tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • Zobbel schrieb:

      Kreuzritter1 schrieb:

      Klar kann ich das, wird aber sicher nicht helfen ;)
      Donnerwetter! Vielen Dank für Deine Nachricht und auch für Dein Engagement, eine Nachricht an eBay geschrieben zu haben!
      Das kann ja jetzt wohl spannend werden! Gilt bei solchen Plattformen wie eBay denn eine mögliche Wochenend-Schonfrist?
      Ich hatte selber auf einen dieser Lego Todessterne geboten (250€ Startgebot), bekam dann aber im Nachgang mächtig Bauchschmerzen, daher die Nachricht an eBay.

      Die Frage einer eventuellen "Wochenend-Schonfrist" kann sicher nur ein Anwalt beantworten. Ich wäre jedoch schockiert, sollte das im größten Online Auktionshaus, in dem Betrug täglich stattfindet, so sein!

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    • meine Anzeige: 043/1K/0267786/2018 Polizei Hamburg PK432-Posten

      Des weitere habe ich bei der Postbank Hotline angerufen, da ich wissen wollte wie man dieses Konto sperren kann wenn es um Betrugsvorwürfe geht und das hierzu schon diverse Anzeigen gemacht wurden.
      Die Dame hat sich das Konto angeschaut, durfte aber nicht direkt was sagen und hat nur beiläufig erwähnt, dass Ihnen da wohl schon was aufgefallen ist. Ich vermute das Konto ist bereits gesperrt. Des weiteren hat Sie mir die Adresse von der Postbank "Kontoführung" gegeben. Hierhin werde ich ein Brief mit meiner Anzeige und Bankverbindung schicken und das Geld zurück fordern.

      Adresse : Postbank München - Kontoführung - 80317 München

      Mal schauen ob es was bringt.
    • Hallo

      mein Aktenzeichen vom 02.05.2018 lautet:

      Az.: ST/0807072/2018 Polizei Mühlacker

      desweiteren werde ich von meinem Anwalt prüfen lassen ob ich gegen ebay auch eine Strafanzeige stellen kann wegen Pfichtverletzung, Vereitelung oder so, kostet mich sicher nicht mehr als 100€. Wenn mein Anwalt ja sagt werde ich diese auch machen da ich finde dass ebay in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt hat und der Fürsorgepflicht gegeüber den Mitgliedern nicht oder viel zu spät nachgekommen ist wenn ebay schon am 20.04. auf diesen Verkäufer aufmerksam gemacht wurde.
      Schadensersatzklage mache ich nicht da mir hier die Kosten zu hoch sind.
      Habe mich auch schon an verschiedene Medien gewandt und siehe da auch schon eine Anfrage zur genauen Schilderung bekommen.
      Insgesamt habe ich sicher schon weit über 20 Anlaufstellen bei denen ich diesen Fall melden werde, z.B. Verbraucherzentralen, TV Sendungen, Zeitungen, Verschiedene EU Stellen usw.
      Die Kohle ist mir egal, hab ich abgeschrieben aber vielleicht kann ich oder wir dazu betragen dass ebay sicherer wird.

      Grüße an alle
    • OK -- das finde ich jetzt eine interessante Frage -- und es wuerde mich interessieren, wie das eingeschaetzt wird. Ich sehe auch, dass Ebay hier mindestens "luschig" gehandelt hat, und wenn man da mal Naegel mit Koepfen machen koennte, waere das fuer die Zukuft wohl gut ...

      Besten Gruss,

      kugel-balu
    • derdo schrieb:

      desweiteren werde ich von meinem Anwalt prüfen lassen ob ich gegen ebay auch eine Strafanzeige stellen kann wegen Pfichtverletzung, Vereitelung oder so, kostet mich sicher nicht mehr als 100€
      Das Geld für die Klärung über deinen Anwalt kannst du dir sparen, da eine Strafanzeige gegen ebay überhaupt keinen Sinn macht, denn das Verhalten von ebay, selbst wenn es vorwerfbar wäre in Form einer Sorgfaltspflichtverletzung o.ä., hat gar nichts mit einer vorsätzlichen Straftat nach dem StGB zu tun, sondern ist zivilrechtlich zu bewerten. Welche Straftat soll ebay denn begangen haben? Für Betrug oder Beihilfe zum Betrug fehlt es schon am Vorsatz und der rechtswidrigen Bereicherung, und "Pflichtverletzung" oder "Vereitelung" (von was?) sind keine Straftaten. Ebay hat auch keine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Kunden, sondern ggfs. eine Schutz- und Sorgfaltspflicht bei der Geschäftsabwicklung, die im Streitfall aus dem Nutzungsvertrag des Kunden abzuleiten ist. Um solche Ansprüche durchzusetzen, bleibt dir nur der zivilrechtliche Weg über eine Klage, eine Strafanzeige ist da nutzlos.


      kugel-balu schrieb:

      Ich sehe auch, dass Ebay hier mindestens "luschig" gehandelt hat
      "Luschiges Handeln" kann im Sinne einer Verletzung von (im Einzelfall nachzuweisenden) vertraglichen Sorgfaltspflichten vorwerfbar sein und kann ggf. zivilrechtliche Ansprüche begründen, ist aber keine Straftat.

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    • Naja ich frage auf jeden Fall nach ob es geht, sonst hätte ich die Anzeige auch bleiben lassen können da sie wahrscheinlich eh im Sand verläuft und das Geld eh weg ist.
      Übrigens verdient ebay an jedem Verkauf und wenn ebay nach der Prüfung den Account bis zur Klärung stillgelegt hätte wären sicher viele nicht um Ihr Geld geprellt worden. 4 Tage von der Mail mit bitte zur Prüfung des Verkäufes bis zur Schließung finde ich deutlich zuviel.
      Mir geht es hier wirklich nicht mehr um mein Geld sondern nur noch ums Prinzip, es kann nicht sein dass es sich Plattformen wie ebay so einfach machen.
    • So sehe ich das nicht, Nino, sonst hätte eBay in St. Pölten nicht bezahlen müssen.
      falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil.php

      Die Frage stellt sich jedoch, wie man erwarten kann, für 100 € einen Fachanwalt für Internetrecht aufzutreiben, der den Vorgang wirklich prüft. Die Stundensätze fangen bei solchen Spezialisten irgendwo bei 250 € an, aber dafür bekommt man auch eine richtige Einschätzung.
      Natürlich war die Mail an eBay mir der Warnung gut, aber hier geht es darum, ob sie so gut war, dass bei eBay hätten die Alarmglocken klingeln müssen und da entscheidet wahrscheinlich jeder Richter anders.
    • derdo schrieb:

      4 Tage von der Mail mit bitte zur Prüfung des Verkäufes bis zur Schließung finde ich deutlich zuviel.
      Ob es nicht nur für dich, sondern auch im objektiv-rechtlichen Sinne zuviel ist, müsste eben im Zweifel ein Gericht klären - zivilrechtlich. Welche Straftat soll hier vorliegen??


      derdo schrieb:

      Übrigens verdient ebay an jedem Verkauf und wenn ebay nach der Prüfung den Account bis zur Klärung stillgelegt hätte wären sicher viele nicht um Ihr Geld geprellt worden.
      Eben - ggf. eine Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflicht - zivilrechtlich zu klären, s.o.


      derdo schrieb:

      Naja ich frage auf jeden Fall nach ob es geht
      Eine Strafanzeige geht immer - sie kostet ja nichts und kann formlos bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden, auch online. Nur im vorliegenden Fall bringt es eben auch nichts. Mangels Verdachts einer Straftat würden erst gar keine Ermittlungen aufgenommen werden bzw. diese eingestellt werden.

      Wenn du dafür nun auch noch einen Anwalt bemühen und so schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen willst - viel Erfolg.
    • Kaiolito schrieb:

      So sehe ich das nicht, Nino, sonst hätte eBay in St. Pölten nicht bezahlen müssen.
      falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil.php
      Das Urteil ist bekannt und steht doch außer Frage - nur war St.Pölten eben ein zivilrechtliches Verfahren aufgrund der Klage eines Kunden und nicht ein Strafverfahren. Ebay wurde zu Schadensersatz wegen vertragsrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzung verurteilt, das hat mit Strafrecht nichts zu tun. Dieses Urteil ist nicht durch eine Strafanzeige ausgelöst worden, sondern durch eine Schadensersatzklage.

      Der User will ja aber gerade nicht klagen, sondern eine Strafanzeige prüfen lassen:

      derdo schrieb:

      desweiteren werde ich von meinem Anwalt prüfen lassen ob ich gegen ebay auch eine Strafanzeige stellen kann
      Die bringt ihm aber überhaupt nichts.
      Vertragliche Sorgfaltspflichtverletzung kann einen zivilrechtlichen Schadensersatz begründen (siehe St.Pölten-Urteil), ist aber keine Straftat nach dem StGB.

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    • ?

      kugel-balu schrieb:

      ob die Gruppe der Geschaedigten insgesamt ein zivilrechtliches Verfahren einleiten koennte, und
      soweit ich das verstehe, gibt es diese Moeglichkeit bisher nicht, korrekt
      Richtig, Sammelklagen gibt es in D noch nicht, bislang muss jeder Geschädigte seinen Anspruch selbst geltend machen - d.h. individuellen Schaden beziffern und klagen

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    • Bringt es was bei der Polizei in Friedberg anzurufen?
      Der Herr in Heilbronn Böckinfen meinte - selbst wenn er gefasst wird heißt es nicht dass die Leute ihr Geld wieder kriegen. Das muss man einklagen

      Verstehe die Welt nicht mehr- wenn ich einen Verkehrsunfall verursache und die Polizei hinzugezogen wird bin ich doch auch schuldig und muss für den Schaden aufkommen ....
    • greeneyed-soul schrieb:

      Verstehe die Welt nicht mehr- wenn ich einen Verkehrsunfall verursache und die Polizei hinzugezogen wird bin ich doch auch schuldig und muss für den Schaden aufkommen ....
      OT: Was @Kaiolito sagt, ist korrekt. Ganz grob gesagt: Für einen Schaden, den man verursacht, muss man aufkommen. Wenn du einen Verkehrsunfall verursachst, richtet sich der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach den Regelungen des BGB,
      z.B. § 823ff - also Zivilrecht. Wenn du nicht haftpflichtversichert und dazu zahlungsunwillig wärst, müsste der Geschädigte seinen Anspruch auch gegen dich einklagen. Damit angesichts der Anzahl von Verkehrsunfällen genau das nicht täglich tausende Male passiert und Verkehrsunfallgeschädigte auf ihren Schäden sitzen bleiben, gibt es in diesem Bereich die Versicherungspflicht.

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    • Wenn ich mir das hier so anschaue und vermutlich nur ein Bruchteil der Geschädigten sich in diesem Forum zu Wort melden, bzw. nur hier sind, um Informationen zu sammeln, dann ergibt sich für mich der Verdacht, dass es mit Sicherheit insgesamt einige Hunderte Geschädigte gibt.
      Folge: Sammelstrafverfahren bei dem etliche Anzeigen eingestellt werden, weil die Gesamtstrafe aus einigen wenigen Fällen gebildet wird. Es wurde bereits angemerkt, einen Adhäsionsantrag bei der Anzeigenerstattung zu stellen. Darüber wird aber bei Einstellung des Verfahrens nicht entschieden, auch wenn der Täter verurteilt wird. Außerdem liegt es im Ermessen des Richters darüber zu entscheiden. Da dieser Zivilrotz kompliziert ist und die meisten Anträge gar nicht der Form entsprechen, ist dieses Ermessen meist nicht sehr zu Gunsten der Geprellten geneigt. Teilweise werden diese sogar "überlesen" und man bekommt nicht mal über die Entscheidung bescheid. Dafür kann aber das Gericht nicht haftbar gemacht werden.

      Zivilrechtliche Ansprüche geltend machen? Sollte eigentlich jeder. Ein Mahnbescheid is keine große Sache. Wenn kein Widerspruch, dann vollstreckbar. Allerdings wird der Täter keinen Knopf mehr in der Tasche haben und es auch zu verhindern wissen, dass sowas vorkommt. Was bleibt übrig? Der Täter legt nen Offenbacher aus versuchten Vollstreckungen ab und is nach ein paar Jahren fein raus. Unvollstreckte Titel gelten zwar 30 Jahre, aber ob eine solche Person jemals zu Kohle kommt, ist fraglich. UND man muss in Vorkasse treten.

      Der Mann ist bereits ermittelt und die Staatsanwaltschaft Kassel beschäftigt sich auch schon kräftig damit. Az.: 3660 JS 41462/17

      Ich schätze mal, da werden 2 1/2 Jahre gesiebte Luft herauskommen. Bei guter Führung (Betrüger führen sich immer gut) bleibt vermutlich 1 Jahr hängen.

      Ich kann nur jedem empfehlen, sich bei der STA Kassel, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche die Klarpersonalien mit der richtigen Meldeadresse geben zu lassen. Die werden das vermutlich auch nur an ein "Organ der Rechtspflege" (Rechtsanwalt) herausrücken. In Heilbronn wohnt der mit Sicherheit nicht. :D

      Für diejenigen, die erwägen, von Ebay Schadensersatz zu fordern, sollten über einen Rechtsanwalt den gesamten Tatzeitraum bei Gericht erfragen. Das geht ja nicht erst seit gestern. ;)

      Wenn er sein Konto noch nicht leergeräumt hat, dann hätte vielleicht noch ein dinglicher Arrest auf das Konto einen Sinn, wenn dies nicht schon von der Staatsanwaltschaft veranlasst wurde. Problem dürfte sein, dass der Kontoinhaber und der Täter nicht die selbe Person sind. Es ist zweifelhaft, ob es den Kontoinhaber überhaupt gibt.