Aufhebung der Anmeldung ? Bieten auf eigene Artikel

    • Startpreis: 50,00 Euro. Ich habe auf einen Artikel geboten (erst 60,- und dann sofort erhöht). Ein Gebot war bereits vorhanden (Startpreis?). Dann hat der andere Bieter sein Gebot immer um ein paar Euro erhöht weil er ständig unter meinem ersten Gebot war. Ansonsten war wohl niemand anderes interessiert. Ich habe den Grill dann für 96,- Euro kurz vor meinem Höchstgebot ersteigert. Meine Recherchen hat ergeben, dass der andere Bieter erst 19 Käufe getätigt hat. 18 davon bei wem wohl? Beim meinem Verkäufer natürlich. Die Bewertungen sind oft die gleichen bzw. sehr ähnlich verfasst. Teilweise wurden bis zu 4 Artikel an einem Tag ersteigert. Für mich riecht das förmlich nach "pushen" des Preises. In diesen 18 Fällen hat der Vekäufer wohl übertrieben oder die Lage unterschätzt und den Artikel selber ersteigert. Was sagt Ihr dazu?

      Ich soll den Artikel am Samstag abholen und bar bezahlen. Soll ich den Verkäufer darauf ansprechen, wenn ja wie?

      Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar (mok006!).

      Tschüss, Moritz
    • @ Moritz

      Entschuldige bitte, aber imho ist das, was Du schreibst Quark. Was soll das sein: "Verkehrswert"? Der Wert einer Ware ergibt sich daraus, was ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Richtig? Die Ware war Dir einen bestimmten Betrag wert, und Du hast ihn sogar noch billiger als Dein Höchstgebot bekommen. Richtig? Also hast Du ganz alleine den Wert bestimmt. Hätte niemand anderes - egal ob Pusher, oder nicht - auf die Ware geboten, wäre der Artikel unter Wert weggegangen. Ist ja schön, nennt mann Schnäpchen, aber das Leben funtioniert nun einmal anders. Warum beschwerst Du Dich über den Preis einer Ware, den Du selbst festgelegt hast. Machst Du das im Laden auch, wenn Dir im nachhinein einfällt, daß Du doch nicht so viel ausgeben wolltest.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Hallo ego,
      du hast schon Recht. Es ist aber so, dass man Artikel nicht für einen Startpreis von einem Euro bzw. unter Wert in die Auktion setzen muss, das is eine freiwillige Angelegenheit. Wenn ich meine, dass mein Artikel mehr Wert ist, sollte ich das auch beim Startpreis berücksichtigen (das ist natürlich teurer). ;(
    • Also ich verstehe dein Problem auch nicht so ganz, Moritz. Du zahlst exakt soviel für einen Artikel, wie du bereit bist dafür zu zahlen. Ist jemand anderes bereit mehr zu zahlen, hast du halt pech gehabt. Niemand garantiert dir, dass du bei eBay ein "Schnäppchen" machen kannst - wenn du glück hast, klappt es und wenn nicht...naja, dann nicht.

      Ob der Verkäufer wirklich gepusht hat, lässt sich wahrscheinlich nur schwer nachweisen aber selbst wenn - niemand zwingt dich für einen Artikel mehr zu bieten als du bereit bist zu bezahlen und jedem Verkäufer steht es frei, wie er seine Artikel einstellt. Wie ich oben bereits schrieb - viele stellen ab 1 Euro ein und pushen dann, um die höheren Gebühren für einen höheren Startpreis zu sparen, laufen aber Gefahr, ihre eigenen Artikel zu "ersteigern"

      Du hast den Preis für den Artikel geboten also warst du auch bereit ihn zu zahlen, ganz gleich wer da nun mitgeboten hat.
      Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
    • Hallo Moritz,

      ich verstehe und kenne dein Problem! Ich hatte mal genau das selbe un das ist noch garnicht so lange her! Ich habe es aber noch frühzeitig gemerkt und habe dann meine Gebote bei dem Verkäufer zurückgezogen! Somit hatte ich Glück und der Pusher Pech! :D Für mich war es aber leider auch ein Nachteil, denn der Käufer war der Einzige bei eBay, der diesen Artikel angeboten hatte! Das ist schon ärgerlich! Leider! Ich habe den Verkäufer dann mal auf sein auffälliges Verhalten angeschrieben und dann kamen nur Beleidigungen usw. zurück! Da habe ich mit gedacht: Ok, nicht grade schlau der Junge, also ab damit zu eBay! Erklärung an eBay gesendet -> Heute ist dieser Verkäufer unter seinem eBaynamen nicht mehr bei eBay angemeldet! ;) Leider ist die Anzahl derer, denen man es nachweisen kann nur sehr gering, denn wer ist eigentlich schon so dumm und gibt seinem Pusher etliche Bewertungen??? [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys2/hammer_2.gif] Die Sache mit dem Verkaufswert wurde ja schon oben geklärt!

      MfG
      Marco
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Ich find das mit dem pushen schon fies. Wenn jemand nen bestimmten Preis mindestens erreichen will soll er den doch als startgebot angeben

      klar, für verkäufer ist pushen ne möglichkeit, den gewinn zu erhöhenen, aber für käufer ist es pure vera....e
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Original von moritz
      der Sinn einer Auktion ist es doch, denn höchst möglichen Preis zu erzielen, beginnend von einem Startpreis, denn die Kaufinteressenten bwz. potentiellen Käufer bereit sind zu zahlen. Das hat doch mit Verkehrswert überhaupt nichts zu tun. Der VERKÄUFER oder VERWANDTE oder BEKANNTE oder FREUNDE sind beim PUSCHEN KEINE Kaufinteressenten.


      Warum nicht ?
      Was wenn der VK den Artikel dann doch (bis zu einem bestimmten Preis) behalten oder ein Verwandter/Bekannter/Freund ihn haben möchte ?

      Kommt das in Deiner kleinen Denkwelt nicht vor ?

      Original von moritz
      Das ist meiner Meinung nach BETRUG.


      *lol* was für ein skuriles Rechtsverständis ?
      Wer wird denn betrogen ?

      Original von moritz
      Ich glaube, dass die Leute, die sich für das Puschen aussprechen bzw. -schreiben, das auch betreiben.


      Vorsicht mit solchen Unterstellungen !

      Original von moritz
      Ich bin leider vor kurzen selber Opfer bei Ebay geworden.


      Opfer wobei ?


      cu
    • @nekrad

      Ich befürchte, moritz wird dir nach 1,5 Jahren nicht mehr antworten. Eine Sache möchte ich dann aber zu deinem Beitrag doch anmerken:

      Was wenn der VK den Artikel dann doch (bis zu einem bestimmten Preis) behalten...möchte ?


      Damit würde er sich der Gefahr zivilrechtlicher Ansprüche aussetzen. Als VK hat man aus rechtlicher Sicht nicht die Möglichkeit das Angebot, das einer Willenserklärung gleichkommt, zurückzunehmen (mit wenigen Ausnahmen).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.