daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • theo45 schrieb:

      Hinter dem Mitglied verbirgt sich eine Dame aus Frankfurt .
      Wenn ich mir das so anschaue, habe ich berechtigte Zweifel daran.

      Zitat:
      Die Uhr hatte ich nur sehr selten an.


      archive.is/a03sx/ce9e4ef988bf7…b0088c48ba2a878462b2c.jpg


      https://picclick.de/Breitling-Super-Avenger-A-13370-01-Chronograph-123112796732.html

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    • Saeschau schrieb:

      - gleichzeitig alle ebay-Accounts von Personen sperren, mit denen man jemals irgend etwas außerhalb von ebay zu tun hatte.
      die sollen doch annonym sein (und bleiben !) also, ich würde dir meinen Account nicht nennen - und schon gar nicht alle! :P

      Und das gilt erst recht für sämtliche Bewohner in deinem Umkreis, die zwar theoretisch jemals etwas mit dir zutun gehabt haben könnten,
      bei denen das aber tatsächlich erst der Fall wäre, wenn du sie nach ihrem Ebay-Account fragst :S

      also: tatsächlich unmöglich

      Saeschau schrieb:

      - Sich von seinem kompletten Umfeld schriftlich geben lassen, auf gar keinen Fall auf die eigenen Angebote zu bieten
      Dafür müsstest du ja denen erstmal deinen Account nennen, damit sie bei Käufen in der Nachbarschaftt (die ja grade besonders angesagt sind, weil man schön billig abholen, bar zahlen, notfalls Regress eintreiben und auch noch günstig weitere Angebote vor Ort und an Ebay vorbei einkaufen könnte) diesen Account meiden können.

      DAS wäre also auch eher nur für Nachfolgekäufe eines Zufallkaufs geeignet. ;)


      Saeschau schrieb:

      Alles Gründe, weswegen ich meinen alten Kram nicht mehr an völlig Fremde über ebay (+ -Kleinanzeigen) verkaufe; das Meiste wird einfach verschenkt. Ist viel einfacher, man hat ne Menge Zeit gespart, ist vor nachfolgendem Ärger einigermaßen sicher und hat jemanden glücklich gemacht.
      Sehr sozial gedacht.

      Es gibt auch Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Sperrmüllbörsen etc.pp
    • Du hast natürlich vollkommen recht @Stubentiger. Ich wollte damit auch nur sagen, dass es völlig illusorisch ist, eine eBay-Auktion 100% rechtssicher hinzubekommen und damit vor allen Problemen gefeit zu sein. Wer dort anbietet, muss einfach damit rechnen, irgendwann wegen irgendwas Post von solchen Abzockern wie diesem Vögelchen zu bekommen. Es gibt ja noch dutzende anderer Fallen und hunderte Menschen wie ihn mit ihren Kanzleien (oder umgekehrt), die nur drauf lauern, dass man reintritt, um richtig Kasse zu machen.

      Sorry für OT.
    • Naja, du wirst ja sicher noch ein paar Sockenpuppen aus der Tasche ziehen können, oder?

      @theo: Dein Anwalt (*) sollte mal bei eBay nachfragen, warum daszfraktal gesperrt wurde. Würde mich nicht wundern, wenn die Antwort in etwa lauten würde, daß da die Plattform mißbräuchlich verwendet wurde. Das kann ein weiterer Baustein auf deinem nach wie vor nicht einfachen Weg raus aus der Nummer sein.

      *) Du darfst davon ausgehen, daß eBay dir als Nutzer darüber keine Auskunft erteilt.
    • pandarul schrieb:

      *) Du darfst davon ausgehen, daß eBay dir als Nutzer darüber keine Auskunft erteilt.
      Wozu auch, die kennt er doch selbst am besten.

      Zu keinem Zeitpunkt bestand Gefahr für Theo45.


      Die Sache ist aber lange noch nicht vom Mittags-Tisch.
      Es war doch nur die Vorspeise für daszfraktal. Das Hauptgericht kommt noch. Und der Nachtisch.

      Schön finde ich, dass man ihm seinen richtigen Namen wieder zurückgegeben hat.


      Nur ne kleine Randbemerkung zum BGH-Fall.
      Dort ist die Rede davon, dass der VK einen fake-acc mit sich selbst kreiert hat.
      Der BGH entschied, dass man mit sich selbst keine Verträge schließen kann.


      Einen Haupttermin? Wohl aber mit vertauschten Rollen?

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    • Voegelchen schrieb:

      Gratulation, ihr habt es geschafft!

      Nö. (TM)


      Das warst Du höchstselbst und durch eigene Anstrengung. Eigenes Unterlassen in Verbindung mit eigenem Tun um das mal präzise auf den Punkt zu bringen.Und wie mir ein anderes Vögelchen gehackt gezwitschtert hat noch mehr Anstrengungen als auf den ersten Blick erkennbar.


      Kaiolito schrieb:

      Der Account wurde gesperrt (NRM) und rückbenannt?

      Jaja. Wurde wohl. Ich hab' nichts gemacht...


      Pfeffersagg008 schrieb:

      Der BGH entschied, dass man mit sich selbst keine Verträge schließen kann.

      Logisch. Steht schliesslich so schon im BGB. Was sollen die also auch sonst entscheiden? :wallbash
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • theo45 schrieb:

      Da das Voegelchen nicht nur seinen Anwalt aus Hamburg beschäftigt sondern viele weitere Anwälte, war eine Sperrung zu erwarten.
      In der Tat gibt es zahlreiche Sockenpuppen.

      Naja, du hast ja vielleicht ein Vertrauen in eBay! Aber normalerweise meldet man sich den Mund fusselig bzw. die Finger wund und die tun: nichts. Wenn eBay mit dem Holzhammer draufhaut, wette ich, daß es da bereits eine längliche Vorgeschichte gab.

      Und warum sollte der Täter nicht auch bei uns bekannt sein?

      Also mal die Forensuche das Gedächtnis bemühen...

      a) Pushgebote jagen
      b) sich aus dem mittleren Süden an eine Hamburger Kanzlei wenden
      c) Autos in der Warengruppe
      d) zahlreiche Verfahren
      e) auffallend intelligenter Täter mit einer gut durchdachten Masche, einem überdurchschnittlichen Talent für Ausdruck, Orthographie und Grammatik sowie höherer Bildung

      a)

      Kev1009 schrieb:

      Jetzt will er mich verklagen auf Schadensersatz. Er hat die Auktion nicht gewonnen , meint aber das Sie von einem dritten in meinem Auftrag hochgeboten wurde.

      b)

      Kev1009 schrieb:

      Diese beiden Herren verklagen im ganzen Land die Leute auf Schadensersatz bzw. aktuell ist es der Herr Sultan , der die Klagen über seinen Anwalt in Hamburg verfassen lässt. Selber kommen die Herren aus Saarbrücken.

      und

      Kev1009 schrieb:

      Ja der gute Anwalt aus Hamburg .... ich werde mich freuen auf die Verhandlung .

      c)

      Ferdi68766 schrieb:

      Ich habe vor Jahren, ein Fahrzeug über ebay versteigert, der Käufer bzw höchsbieter war der Adem Sultan.

      d)

      Kev1009 schrieb:

      Ich habe mal mit dem RA Luft telefoniert , dieser bestätigte mir , dass Herr Yavas laut eigener Aussage über 100 laufende Fälle hat .

      e)

      roflem schrieb:

      Ist ja schon komisch, gurgelt man den Namen Cengiz Yavas kommt als erstes:

      ...

      und hier schildower-kreis.de/manifest/



      nennt er sich :fast Dipl. Psychologe Cengiz Yavas, demnächst Heilpraktiker für Psychotherapie

      einen FAST Püschologen kannte ich bisher auch noch nicht

      2006 hat er wohl mal studiert:
      neuro.psychologie.uni-saarland…klung%20des%20Gehirns.pdf

      Ich lehne mich jetzt mal raus und sage, das hier ist Cengiz Yavas, und die "Dame aus Frankfurt" ist wie in vielen anderen Fällen eine vorgeschobene Strohperson. Ganrantiert hat die einen Namen, der auf den gleichen Kulturkreis schließen läßt (oder @theo?) und kriegt bestimmt ihren Eurofuffzich ab. Wenn man die Adem-Sultan-Geschädigten kontaktiert, gibt es garantiert eine Querverbindung zu der Klägerin auszugraben.

      Frankfurt ist nich soo weit weg von Saarbrücken (im Vergleich zu Hamburg), und der Einserabiturient, den es fürs Psychologiestudium braucht, paßt genauso zum Auftritt hier wie der kleine Narziß, den er raushängen läßt, ins Bild eines gescheiterten FAST Püschologen (danke für den Ausdruck @roflem).

      Voegelchen schrieb:

      Pandarul, du bist ein Genie

      Ich weiß. 8)
    • Kaum ein paar Stunden nach dem Posting von Pandarul ging ein erneutes Löschbegehren einer Hamburger Kanzlei bei Auktionshilfe.info ein.

      Glauber & Partner Rechtsanwälte; Rathausstr. 13 in 20095 Hamburg

      Mandant: Sultan (es wurde kein Vorname benannt).
      Wie aus dem ersten Löschungsbegehren des Anwaltes (August 2018) zu erkennen ist, vertritt er Cengiz Yavas und Adem Sultan und wünschte die Löschung der Namen seiner Mandanten.

      Er bezog sich auf:
      Abbruchspekulant Adem Sultan / Das beste passiert immer an den Feiertagen


      Nun stellte sich heraus, dass es sich um die Anwaltskanzlei handelt, die auch theo45 verklagt.
    • roflem schrieb:

      ich hab mich zurückgehalten weil meine popcornmaschine puttegangen iss

      Siehe Anhang, biddeschön!

      aurum schrieb:

      und da das Leben kein Wunschkonzert ist, bleiben die Namen sicher alle stehen, oder?
      und der der Anwaltskanzlei auch..

      Ich habe die Threads ja kürzlich gelesen und den hier logischerweise auch. Es ist nicht im Ansatz ein Rechtsgrund erkennbar, aus dem die Namen der Beteiligten zu entfernen wären. Die handeln gewerblich und werden sich Kritik an Ihrem Geschäftsgebaren genau wie jeder andere Unternehmer öffentlich und unter Nennung ihres (Einzel-)unternehmens gefallen lassen müsse.

      Was die Anwälte betrifft, ist es gut, daß endlich mal jemand die benannt hat. Die stecken nämlich bis über beide Ohren mit drin in dem Geschäftsmodell, und auch da wird es einiges zu diskutieren geben. Ich werde später was dazu schreiben.
      Bilder
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    • pandarul schrieb:

      Was die Anwälte betrifft, ist es gut, daß endlich mal jemand die benannt hat. Die stecken nämlich bis über beide Ohren mit drin in dem Geschäftsmodell, und auch da wird es einiges zu diskutieren geben. Ich werde später was dazu schreiben.

      Es steht nämlich mittlerweile ernsthaft die Frage im Raum, ob eine strafrechtliche Bewertung als Betrug in Frage kommt. Und daran schließt sich die Frage an, ob die Kanzlei Glauber, einzelne dort angestellte Anwälte oder Partner zu diesem Beihilfe leisten oder sich sogar bandenmäßig (dazu reichen drei nicht-verwandte Personen, kurz gesagt) zur fortgesetzten Begehung derartiger Straftaten mit dem Täter verbunden haben. Das Voegelchen zwitscherte sich wie folgt um Kopf und Kragen:

      Voegelchen schrieb:

      Um mal wieder auf die sachliche Ebene zurück zu kehren, erlaube ich mir, das Urteil des BGH zu zitieren:

      Ok, es war ja keine schwere Vermutung, daß sich die rechtliche Argumentation auf BGH VIII ZR 100/15 bezieht, wie hier auch länglich diskutiert wurde. Aber gut, daß das Voegelchen das nochmal explizit für diesen Fall hier bestätigt, Es gibt nämlich eine bislang noch nicht beachtete Passage, Rn 40:


      (c) Demgegenüber ist die Unbeachtlichkeit von Eigengeboten für einen
      redlichen und deshalb schutzbedürftigen Bieter, dem im Vertrauen auf die Ein-
      haltung der von eBay vorgegebenen Auktionsbedingungen die Verfälschung
      des Auktionsverlaufs durch Eigengebote verborgen bleibt
      , aufgrund der damit
      verbundenen (Über-)Gebotsstreichungen regelmäßig von Vorteil. Auch sonst ist
      - wie vorstehend ausgeführt - eine einschränkende Handhabung der für einen
      Vertragsschluss bei eBay-Auktionen geltenden Regeln der §§ 145 ff. BGB zum
      Nachteil solcher Bieter nicht veranlasst. Im Gegenteil steht ihnen bei Aufde-
      ckung unlauterer Eigengebote nach ihrer Wahl in der Regel sogar noch zusätz-
      lich das Recht zu, sich von "erfolgreichen" Geboten durch Anfechtung (§ 123
      Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1 BGB) oder wegen der in einem verdeckten
      Eigengebot liegenden Verletzung vorvertraglicher Pflichten im Wege eines
      Schadensersatzes durch Naturalrestitution (§ 311 Abs. 2 Nr. 3, § 241 Abs. 2,
      § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB) zu lösen. Denn es liegt auf der Hand, dass ein
      redlicher Bieter von einer Teilnahme an einer derart verfälschten Auktion von
      vornherein Abstand genommen hätte, wenn ihm das Manipulationsvorhaben
      bekannt gewesen wäre.


      (Hervorhebungen)

      Ein Bezug auf diese Rechtsprechung bedeutet also in einem ganz zentralen Punkt, daß man behaupten müsste, von der Manipulation der Gebote gar nichts gewußt zu haben. Sonst ist de facto das ganze Urteil nicht anwendbar.

      Nun haben die Mandanten der Kanzlei Glauber und Partner allerdings so viel Pech bei eBay wie sonst kaum jemand. Die geraten ja fast ausschließlich an Pusher, in einem Umfang, wie es sie prozentual gesehen nicht im Ansatz auf der Plattform gibt. Wir haben oben eine Reihe von Gebotslisten gesehen, Pusher, die in BW-Profilen verewigt sind, die eine Reihe von Auktionen des jeweiligen VK beboten haben, die allesamt zum Zeitpunkt der Jagd-Gebote von Cengiz et al aufrufbar waren usw. Es ist offensichtlich, daß die betreffenden Auktionen bereits vor dem Gebot, spätestens aber im weiteren Verlauf, als manipuliert erkannt wurden.

      Damit gewinnt man aber wie gezeigt vor Gericht keinen Blumentopf, also muß die Behauptung her, daß der jeweilige Bieter da ganz arglos war und erst im Nachhinein vom "Shill Bidding" erfahren hat.

      Was, wenn es so in gerichtlichen Schriftsätzen von Glauber und Partner behauptet würde, ein klarer Fall für den Staatsanwalt wäre, denn es wäre der Versuch, durch Erregung eines Irrtums (hier: beim Richter) das Vermögen eines Dritten zu beschädigen zum eigenen Vermögensvorteil. Das betrifft zunächst natürlich nur den Mandanten, der das bestimmt seinem arglosen Anwalt glaubhaft versichert hat, worauf dieser solch unglückliche Zeilen, natürlich völlig vorsatzlos, an das Gericht geschickt hätte...

      Natürlich kann man das auch anders sehen, wenn eine Kanzlei oder ein Anwalt über einen langen Zeitraum systematisch derlei Mandate anhäuft, glaubt irgendwann kein Staatsanwalt, kein Richter und auch keine Anwaltskammer mehr, daß der jeweilige Verfasser nicht aktiv in die Täuschungshandlung eingebunden ist.

      Deshalb empfehle ich den Betroffenen genau das: Staatsanwalt, Richter und Anwaltskammer darüber in Kenntnis zu setzen.