muss Zwangslage von Bequemlichkeit abgrenzen.“ Und zudem hätte die Rentnerin auch einen anderen Schlüsseldienst wählen können: „Mein Mandant hat schließlich keine Monopolstellung.“

      Auch Staatsanwaltschaft und Gericht verneinten eine echte Zwangslage der 64-Jährigen. Sie hätte in der Wohnung ihres Sohnes übernachten können und am nächsten Tag eine günstigere Firma beauftragen können, sie hätte auch – was der aufgeregten Seniorin erst später eingefallen war – über Garage und Waschküche ins Haus gelangen können. „Natürlich liegt bei dieser Rechnung ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor“, erklärte Richter Meffert, „aber strafrechtlich relevant war das in diesem Falle nicht.“
      wenn nicht "Gefahr in Verzug" und also eine echte Notlage vorliegt, dürfen diese Abzocker abrechnen was sie wollen - und was Kunde zahlt!

      denn für die Straftat § 291 Wucher ist eben das Ausnutzen einer Zwangslage nötig.


      https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html schrieb:

      ... so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

      und solange der Mann zeitnah am Geldautomat fast 1000 Euro holen konnte, hätte er ja für 100 Euro sich lieber ein Hotelzimmer nehme und am nächsten Tag den örtlichen Schlosser für weiter 100 Euro beauftragen können.

      Eine andere Frage wäre, inwieweit er vor der Zahlung über die zu erwartenden Kosten getäuscht worden sein könnte, inwieweit er zur sofortigen Zahlung der Rechnung genötigt worden sein könnte und ob auch wirklich alle Posten richtig abgerechnet wurden.
    • das mit der EC-Karte nehme ich zurück, denn nach diesem Artikel in einem verwandten Fall

      https://www.hna.de/lokales/northeim/northeim-ort47320/anzeige-gegen-schluesseldienst-tuer-oeffnen-kostete-northeimerin-836-euro-8386597.html schrieb:

      Gegen 23 Uhr konnte sie vom Telefon einer Nachbarin aus einen 24 Stunden-Schlüsseldienst erreichen, der in den „Gelben Seiten“ Werbung machte. „Nach stundenlangem Warten kam gegen 3 Uhr ein junger Mann, schwarz gekleidet, mit einem Privatauto angefahren. Er sprayte die Haustür ein, nahm eine Karte und öffnete die Tür“, erzählt die 57-Jährige. Auch die Wohnungstür öffnete er so. Arbeitszeit: sechs Minuten. Als er ihr dann die Rechnung präsentierte, fiel Renate Krause fast in Ohnmacht: 836 Euro. „Mir wurde vorher am Telefon gesagt, dass das 200 bis 250 Euro kostet“. Weil sie nach eigenen Angaben aber im Nachthemd auf der Straße stand und ihr der Schlüsseldienst-Mitarbeiter „etwas unheimlich“ war, zahlte sie per EC-Karte.
      scheint mir es so, als wäre zumindest das wohl per mobilem EC-Gerät vor Ort gezahlt worden?

      Immerhin hat diese Frau bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Und nachts im Hemd draußen (wenn auch im Sommer aber ohne EC-Karte ;) ) wäre für meinen Geschmack dann aber doch eine ausgenutzte Zwangslage, selbst wenn es kein Betrug wär, könnte es dann wenigstens als Wucher betrachtet werden :rolleyes:
    • Aber, abgesehen von der Strafbarkeit, wenn es nur ums Geld geht und nicht um "Gefängnis für Abzocker" bliebe ja noch die "sittenwidrige Höhe der Zahlung", die man u. U. mit Anwalt anfechten könnte

      Im Lawblogg zu dem Thema gefunden:

      perspektivwechsel schrieb:

      "Ist hingegen über die überhöhte Vergütung (bei Beauftragung oder später)
      eine Vereinbarung getroffen, kommt die Sittenwidrigkeit des
      Rechtsgeschäfts gemäß § 138 Abs. 1 BGB
      mit der Folge der Nichtigkeit desselben in Betracht. Bei einem
      besonders auffälligen (Miss-)Verhältnis zwischen Leistung und
      Gegenleistung besteht nämlich nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung
      eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung,
      das in der Regel eine weitere Prüfung der subjektiven Voraussetzungen
      der Sittenwidrigkeit entbehrlich werden lässt und diese begründet. Ein
      solches auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn der Wert der Leistung
      rund doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl.
      insgesamt Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Auflage 2016, § 138 Rz. 34a m.
      w. N.). In Anwendung dieser Grundsätze sind namentlich Verträge mit
      Schlüsselnotdiensten in der Vergangenheit für sittenwidrig erklärt
      worden"
      und, um das klar zu stellen: ob der (Wucher-)Preis gerechtfertigt ist, ist eine zivilrechtliche Frage und nur weil das Gericht entschieden hat, dass es kein Wucher nach § 291 nach StGb ist, und daher der Schlüsseldienstler nicht ins Gefängnis kommt , heißt das nicht, dass er auch Anspruch auf die (volle) Bezahlung der Rechnung hat.
    • traurig, daß es solche Urteile gibt, die meinem Verständnis von Wucher und Ausnutzung einer Notlage fundamental widersprechen
      und der Anwalt der geprellten das nicht verhindern konnte
      insbesondere, da die Geprellten vorher meist getäuscht wurden über die tatsächliche Höhe der Kosten und das wohl nicht ausreichend gewürdigt wurde
      aber das führt jetzt zu weit, wir werden das System nicht ändern
      ich bin ausreichend informiert, auf solche Maschen, die es noch in vielen anderen Branchen gibt, nicht reinzufallen
      (Rohrverstopfung, Haushaltsgerätedefekt usw usf)
    • ThomasHo schrieb:

      Sprecht die Kosten vorher ab.
      Machen die nicht telefonisch, Standardantwort "der Schlosser muss sich erst ein Bild vor Ort machen"; die Leute in den Callcentern sind darauf geschult...

      Ich habe mit einem dieser Betrüger, der für eine zugefallene Tür, wegen der komplizierten Öffnung, 250€ haben wollte, mal einen ordentlichen Disput gehabt - ich habe ihn nicht an die Türöffnung gelassen, bevor er mir - vor Zeugen - einen Preis genannt hat. Ihm dann "als Vergleich" die auf der Webseite genannten 14€ Anfahrtskosten angeboten und mit externer Argumentationsunterstützung (Nachbar) weggeschickt. Der seriöse örtliche Schlüsseldienst hatte die Tür dann in 3 Sekunden geöffnet und 50€ incl. Anfahrt dafür verlangt - das war OK.

      Die Masche gibt es seit vielen Jahren und wird immer weiter verfeinert, das ist ein Millionengeschäft. Aufklärung ist das einzige, was die Leute schützt, aber Tante Erna erreicht man leider nicht...

      Übrigens bekommt man eine zugefallene Tür auf, indem man sich eine leere Waschmittelflasche zurecht schneidet und mit dem Plastik im Türrahmen rumstochert, hat bei mir wunderbar geklappt, als ich es selbst fürs nächste Mal in den Griff bekommen wollte... da gibts sogar eine Anleitung, sehe ich gerade:
    • ja
      aber je straffer die Türdichtung und je mehr Falze (also bei Hauseingangstüren z.B.) umso schwerer geht dieses einfache Prinzip aus gleichzeitig ziehen, damit die Falle entlastet ist und eigentlich drücken müssen, um das Plastik runterziehen zu können bzw überhaupt um die Ecken der Falze zu bekommen
      gefühlvoll ruckeln macht dann in schneller Folge abwechselnd beides

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Die erstgenannten Webseiten haben inzwischen keinen Inhalt mehr, dafür eine neue Domain mit gleichem Inhalt und neuer Person im Impressum:

      Neue Domains: schlossauf.de/ bzw. schlossauf.de/
      Beispiel: schlossauf.de/f%C3%BCr%20teures%20geld (bei google Suche für Schlüsseldienst + beliebiger Ortsname wird dieser dann einfach an die Domain drangehängt um einen lokalen Anbieter vorzutäuschen).

      Impressum:
      Ebersbach-Neugersdorf Geschäftsführer: Maik Kilias

      Bewertungen: https://de.trustpilot.com/review/schlossauf.de
      Lustig und traurig zugleich: "Ausgedachte Namen und ausgedachte, schlechte und falsche Bewertungen werden immer wieder neu von Mitbewerbern verfasst und veröffentlicht."


      Vermutlich ähnliche Abzocke:

      tür-öffnen24.de/
      xn--tr-ffnen24-gcb3e.de/?town=dumme%20menschen%E2%80%8B


      Firma: Nare Sahakyan

      Geschäftsanschrift:
      Merowingerstrasse 20
      40223 Düsseldorf



      afl-schluesseldienst.de

      M&S Auftragsvermittlung GmbH
      Habbelstraße 8
      93051 Regensburg
      Vertreten durch:
      Thomas Mannstaedt
    • Für die Suchmaschine mal wieder das aktuelle Impressum von schlossauf.de

      MK Notservice GmbH
      Sachsenstraße 18
      D-02730 Ebersbach-Neugersdorf


      Geschäftsführer: Maik Kilias
      Inhaltlich Verantwortlich: Maik Kilias
      E-Mail: info@mk-notservice.de
      Telefon: 0800 596 62 22

      Hauptsitz Ebersbach-Neugersdorf
      Amtsgericht Dresden – HRB 37633
      USt.-IdNr.: DE318022189

      ----------------
      mk-notservice.de -> Die Website ist nicht erreichbar



      Sowie eine weitere Betrugsseiten mit selbem Impressum:

      rohrblitz.de
      Tel: 0800 654 45 55 / 08006544555
      Schlossauf.at
      Tel: 0800 555 656 / 0800555656



      Ich melde die Telefonnummern mal der Bundesnetzagentur.
    • eine der Domains die überlebt haben: afl-schluesseldienst.de [ archive.ph/wip/MBX0A ], nun jedoch mit neuem Impressum:

      Angaben gemäß § 5 TMG:
      Seibel GmbH
      Danziger Str. 4
      72654 Neckartenzlingen

      Vertreten durch:
      Michael Simmendinger

      Kontakt:
      Telefon: 0176 – 179 788 67
      E-Mail: service@gmbh-renner.de
      Registereintrag:
      Registergericht: Amtsgericht Regensburg
      Registernummer: HRB 17863
      Umsatzsteuer-ID:
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
      DE331191694

      diese Daten ebenfalls im Impressum für 1a-heizungsservice.de/impressum/ [ archive.ph/wip/PrdYj ]
    • Hoster: Hetzner (Deutschland), Location Helsinki (FI)

      IP116.202.21.136
      gmbh-renner.de A 116.202.21.136 2022-12-18 03:36 2022-12-18 03:36 AS24940 hetzner online gmbh
      IP LocationGermany Gunzenhausen Hetzner Online Gmbh
      Resolve Hostcs3.web-redirect.eu
      WHO ISwhois.domaintools.com/116.202.21.136
      HosterAS24940 HETZNER-AS, DE (registered Jun 03, 2002)
      ABUSEabuse.hetzner.com/issues/new?lang=en
      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google