Mich interessiert das Recht einen negativen Eintrag zu machen. Dazu folgende Situation:
Ich habe eine Luftmatraze einer Firma erworben (4353138512), bezahlt und geliefert bekommen. Soweit so gut. Nach 2 Wochen Benutzung hat dei Matraze innen Ihren Geist aufgegeben. Ich habe dei Firma versucht telef. zu erreichen- immer besetzt. Danach Email ohne Antwort.
Danach habe ich eine negative Bewertung abgegeben. Die Firma hat mir ebebfalls eine neg. Bewertung wegen Nichtmeldens gegeben.
Dazu folgende Fragen:
Darf eine Bewertung sich auch auf Vorfälle nach der Auktion beziehen oder nur auf die Ware, den Übervorgang und die Zahlung. Ich als Käufer habe mich doch korrekt verhalten und meiner Meinung ist in der Bewertung nur das zu beurteilen. Und nicht für Ereignisse die ausserhalb der Auktion liegen ?
oder leieg ich da falsch ?
Kann ich notfalls gerichtlich eine Rücknahme der m.E. Rachebewertung erzwingen oder kann da Ebay was tun ?
mfg
Wolfgang
Ich habe eine Luftmatraze einer Firma erworben (4353138512), bezahlt und geliefert bekommen. Soweit so gut. Nach 2 Wochen Benutzung hat dei Matraze innen Ihren Geist aufgegeben. Ich habe dei Firma versucht telef. zu erreichen- immer besetzt. Danach Email ohne Antwort.
Danach habe ich eine negative Bewertung abgegeben. Die Firma hat mir ebebfalls eine neg. Bewertung wegen Nichtmeldens gegeben.
Dazu folgende Fragen:
Darf eine Bewertung sich auch auf Vorfälle nach der Auktion beziehen oder nur auf die Ware, den Übervorgang und die Zahlung. Ich als Käufer habe mich doch korrekt verhalten und meiner Meinung ist in der Bewertung nur das zu beurteilen. Und nicht für Ereignisse die ausserhalb der Auktion liegen ?
oder leieg ich da falsch ?
Kann ich notfalls gerichtlich eine Rücknahme der m.E. Rachebewertung erzwingen oder kann da Ebay was tun ?
mfg
Wolfgang