Garantie - bekomme keinen Kaufbeleg

    • Garantie - bekomme keinen Kaufbeleg

      Hallo liebe Forumgemeinde,

      ich habe einen neuen Elektro Artikel per Sofortkauf ersteigert aufgrund der Angabe von Herstellergarantie, nun aber schickt mir der Verkäufer keinen Kaufbeleg/Quittung o.ä. daher bezweifel ich den Anspruch auf
      Garantie/Gewährleistung wie angegeben da diese sich ja ab Kaufdatum des Beleges gilt den ich gegenüber dem Hersteller in meinem Fall ja nicht nachweisen kann!?
      Laut rücksprache mit dem Verkäufers gilt die Auktion an sich als "Quittung" 8o was ich sehr stark bezweifel da der Artikel nach 90 Tagen nicht mehr einsehbar ist bei E-Bay!?
      Ist dies eine Vortäuschung falscher Tatsachen und doch nicht rechtens mit Herstellergarantie zu werben oder sehe ich das falsch?
      (es wurde auch in der Auktion vorenthalten das keine Deutsche
      Beschreibung enthalten ist, dies ist aber das kleinere Übel).

      Was soll ich machen? Von E-Bay gibt es nur einen 0815 Standarttext der NICHTS aussagt trotz meiner ausführlichen Beschreibung! ;(

      Ich wäre über eure Hilfe sehr dankbar! Please Help!

      Artikelbummer: 7536609057

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FunThomas ()

    • RE: Garantie oder nicht?

      Also wenn jemand 12 Stück von den Teilen verkauft, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt (wenn dem so ist, dann ist dieGarantieausschlussklausel im Kleingedruckten unwirksam, da gewerbliche Händler diese nicht ausschließen können). In diesem Fall würde die Garantie ab Kaufdatum gelten (mail ausdrucken = Beleg)

      Oder täusch ich mich da?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Garantie oder nicht?

      Original von niehls0815
      Also wenn jemand 12 Stück von den Teilen verkauft, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt (wenn dem so ist, dann ist dieGarantieausschlussklausel im Kleingedruckten unwirksam, da gewerbliche Händler diese nicht ausschließen können). In diesem Fall würde die Garantie ab Kaufdatum gelten (mail ausdrucken = Beleg)

      Oder täusch ich mich da?


      Also ich habe Heute "erst" eine Antwort von Braun erhalten bezüglich meiner Garantieanfrage:
      Guten Tag, Herr Thomas,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Braun gewährt ab 1. Januar 2002 seinen Kunden unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung eine auf 24 Monate verlängerte freiwillige Herstellergarantie. Innerhalb dieser Zeit, gerechnet ab Kaufdatum, beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Entscheidend ist der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Auch in Zukunft bleibt es für Sie bei dem bewährten Weg der Garantieabwicklung über unser autorisiertes
      Service-Netz, nur mit dem erweiterten Schutz der 24 monatigen Braun-Garantie.

      Also wie ich das lese reicht eine ausgedruckte Mail von E-Bay nicht aus!?
    • RE: Garantie oder nicht?

      Evtl. noch mal mit dem Verkäufer verhandeln - weil Hinweis auf Garantie im Auktionstext enthalten ist, müßte diese auch begründet werden - der Hinweis allein genügt da wohl nicht, wenn es ein Privatkauf ist

      - Wenn es ein Privatverkauf ist und kein Beleg mitgeliefert wird -> vom Verkauf zurücktreten, da die versprochenen Leistung nicht erfüllt wurde -> Artikel zurückschicken und Rückzahlung des Geldes verlangen weil eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt

      - wenn doch ein gewerblicher Verkäufer - dann gilt doch das Auktionsende als Kaufdatum
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.