Die DSGVO verpflichtet Anbieter zur Herausgabe aller gespeicherten Daten mit Personenbezug. Die Vorschrift lässt sich auch zum Identitätsdiebstahl einsetzen.
Zahlreiche Organisationen geben offenbar ohne ausreichende Identitätskontrolle personenbezogene Daten von Nutzern heraus. Das geht aus einer Studie des britischen Studenten James Pavur hervor, die vergangene Woche auf der Sicherheitskonferenz Black Hat in Las Vegas vorgestellt wurde. Dabei nutzte Pavur die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus, die ein Auskunftsrecht für Nutzer verankert hat. Obwohl er eine gefälschte E-Mail-Adresse für seine Auskunftsersuchen nutzte, gelangte er an zahlreiche Daten seiner Freundin, die als Testperson fungierte.
Quelle/weiterlesen: golem.de/news/dsgvo-datenschut…?utm_source=pocket-newtab
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Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
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