Ein paar Leute betreiben einen Shop unter einem falschen Pseudonym.
Nun ist es aber so, dass die vermeintlichen Betreiber verhaftet wurden und nun ein strafrechtl. Prozess von Seiten der StA läuft.
Macht es Sinn wenn man parallel ein Zivilverfahren startet, um zumindest einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben?
Meine Befürchtung ist, dass die Tatverdächtigen die Beteiligung abstreiten und ein Prozess nutzlos ist bis die StA eine Beteiligung erwiesen hat.
Nun ist es aber so, dass die vermeintlichen Betreiber verhaftet wurden und nun ein strafrechtl. Prozess von Seiten der StA läuft.
Macht es Sinn wenn man parallel ein Zivilverfahren startet, um zumindest einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben?
Meine Befürchtung ist, dass die Tatverdächtigen die Beteiligung abstreiten und ein Prozess nutzlos ist bis die StA eine Beteiligung erwiesen hat.
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