So, der Anwalt vom Rechtsschutz antwortet, was ja eigentlich Eurem Thema entspricht. Ich versuche es in wenigen Worten zu informieren, so langsam verliere ich auch den Überblick wo was steht, wer was geschrieben oder gesagt hat:
Also, der Anwalt vom Rechtschutz
1 Wer hat mit mir über Ebay kommuniziert <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger
2 Wer hatte Kontozugriff auf das Konto von Frau Hollberger? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
3 Wie hatte der Täter Zugriff auf das Konto? <- Durch das Videoidentverfahren welches die Hollberger als Finanzagent durchführte und dem Täter durch Ihre Dummheit ein jungfräuliches Konto servierte
4 Wohin ging das Geld? >- in die Taschen des Täters - aber das wäre wichtig, es zu recherchieren
5 Wer hatte dazu Pin und TAN oder den Zugriff auf das Transfergerät (Handy) ? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
6 Von wem !? <- Hollnberger, grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
ZUSAMMENFASSUNG - meine Aufgaben:
Ich denke, das einzig zielgerichtete ist es , beide nachfolgenden Fragen an den Oberstaatsanwalt zu richten.
1) Die Staatsanwaltschaft soll nach dem Täter ermitteln - insbesondere in dem Zusammenhang mit dem N26 Konto. Auch mit Hinweis auf diesen Beitrag.
2) Ich versuche , diese Kerstin Hollnberger für den mir entstandenen Schaden haftbar zu machen, Ich besorge von zuständigen Staatsanwaltschaft den kompletten Datensatz der Kontoinhaberin mit dem Hinweis, dass ich zivilrechtlich gegen sie vorgehen will. Sie hat ja gewusst, dass Sie ein Konto eröffnet.
Habt Ihr mir vielleicht irgendwelche Hinweise / Ratschläge / Verbesserungen für das Anschreiben an den Staatsanwaltschaft?
Vielen Dank!
Also, der Anwalt vom Rechtschutz
also, ich habe mit dem Hinweis von Schützin zum Thema Unfreiwillige-Kontoinhaber einiges jetzt begriffen und kann einige der oben gestellten Fragen mit Eurer Hilfe beantworten. Hier meine Fragen und die Antworten dazu:Rechtswalt Rechtsschutz schrieb:
Sehr geehrter Herr "This_is_War",
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie den Bescheid der Staatsanwaltschaft förmlich anfechten wollen, müssen Sie - zwingend - innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen Beschwerde einlegen. Das können Sie bei der Staatsanwaltschaft Regensburg machen. Ergänzend schauen Sie bitte in die dem Bescheid sicherlich beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung.
Eine Beschwerde macht aber nur dann Sinn, wenn Sie eine Bestrafung speziell von Frau Hollnberger erreichen wollen. Nach meinem Eindruck scheint es Ihnen allerdings eher darum zu gehen, dass generell - auch im Hinblick auf etwaige weitere Verdächtige - weiter ermittelt und der Vorgang untersucht wird. Dafür wäre das Beschwerdeverfahren wohl nicht das richtige Mittel. Sie sollten sich dann eher formlos mit den Fragen, die Sie auch in dieser Anfrage aufgeworfen haben, noch einmal an die Staatsanwaltschaft wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
1 Wer hat mit mir über Ebay kommuniziert <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger
2 Wer hatte Kontozugriff auf das Konto von Frau Hollberger? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
3 Wie hatte der Täter Zugriff auf das Konto? <- Durch das Videoidentverfahren welches die Hollberger als Finanzagent durchführte und dem Täter durch Ihre Dummheit ein jungfräuliches Konto servierte
4 Wohin ging das Geld? >- in die Taschen des Täters - aber das wäre wichtig, es zu recherchieren
5 Wer hatte dazu Pin und TAN oder den Zugriff auf das Transfergerät (Handy) ? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
6 Von wem !? <- Hollnberger, grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
ZUSAMMENFASSUNG - meine Aufgaben:
Ich denke, das einzig zielgerichtete ist es , beide nachfolgenden Fragen an den Oberstaatsanwalt zu richten.
1) Die Staatsanwaltschaft soll nach dem Täter ermitteln - insbesondere in dem Zusammenhang mit dem N26 Konto. Auch mit Hinweis auf diesen Beitrag.
2) Ich versuche , diese Kerstin Hollnberger für den mir entstandenen Schaden haftbar zu machen, Ich besorge von zuständigen Staatsanwaltschaft den kompletten Datensatz der Kontoinhaberin mit dem Hinweis, dass ich zivilrechtlich gegen sie vorgehen will. Sie hat ja gewusst, dass Sie ein Konto eröffnet.
Beitrag unfreiwillige Kontoinhaber schrieb:
Unklar ist bei diesen Konstellationen bisher die zivilrechtliche Haftungsfrage.
Grundsätzlich haften ja, wie im ersten Beitrag erklärt, Kontoinhaber immer zivilrechtlich dafür, wenn über ihr Bankkonto Geld gewaschen wird, auch wenn sie selbst keine Betrugsabsicht hatten.
Ob das allerdings auch dann immer noch gilt, wenn der Kontoinhaber gar nicht bemerkt hat, daß er ein Bankkonto eröffnet hat, das jetzt ein Dritter nutzt, müsste erst noch von einem Richter im Zuge einer Zivilklage eines Geschädigten, der auf ein solches Konto überwiesen hat, geklärt und entschieden werden.
Aktuell ist keine Klage oder gar ein Urteil bekannt, bei dem ein Geschädigter, der auf so ein Phantomkonto bei der Fidor-Bank oder der N26 überwiesen hat, den unfreiwilligen Kontoinhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt hat. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder auf einen Präzedenzfall verwiesen noch die Wahrscheinlichkeit des Ausganges einer solchen Klage prognostiziert werden.
Auch wenn kein Vorsatz vorhanden war, mindestens grobe Fahrlässigkeit könnte man einer entsprechenden Zivilklage wohl zugrunde legen. Man macht nun mal nicht auf Geheiß irgendeines dubiosen Unbekannten ein VideoIdent-Verfahren für irgendeinen Humbug, ohne genaue Kenntnis zu dessen Hintergrund zu haben. Und erst recht eröffnet man nicht gleich am laufenden Band wissentlich Bankkonten, nur weil einem irgendein Unbekannter, den man über eine Kleinanzeige kontaktiert hat, erzählt, das sei nur ein Test.
Habt Ihr mir vielleicht irgendwelche Hinweise / Ratschläge / Verbesserungen für das Anschreiben an den Staatsanwaltschaft?
Vielen Dank!
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