Hallo.
Ich habe am 24.6. eine Goldkette über Sofort-Kauf zum reinen Goldpreis erworben.
Am selben Abend habe ich die Online Überweisung veranlasst und erfährungsgemäß ist eine Überweisung am nächsten Tag gutgeschrieben.
Der Verkäufer hat weder den Zahlungseingang bestätigt noch auf meine Anfrage 'ob er die Kette bereits verschicken konnte' geantwortet.
Ich habe den ebay Kunden-Support angeschrieben und die haben heute ihrerseits den Verkäufer um Stellungnahme gebeten.
Der Verkäufer ist auf der Webseite haendlerschutz.com als Online-Shop für Antiquitäten und Kunst gelistet.
Auf ebay hat er vorher über einen gewerblichen Account seine Artikel verkauft der jetzt aber schon ein Jahr inaktiv ist.
Mit seinem Privat Account den er jetzt zum verkaufen nutzt, handelt er auch wieder Antiquitäten.
Der Account hat eher wenige Verkäufe aber positive Bewertungen und bietet jetzt noch aktiv seine Artikel an.
Der Name vom Verkäufer Account ist [Moderation: eBay-Nick des VK entfernt.]
Das übliche Vorgehen scheint folgendes zu sein,
1. nachdem der Artikel nicht versendet wurde schriftlich mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und auf weitere Konsequenzen und deren Kosten hinweisen,
2. danach ist er bereits in Verzug und es folgt die Anzeige bei der Polizei,
3. direkt mal einen Anwalt zu Rate ziehen und den Artikel einschliesslich aller vorausgegangenen Spesen einfordern oder eine Schadensersatzforderung die einen gleichwertigen Artikel abdeckt.
Ist das soweit erstmal richtig?
Ich weiss dass alles noch etwas früh ist aber einer erfahrener der weder den Geldeingang bestätigt noch auf einen Kontaktversuch von mir reagiert ist mir verdächtig.
Ich habe am 24.6. eine Goldkette über Sofort-Kauf zum reinen Goldpreis erworben.
Am selben Abend habe ich die Online Überweisung veranlasst und erfährungsgemäß ist eine Überweisung am nächsten Tag gutgeschrieben.
Der Verkäufer hat weder den Zahlungseingang bestätigt noch auf meine Anfrage 'ob er die Kette bereits verschicken konnte' geantwortet.
Ich habe den ebay Kunden-Support angeschrieben und die haben heute ihrerseits den Verkäufer um Stellungnahme gebeten.
Der Verkäufer ist auf der Webseite haendlerschutz.com als Online-Shop für Antiquitäten und Kunst gelistet.
Auf ebay hat er vorher über einen gewerblichen Account seine Artikel verkauft der jetzt aber schon ein Jahr inaktiv ist.
Mit seinem Privat Account den er jetzt zum verkaufen nutzt, handelt er auch wieder Antiquitäten.
Der Account hat eher wenige Verkäufe aber positive Bewertungen und bietet jetzt noch aktiv seine Artikel an.
Der Name vom Verkäufer Account ist [Moderation: eBay-Nick des VK entfernt.]
Das übliche Vorgehen scheint folgendes zu sein,
1. nachdem der Artikel nicht versendet wurde schriftlich mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und auf weitere Konsequenzen und deren Kosten hinweisen,
2. danach ist er bereits in Verzug und es folgt die Anzeige bei der Polizei,
3. direkt mal einen Anwalt zu Rate ziehen und den Artikel einschliesslich aller vorausgegangenen Spesen einfordern oder eine Schadensersatzforderung die einen gleichwertigen Artikel abdeckt.
Ist das soweit erstmal richtig?
Ich weiss dass alles noch etwas früh ist aber einer erfahrener der weder den Geldeingang bestätigt noch auf einen Kontaktversuch von mir reagiert ist mir verdächtig.