Herrybo79 schrieb:
Ab jetzt wäre doch die Post oder Fr. Lohmann in der Haftung oder nicht?
Nö, die Post ist damit raus. Und sollte Frau L nun von dir das Geld zurückfordern, weil sie es gar nicht überwiesen hat, hätte sie zumindest das Problem, dass sie dir deine Ware ebenfalls zurückgeben müsste. Denn entweder habt ihr einen Vertrag, dann ist das Ding vom Tisch oder ihr habt keinen Vertrag (weil Dreiecksbetrug), dann hat sie jetzt ein Gerät, für das sie keinen Vertrag hat. Ob sie es tatsächlich hat ist dabei erst mal egal, relevant ist, dass Du den Anscheinsbeweis antreten kannst, dass sie es in Besitz genommen hat.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.