Urteil zur künstlichen Befruchtung

    • Urteil zur künstlichen Befruchtung

      Eine private Krankenkasse muss die Kos-
      ten für die künstliche Befruchtung ei-
      ner Ehefrau so lange übernehmen, wie
      Aussicht auf Erfolg der Behandlung be-
      steht. Dies gilt nach einem Urteil des
      Bundesgerichtshofs (BGH) selbst dann,
      wenn die Frau bereits ein Kind mit Hil-
      fe künstlicher Befruchtung bekommen hat

      Krankenkassen können danach die weitere
      Kostenübernahme erst dann verweigern,
      wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit ei-
      ner so genannten In-vitro-Befruchtung
      bei unter 15 % liegt. Das sei im Durch-
      schnitt bei Frauen ab 40 der Fall
      (AZ: IV ZR 113/04)