Angepinnt "Unfreiwillige Kontoinhaber"

  • "Unfreiwillige Kontoinhaber"

    Seit einiger Zeit gibt es bei vielen Banken, vor allem aber bei der N26-Bank und Fidor-Bank

    "Kontoinhaber", die nichtmal wissen,
    daß sie ein Bankkonto neu eröffnet und unbekannten Betrügern ohne es zu wollen zur Verfügung gestellt haben.

    Das klingt ziemlich absurd, ist aber inzwischen gängige Praxis und läuft folgendermaßen ab:

    Der spätere Kontoinhaber meldet sich zunächst auf ein Inserat bei den Kleinanzeigen oder erhält eine Antwort auf ein eigenes Gesuch.

    1.) Stellenangebote als "Produkttester", der den Kontoeröffnungsprozess verschiedener Banken "testen" soll.
    Der Jobsuchende bekommt den Auftrag, bei verschiedenen Banken Konten online zu eröffnen, den gesamten Prozess zu dokumentieren und anschließend seine Dokumentation samt allen Unterlagen an den Auftraggeber zu übermitteln. Dem naiven Opfer wird vom Täter weisgemacht, die jeweiligen Banken wären die eigentlichen Auftraggeber und die Bankkonten würden nur in einem internen "Testbereich" eingerichtet.
    Hier wissen die Opfer zwar tatsächlich, daß sie Bankkonten eröffnen. Allerdings begreifen sie nicht sie, daß es sich um echte Bankkonten handelt. Sie werden von den Tätern im Vorfeld sogar genau instruiert, beim VideoIdent-Verfahren bewusst zu lügen und auf bestimmte Fragen wissentlich falsche Antworten zu geben, da sonst das Kontoeröffnungsverfahren nicht völlständig getestet werden könne, und werden dabei immernoch nicht misstrauisch. Anscheinend setzt bei erschreckend vielen Menschen bei der Aussicht auf leichtverdientes Geld das Hirn völlig aus...
    Häufig ist es nicht nur eines, sondern gleich bis zu einem halben Dutzend Bankkonten bei verschiedenen Banken auf denselben Namen, die den Tätern anschließend für ihre Betrügereien zur Verfügung stehen, ohne daß derjenige, der sie eröffnet hat, begreift, daß er echte Bankkonten unbekannten Betrügern überlassen hat.


    In anderen Fällen geht es in Wirklichkeit immer darum, Bankkonten ausschließlich bei den 3 fahrlässigsten Banken ( Fidor, N26, Solaris) in Deutschland zu eröffnen, ohne daß das Opfer davon überhaupt etwas mitbekommt. Bei den betreffenden Inseraten handelt es sich entweder
    2.) um einen vermeintlichen Job in Heimarbeit, zB als Verkaufsagent oä
    oder
    3.) um eine Kreditvermittlung für Leute, die auf normalem Weg bei einer Bank keinen Kredit erhalten. Siehe zB Warnung vor Betrügerischer Kreditvermittlung und Datenmissbrauch
    Nach kurzer Einleitung soll das Opfer bei 2. + 3. zunächst mal per eMail Kopien von Vor- und Rückseite seines Personalausweises sowie ein Bild übermitteln, auf dem es den Perso neben seinen Kopf hält, um sich zweifelsfrei auszuweisen.
    Schon jetzt hat der Betrüger alles, was er braucht, um die Identität des Opfers zu "stehlen" und sich zB im Internet gegenüber Käufern als diese Person auszugeben und auszuweisen.
    Mit den Daten aus diesen Unterlagen beantragt der Täter nun online bei einer der 3 genannten Banken ein Konto, denn deren gradezu haarsträubend fahrlässige Methode der Kontoeröffnung macht es Betrügern besonders einfach: Sämtliche Unterlagen für das Bankkonto und das VideoIdent-Verfahren, die man zur Freischaltung des beantragten Bankkontos braucht, senden diese 3 Banken nämlich nicht, wie es zu erwarten wäre ( und bei den meisten anderen Banken auch üblich ist !!), per Post ausschließlich an die Adresse des zukünftigen Kontoinhabers, sondern sie schicken die Anträge und Unterlagen zum selbstausdrucken per APP und eMail (!!) an irgendeinen völlig Unbekannten und blenden gleichzeitig einen Code für das VideoIdentverfahren ein.
    Der Täter schickt nun diesen Code an sein Opfer und weist es an, mit diesem Code ein VideoIdent zu machen, angeblich, um seine Identität gegenüber dem zukünftigen Arbeit- bzw Kreditgeber zu bestätigen

    Das Opfer macht dann leichtgläubig das geforderte VideoIdent-Verfahren, ohne im Geringsten zu ahnen, daß es damit ein Bankkonto freischaltet, von dem es weder etwas weiß noch irgendeine Verfügungsgewalt darüber hat. Der unbekannte Täter kann in der Regel das betreffende Bankkonto bereits wenige Stunden später vollumfänglich zum Betrügen im Internet nutzen.
    Das Opfer, das unfreiwillig und unwissentlich zum Kontoinhaber wurde, hört nie wieder was von der ganzen Geschichte oder bekommt die kurze Mitteilung, daß der Job anderweitig vergeben / der Kredit abgelehnt wurde. Und erfährt von dem Bankkonto meist erst, wenn Wochen oder Monate später plötzlich eine Vorladung der Kripo zur Vernehmung als Beschuldigter in einer Betrugsermittlung im Briefkasten landet...
    Wie auch bei Finanzagenten, die zumindest wissentlich Geld angenommen und weitergeleitet haben, ohne jedoch zu ahnen, daß sie dabei in einen Betrug verwickelt wurden, werden natürlich auch die Betrugsermittlungen gegen die "unfreiwilligen" Kontoinhaber von den Ermittlungsbehörden nach Klärung der Sachlage eingestellt.

    Unklar ist bei diesen Konstellationen bisher die zivilrechtliche Haftungsfrage.
    Grundsätzlich haften ja, wie im ersten Beitrag erklärt, Kontoinhaber immer zivilrechtlich dafür, wenn über ihr Bankkonto Geld gewaschen wird, auch wenn sie selbst keine Betrugsabsicht hatten.
    Ob das allerdings auch dann immernoch gilt, wenn der Kontoinhaber garnicht bemerkt hat, daß er ein Bankkonto eröffnet hat, das jetzt ein Dritter nutzt, müsste erst noch von einem Richter im Zuge einer Zivilklage eines Geschädigten, der auf ein solches Konto überwiesen hat, geklärt und entschieden werden.
    Aktuell ist keine Klage oder gar ein Urteil bekannt, bei dem ein Geschädigter, der auf so ein Phantomkonto bei der Fidor-Bank oder der N26 überwiesen hat, den unfreiwilligen Kontoinhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt hat. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder auf einen Präzedenzfall verwiesen noch die Wahrscheinlichkeit des Ausganges einer solchen Klage prognostiziert werden.

    Auch wenn kein Vorsatz vorhanden war, mindestens grobe Fahrlässigkeit könnte man einer entsprechenden Zivilklage wohl zugrunde legen. Man macht nun mal nicht auf Geheiß irgendeines dubiosen Unbekannten ein VideoIdent-Verfahren für irgendeinen Humbug, ohne genaue Kenntnis zu dessen Hintergrund zu haben.
    Und erst recht eröffnet man nicht gleich am laufenden Band wissentlich Bankkonten, nur weil einem irgendein Unbekannter, den man über eine Kleinanzeige kontaktiert hat, erzählt, das sei nur ein Test.


    Zum Thema gibt es inzwischen überall im Net Warnungen:
    polizei-praevention.de/aktuell…ideo-ident-verfahren.html
    mobiflip.de/geldwaesche-ueber-…en-video-ident-verfahren/
    itopnews.de/2018/07/n26-ziel-v…t-jetzt-google-assistant/
  • Update

    Auch die N26 und die Fidor haben inzwischen natürlich längst mitbekommen, daß ihre fragwürdigen Kontoeröffnungs-Prozeduren von Betrügern dazu genutzt werden, tausende von leichtgläubigen, naiven Menschen dazu zu bringen, ein Konto zu eröffnen, ohne dies überhaupt zu bemerken.
    Kontoeröffnungen per PostIdent-Verfahren wurden von der Fidor und N26 ca Anfang 2018 daher komplett abgeschafft, die Freischaltung der Bankkonten findet bei diesen Banken in Deutschland seitdem ausschließlich im VideoIdent-Verfahren statt.

    Selbst dann kam es aber weiterhin noch zu Kontoeröffnungen, bei denen die "Kontoinhaber" nicht wirklich bemerkten, was sie da eigentlich taten.
    Daher wurde das VideoIdent-Verfahren, das die Firma IDnow für diese Banken durchführt, entsprechend um einige sehr gezielte Fragen erweitert, die es unmöglich machen, daß ein Kandidat nicht bemerkt, daß er grade ein Bankkonto eröffnet.
    Wer bei N26 oder Fidor ein Bankkonto eröffnen will, wird seit mindestens Mitte 2018 am Anfang des Video-Chats immer gefragt,

    - ob ihm erstens klar ist, daß es um eine Kontoeröffnung geht und falls ja,
    - ob zweitens diese Kontoeröffnung irgendetwas mit einem Job /Stellenangebot zu tun hat


    Sofern der Kandidat die erste Frage mit nein oder die zweite mit ja beantwortet, bricht der Chat-Agent das ID-Verfahren sofort kommentarlos ab.

    Das haben natürlich auch die Täter sehr schnell mitbekommen und ihre Strategien entsprechend umgestellt. Frei nach dem Motto "Es gibt keine Geschichte, die so absurd ist, daß nicht noch hunderte von Bekloppten sie glauben würden" werden die zukünftigen Kontoinhaber seitdem mit verschiedenen abstrusen Stories auf das ID-Verfahren genau vorbereitet. Kernpunkt dieser Vorbereitung ist immer, daß die Kandidaten bei der Antwort auf die zweite Frage unbedingt lügen müssen, um den Job zu bekommen oder das Kontoeröffnungsverfahren korrekt testen zu können.
    Das für eine Stellenbewerbung oder zu angeblichen Testzwecken im Zuge des ID-Verfahrens eröffnete Bankkonto diene ja nur der Identitätsfeststellung und werde vom Arbeitgeber des Kandidaten anschließend natürlich sofort wieder abgemeldet.

    Die Kontoinhaber wissen inzwischen also alle sehr wohl, daß sie ein Bankkonto auf ihren Namen eröffnet haben, zu dem ein völlig Unbekannter den Zugriff hat. Um diese Kontoeröffnung möglich zu machen, geben sie dem Chat-Agent beim Videoident-Verfahren obendrein wissentlich eine falsche Antwort auf die Frage, die eigentlich genau dieses Szenario verhindern soll.
    Bei den polizeilichen Vernehmungen verschweigen die Kontoinhaber diese Tatsache allerdings regelmäßig. Strafrechtlich ist dieser Punkt auch nicht unbedingt wichtig, da die Kontoinhaber nicht in betrügerischer Absicht handeln, sondern einfach nur strunzblöd sind.

    Für die Geschädigten, die ihr Geld auf eins dieser Bankkonten überwiesen haben, macht das aber einen gewaltigen Unterschied.
    Die kompletten VideoChats werden von IDnow in Bild und Ton aufgezeichnet und archiviert.
    Geschädigte bzw deren Anwälte, die vorhaben, den betreffenden Kontoinhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen, sollten daher diese Aufzeichnung als Beweismaterial anfordern.
    In mindestens einem Fall hat Ende 2018 schon die Ankündigung, dieses Chatprotokoll anforden zu wollen, erstmals dazu geführt, daß die unfreiwillige Kontoinhaberin, vermutlich auf Anraten ihres eigenen Anwaltes, dem Geschädigten außergerichtlich eine Erstattung in Ratenzahlung angeboten hat...
  • Update

    Aktuell sind die Kontoeröffnungen bei N26 und Fidor deutlich zurückgegangen. Beide Banken haben offenbar das Verfahren zur Kontoeröffnung erheblich verschärft.

    Daher haben sich im zweiten Halbjahr 2019 die Betrüger anderen Banken zugewandt. Frei nach dem Motto "Nichts ist so bekloppt, daß nicht hunderte von Leuten es trotzdem noch glauben", werden jetzt nicht mehr nur Bankkonten, die von den Tätern bereits im Vorfeld angemeldet wurden, per Video-Ident-Verfahren freigeschaltet, sondern die Bankkonten von den vermeintlichene "App-Testern" im Auftrag der vermeintlichen Arbeitgeber komplett selbst erstellt.
    Leichtgläubige, die vermeintlich als "Produkttester" die Kontoeröffnungsprozesse von Banken testen sollten, haben seitdem schwerpunktmäßig vor allem

    Konten bei der Postbank, der Commerzbank, der Sparkasse sowie der Norisbank eröffnet

    und den Tätern anschließend die Zugangsdaten und Unterlagen übermittelt, immer in der Annahme, es handele sich hierbei lediglich um einen "Test"... :wallbash
  • diebewertung.de schrieb:

    Staatsanwaltschaft Detmold
    31 Js 162/21
    Die Staatsanwaltschaft Detmold führt unter dem Aktenzeichen-31 Js 162/21-ein selbständiges Einziehungsverfahren.
    Gemäß § 459 i Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 111 l Absatz 4
    Strafprozessordnung (StPO) erfolgt hiermit die Benachrichtigung über die
    Rechtskraft der Einziehungsanordnung.
    Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 06.08.2021 – 2 Gs 1362/21
    (31 Js 162/21) – wurde die Einziehung des Restkontoguthabens der
    folgenden, auf den Namen der Einziehungsbeteiligten Julia H. lautenden
    Bankkonten
    Commerzbank DE71476400510190445700
    Fidor Bank DE36700222000076908567
    N26 Bank DE25100110012628136376
    Solaris Bank DE09110101002038177766
    Noris Bank DE88100777770668839400
    BBBank eG DE88100777770668839400
    angeordnet. Es konnten ca. 5.000 Euro gesichert werden.
    Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
    Unbekannte Täter veranlassten die Einziehungsbeteiligte unter dem
    Vorwand, sie würde als „App-Testerin“
    Videoidentifizierungsdienstleistungen testen, ab Februar 2021, sich im
    Videoidentifizierungsverfahren gegenüber den vorbezeichneten Banken mit
    Ihrem Ausweis zu legitimieren. Ohne Wissen der Einziehungsbeteiligten
    eröffneten die Täter unter deren Namen und mit Hilfe ihrer
    Identifizierung die o.a. Konten und nutzten diese sodann ausschließlich
    für die sich aus den Kontoverdichtungen ergebenden Betrugs-Vortaten, vor
    allem betrügerische Verkäufe aller Art über eBay Kleinanzeigen. Die
    Einziehungsbeteiligte ist jedenfalls dem Namen nach Kontoinhaberin und
    Forderungsinhaberin gegenüber der Bank. Die Personalien der handelnden
    Täter sind weder bekannt noch ermittelbar.
    Diese Mitteilung erfolgt, um allen Geschädigten, welche einen Geldbetrag
    auf eines der genannten Konten überwiesen haben, die Möglichkeit zu
    eröffnen, Ihr Recht auf Entschädigung geltend machen zu können.
    Der Verletzte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt dieses Schreibens
    den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses in einem einfachen
    und kostenlosen Verfahren gemäß § 459k Abs. 2 StPO geltend machen, indem
    er ihn bei der Staatsanwaltschaft lediglich anmeldet. Die Anmeldung ist
    auch dann erforderlich, wenn der Verletzte bereits eine Mitteilung gemäß § 111l StPO erhalten und Ansprüche angemeldet haben hat.
    Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Geltendmachung von
    Ansprüchen allein nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen
    Vollstreckungstitels, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt,
    möglich oder wenn der Verletzte die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45
    StPO i. V. m. § 459k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen kann.
    Die Staatsanwaltschaft prüft nach Ablauf der vorbezeichneten Frist, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um die nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen. Aus der Prüfung können sich folgende Konstellationen ergeben:
    a)
    Sofern die gesicherte Vermögensmasse ausreicht, wird diese an den / die Verletzten ausgekehrt.
    b)
    Sofern die gesicherte Vermögensmasse nicht ausreicht,
    um alle angemeldeten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen, ist die
    Staatsanwaltschaft berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen. Den
    Gläubigern wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    besonders zugestellt. In diesem Fall muss der Verletzte seinen Anspruch
    eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.
    c)
    Wird ein Insolvenzverfahren, obwohl nicht genügend Masse zur
    Befriedigung der Verletzten zur Verfügung steht (sog. Mangelfall), nicht
    durchgeführt, bleibt die Staatsanwaltschaft gemäß § 459m Abs. 1 Satz 4
    StPO für die Verteilung der Masse zuständig. Der Verletzte kann
    Leistungen aus der Vermögensmasse in diesem Fall nur gegen Vorlage eines
    Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B.
    Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, erhalten. Bei
    Anwendung des Verfahrens gemäß § 459m StPO gilt allerdings eine
    Ausschlussfrist von zwei Jahren. Legen mehrere Geschädigte entsprechende
    Titel vor, so entscheidet der Eingang des zivilrechtlichen Titels bei
    der Staatsanwaltschaft über die Reihenfolge der Verteilung. Rangwahrend
    sind auch vorläufig vollstreckbare Titel.
    Bitte teilen Sie alsbald mit, wenn Sie Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses geltend machen wollen.
    Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem
    aus der Tat erlangten Vorteil korrespondieren. Nicht hierunter fallen
    daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums,
    Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.
    Da nicht abzusehen ist, ob im Falle des Vorliegens eines Mangelfalls ein
    Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleibt es Ihnen überlassen, Ihre
    Ansprüche unter Abschätzung der jeweiligen Risiken selbständig gegenüber
    dem Schuldner geltend zu machen. Eine dahingehende Rechtsberatung
    vermag jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch das mit der Sache
    befasste Strafgericht zu erteilen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen
    Abstand. Es obliegt Ihrem Ermessen, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu
    nehmen und bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht zu beantragen.
    Solange die Staatsanwaltschaft Gegenstände im Wege der Arrestvollziehung
    gepfändet hat, sind Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände
    unzulässig (§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO).
    Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger
    übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für
    diesen.
    Quelle: diebewertung.de/staatsanwaltschaft-detmold-13/

    archive.md/IpNCD