Anspruch auf Garantiebeleg

    • Anspruch auf Garantiebeleg

      Hallo,

      ich habe von privat einen Artikel ersteigert. Der wurde auch geliefert. Allerdings ohne Garantiebeleg!
      In der Artikelbeschreibung stand, dass auf das Gerät noch 2 Jahre Herstellergarantie sind. Ich habe daraus gedeutet, dass dann ja ein Kaufbeleg mitgeliefert wird. Auch wenn das nicht ausdrücklich da stand. Der Verkäufer will nun keinen Beleg rausrücken.
      Wer ist im Recht?

      Grüße, sofa_surferin
    • RE: Anspruch auf Garantiebeleg

      Hallo sofa_surferin,

      erstmal herzlich Willkommen hier im Forum.

      Bevo du dich weiter ärgerst, würde ich erstmal versuchen herrauszufinden, ob die Garantie bei einem Verkauf auf dich übertragen wird.
      Das ist bei vielen Herstellern nämlich nicht der Fall, denn die schliessen das in ihren Garantiebedingungen aus.
      Geht es denn um die abgestempelte Garantiekarte oder um die Rechnung?
    • RE: Anspruch auf Garantiebeleg

      Danke für deine Antwort.
      Es handelt sich um ein Handy, dass der Verkäufer im Rahmen einer Vertragsverlängerung bekommen hat. Es geht also um den Lieferschein.
      Ich nehme an, da trifft zu, was du beschrieben hast, keine Übertragung. Also muss ich mich wohl damit abfinden?