twiggy schrieb:
Seit wann ist es dümmer auf ein Jobangebot oder was auch immer reinzufallen als das was uns passiert ist?
Ich gehe die betrogenen Käufer häufig genauso scharf an wie die Kontoinhaber, vor allem, wenn an ihrem Schaden von eBay über die Kleinanzeigen, Google, der jeweiligen Bank bis zur Polizei und dem Bundespräsidenten buchstäblich jeder andere, nur nicht sie selbst angeblich die Schuld tragen. Es kommt allerdings auch immer darauf an, wie jemand hier ins Forum kommt...
Meine grundsätzliche Meinung zum Verhalten beider Parteien findest Du ebenfalls in dem im Vorposting verlinkten Thread, in dem ich mit einer im Gegensatz zu unserm "Opfer" hier sehr kooperativen Kontoinhaberin unterhalten habe:
Schützin schrieb:
...Denn eins musst Du verstehen: Du wurdest zwar übel hereingelegt, aber Du hast eben auch Mist gebaut, indem Du diesen Blödsinn mit dem "Testen der Kontoeröffnung" geglaubt und die Zugangsdaten zu einem von Dir selbst eröffneten Bankkonto irgendeinem Wildfremden zur Verfügung gestellt hast. Dadurch haben möglicherweise Dritte einen finanziellen Verlust erlitten.
Wahrscheinlich wirst Du strafrechtlich aber mit dem Schrecken davonkommen.
Das heißt aber nicht, daß Du für den möglicherweise entstandenen finanziellen Schaden nicht von den Geschädigten haftbar gemacht werden könntest, sofern es den Tätern gelungen ist, vor der Kontosperre schon Geld beiseite zu schaffen. Strafrecht und Zivilrecht sind ganz unterschiedliche Dinge und das eine hängt nicht vom anderen ab.
Die hoffentlich auf dem Konto eingefrorenen 24.000 EUR können im weiteren Verlauf ja später direkt wieder an die Absender zurücküberwiesen werden. Falls darüber hinaus weiterer Schaden entstanden ist, werden sich aber evtl in einigen Wochen oder Monaten Geschädigte oder deren Anwälte mit Forderungen an Dich wenden. Wie Du damit dann umgehen willst, musst Du selbst entscheiden.
Du kannst die Forderungen natürlich rundweg ablehnen und gegen Mahnbescheide Widerspruch einlegen, dann kommt es möglicherweise zu Klagen vor dem Amtsgericht und ein Richter wird entscheiden, ob Du für den Schaden haften musst. Falls Du das Verfahren überraschend gewinnen solltest, ist die Sache für Dich erledigt. Aber wenn Du verlierst, musst Du dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen und außerdem auch noch die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Du kannst aber den Geschädigten auch direkt einen Vergleich anbieten. Tatsache ist ja, Du warst nicht die Einzige, die sich mit Verlaub saublöd benommen hat. Die betrogenen Käufer haben im Gegenzug ja auch völlig blind ihr Geld entweder bei den Kleinanzeigen an irgendeinen Unbekannten überwiesen oder bei einem Fakeshop, den sie bei Google oder sonstwo im Net gefunden haben, irgendein tolles Schnäppchen kaufen wollen, ohne die Identität oder Seriosität des vermeintlichen Verkäufers auch nur im Geringsten zu überprüfen oder zu verifizieren.
Von daher empfehle ich beiden Seiten regelmäßig, sich am Besten einvernehmlich zu einigen, den Schaden je zur Hälfte zu übernehmen und dem verlorenen nicht noch weiteres Geld für Anwälte und Gerichte hinterherzuwerfen.
Das ist allerdings nur meine ganz persönliche Ansicht zu dem Thema.
Im Zweifelsfall lass Dich anwaltlich beraten und vertreten !!