Olaf.Win schrieb:
Ist diese Frau an dem Betrug beteiligt, oder weiß die vermutlich gar nicht, dass ihr Name für ein Betrugskonto benutzt wird?
Die Commerzbank gehört aktuell zu den Banken, die im Fokus der "Kontoeröffnungstester"-Fakeseiten stehen. Ich persönlich würde die Wahrscheinlichkeit, daß die Kontoinhaberin am Betrug beteiligt ist, als sehr gering einschätzen, aber unmöglich ist es natürlich nicht.
Falls es sich um so eine "Kontotesterin" oder sonstige unfreiwillige Kontoinhaberin handelt, war es auch nicht sie selbst, die der Rücküberweisung nicht zugestimmt hat, sondern derjenige, der dieses Bankkonto betrügerisch nutzt. Allerdings hätte sie der Rücküberweisung auch dann nicht zugestimmt, wenn sie zB als Finanzagentin angeworben worden wäre, denn das Geld der Geschädigten hat sie in beiden Fällen nicht, das ist längst weg.
Egal, ob unfreiwillige Kontoinhaberin oder Finanzagentin, die Kontoinhaberin wäre in beiden Fällen genauso vom Betrüger hereingelegt worden wie ihr. Und sie sieht sich dann mit Sicherheit auch ebenfalls ausschließlich als Betrugsopfer, obwohl ihr aktuell noch garkein finanzieller Schaden entstanden ist. Sie wird also wahrscheinlich auch die Idee, für den Schaden evtl zivilrechtlich haftbar zu sein, erstmal weit von sich weisen, insbesondere dann, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie eingestellt werden. Daß das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat, ist meistens weder den betrogenen Käufern noch den Kontoinhabern klar.
Du hast mehrere Optionen, was Du jetzt tun kannst:
1.) Ein Einschreiben schicken an die angegebene Adresse, in dem Du Deine Forderung formulierst, eine Frist setzt (konkretes Datum, nicht ""innerhalb 14 Tagen" oä), Deine Bankdaten angibst und ankündigst, nach Verstreichen der Frist zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
2.) Wenn Du rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbeteiligung, kannst Du die ganze Angelegenheit auch direkt einem Anwalt übergeben, damit der sich um die Durchsetzung Deiner Ansprüche kümmert. Dem solltest Du dann aber unbedingt den Thread "Unfreiwillige Kontoinhaber" mit ausdrucken, damit er durchschaut, wie es vermutlich überhaupt zur Eröffnung dieses Bankkontos kam und daß es da nicht um "Datenmissbrauch" oder "Identitätsdiebstahl" geht.
3.) Abwarten. Die Polizei wird irgendwann die gleichen Informationen erhalten wie Du, dann geht die Akte mit Deiner Strafanzeige an den Wohnort der Kontoinhaberin und sie wird zur Sache vernommen. Wenn sie tatsächlich unfreiwillige Kontoinhaberin oder gar Finanzagentin war / ist, werden die Betrugsermittlungen gegen sie eingestellt. Normalerweise bekommst Du dann nach einigen Wochen oder Monaten einen entsprechenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Die Akte mit Deiner Anzeige geht dann zurück an Deinen Wohnort, wo die Ermittlungen gegen unbekannt weiterlaufen und irgendwann vorläufig eingestellt werden.
Dann weißt Du genau , daß sie am Betrug nicht beteiligt war. Und machst mit 1.) oder 2.) weiter.