Ersteigerte Ware stimmte nicht mit Artikelbeschreibung überein

    • Ersteigerte Ware stimmte nicht mit Artikelbeschreibung überein

      Hallo,

      habe kürzlich bei Ebay ein T-Shirt ersteigert welches auch heute mit Post gekommen ist. Als ich es aber auspackte, musste ich leider feststellen dass es verfusselt, ausgewaschen und beschädigt war (kleines Loch warscheinlich vom Etikett).

      In der Beschreibung stand zwar dass die Ware getragen war, jedoch das Bild was hinzugefügt war, stimmte nicht mit dem überein was ich heute in Händen hielt, es war zudem auch nicht vermerkt, dass Abbildung vom Original abweichen kann! Und auch sonst wurde nichts über die Qualität beschrieben.

      Mir ist auch aufgefallen dass fast die komplette auktion 1:1 von einer vorherigen Auktion kopiert wurde mit dem gleichen Artikel, welche ich auch noch abgespeichert habe!

      Habe ich jetzt also das Recht mein Geld zurück zu verlangen?
    • In der Beschreibung stand zwar dass die Ware getragen war, jedoch das Bild was hinzugefügt war, stimmte nicht mit dem überein was ich heute in Händen hielt,

      Ist es jetzt das T-Shirt vom Foto, oder nicht? Wenn es das nicht ist, kannst Du den Vertrag wandeln. Über den Zustand wirst Du wahrscheinlich nichts reklamieren können, denn in der Beschreibung heist es "getragen", was alles mögliche bedeuten kann.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Nein das Bild ist von einer anderen Auktion mit dem gleichen T-Shirt. Der Verkäufer hätte somit zumindest schreiben müssen, Abbildung kann abweichen, was er aber nicht getan hat. Getragen heißt für mich auch ohne Schäden, die müssen doch beschrieben werden.
      Wie gesagt das Bild ist nicht das Original!!

      Hier ist auch mal der Link von dem T-Shirt der anderen Auktion:
      Link

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von waterboy182 ()

    • Getragen heißt für mich auch ohne Schäden, die müssen doch beschrieben werden.

      "Müssen" muß gar nichts. Es geht hier um "zugesicherte Eigenschaften", die eben vom Verkäufer nicht "expressis verbis" zugesichert wurden. Ich weiß nicht, worauf Du Dich hier berufen willst.
      Mann kann aber davon ausgehen, daß das Foto auch das zu verkaufende T-Shirt abbildet, weil nichts anderes angeben wurde. Sollten also im direkten Vergleich Foto - T-Shirt Unterschiede egal welcher Art zu erkennen sein, könnte mann argumentieren, daß durch das Foto "Eigenschaften zugesichert" wurden, die dann tasächlich nicht zutreffen.
      Schlußendlich ist es recht dünnes Eis, auf dem Du hier wandelst. Online kann das hier niemand beurteilen, solange er das T-Shirt nicht in den Händen hält, um es mit dem Foto zu vergleichen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Ja da hast du schon Recht. Trotzdem kann der Verkäufer nicht einfach ein Foto von einer anderen Auktion hernehmen und es zur Schau stellen, welches nicht dem zu verkaufenden Objekt entspricht! Den das Shirt das ich gekauft habe entspricht definitiv nicht dem Objekt welches auf dem Bild zu sehen ist! Das Bild zeigt dass das t-shirt in guten Qualität sich befindet welches es in Wirklichkeit gar nicht ist, wie eben schon erwährt ausgewaschen Farben oder ähnliches welches man auf den Bild hätte erkennen können. Denn den Preis den ich bezahlt habe war keinesfalls gerechtfertigt, zudem könnte ich ja sagen dass ich vom Bild her über das Produkt irregeführt wurde, so seh ich dass eben!

      Eine Ermässigung wäre wohl das Mindeste!
    • Hallo Wasserjunge!

      Ich sehe auf jeden fall den Unterschiet zwischen den beiden Bildern.
      Also ist es kein Originalbild in der Auktionsbeschreibung.
      Ich wäre auch angesäuert, :rolleyes:

      e-Mail schreiben und das Bemängeln.
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      1. http://www.auktionshilfe.info/thread.php?postid=8780#post8780

      Mit freundlichen Grüßen
      René