Hallo,
ich habe von privat einen Artikel ersteigert. Der wurde auch geliefert. Allerdings ohne Garantiebeleg!
In der Artikelbeschreibung stand, dass auf das Gerät noch 2 Jahre Herstellergarantie sind. Ich habe daraus gedeutet, dass dann ja ein Kaufbeleg mitgeliefert wird. Auch wenn das nicht ausdrücklich da stand. Der Verkäufer will nun keinen Beleg rausrücken.
Wer ist im Recht?
Grüße, sofa_surferin
ich habe von privat einen Artikel ersteigert. Der wurde auch geliefert. Allerdings ohne Garantiebeleg!
In der Artikelbeschreibung stand, dass auf das Gerät noch 2 Jahre Herstellergarantie sind. Ich habe daraus gedeutet, dass dann ja ein Kaufbeleg mitgeliefert wird. Auch wenn das nicht ausdrücklich da stand. Der Verkäufer will nun keinen Beleg rausrücken.
Wer ist im Recht?
Grüße, sofa_surferin