Fakeshop jimboo.de - service@jimboo.de - +49 (0) 800 505 260 00 / 080050526000

    • SanJuan schrieb:

      Jimboo.de ist nach DDoS und mehrmaligen E-Mails von mir an den Hoster down.
      Hmm, zitieren geht bei mir nicht. Dann so.


      @San Juan
      Der ist nicht down.

      whois jimboo.de

      % Restricted rights.

      %
      % Terms and Conditions of Use

      %
      % The above data may only be used within the scope of technical or

      % administrative necessities of Internet operation or to remedy legal

      % problems.

      % The use for other purposes, in particular for advertising, is not permitted.

      %
      % The DENIC whois service on port 43 doesn't disclose any information concerning

      % the domain holder, general request and abuse contact.

      % This information can be obtained through use of our web-based whois service

      % available at the DENIC website:

      % denic.de/en/domains/whois-service/web-whois.html

      %
      %


      Domain: jimboo.de

      Nserver: craig.ns.cloudflare.com

      Nserver: sandy.ns.cloudflare.com

      Status: connect

      Changed: 2020-04-08T16:41:19+02:00


      -----

      Status connect.


      PING jimboo.de (104.28.11.236) 56(84) bytes of data.

      64 bytes from 104.28.11.236 (104.28.11.236): icmp_seq=1 ttl=59 time=15.1 ms

      64 bytes from 104.28.11.236 (104.28.11.236): icmp_seq=2 ttl=59 time=36.6 ms

      64 bytes from 104.28.11.236 (104.28.11.236): icmp_seq=3 ttl=59 time=12.4 ms

      64 bytes from 104.28.11.236 (104.28.11.236): icmp_seq=4 ttl=59 time=12.2 ms


      STATUS vom Freitag 8 Mai 9:15 Uhr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von forty ()

    • Guten Tag,

      Ich bin leider auch am Mittwoch (06.05.2020) auf den Fake-Onlineshop Jimboo.de reingefallen und habe auch den Betrag überwiesen.

      Daten waren wie folgt:

      Empfänger: Nalepinska Iwona
      Verwendungszweck: Ihre Bestellnummer
      IBAN: PL43 1050 1575 1000 0097 2582 2408
      BIC: INGBPLPWXXX

      Am heutigen Tag (09.05.2020) war ich bei meiner örtlichen Polizeidienststelle und erstattete Anzeige wegen Betruges.

      Sehr ärgerlich wegen des Geldes aber noch viel ärgerlicher, dass man diese Typen dahinter wohl nie bekommen wird.

      Wenn hier jemand Tipps haben sollte wie man eventuell doch noch an das Geld kommen könnte, gerne hier teilen.

      Grüße
    • Jk_ schrieb:

      ich hab bereits was bestellt. Mir war nicht bewusst, dass die Seite ein Fake ist. Kann mir jemand sagen was jetzt passieren wird? Die Bankdaten lauten:

      Empfänger: Lukas Orminn
      iban:GB28 REVO 0099 7045 6816 25
      Bic:REVOGB21
      Bin gestern ebenfalls darauf hereingefallen,
      Selbes Konto wie bei Jk_ ... habe auch bereits überwiesen, nach dem kurz darauf die seite down ging, fing ich an zu googeln und habe dank dieser seite gemerkt dass es abzocke ist.
      Direkt bei meiner bank angerufen, ca 30 minuten nach überweisung und auf die stornierung gepocht, letztendlich wurde direkt ein “rückruf” von meiner bank veranlasst und 10 euro gebühren dafür vom kt abgebucht...

      Hoffentlich ist dieser erfoglreich ( 213 euro weg) anzeige erstatte ich ebenfalls

      drücke allen die daumen, das sie ihr geld zurückbekommen.

      absolut surreal wie dreist man heutzutage abgezockt werden kann, zumal mir diese website als erstes ergebniss bei shopping unter google angezeigt wurde...
    • Meine Frau hat vor 3 Tagen einen Dampfreiniger für 293,93 € bestellt. Nach einer Auswahl von Zahlungsmöglichkeiten war plötzlich nur noch Vorabüberweisung möglich. deshalb und weil der Empfänger in Lettland sitzt, habe ich nachgeforscht und auf dieser Seite die Warnhinweise gelesen. Natürlich habe ich nicht überwiesen. Heute habe ich per Email die Bestellung storniert und um Bestätigung gebeten. Bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.

      Empfänger: Vitauts Klujevs Vewendungszweck: Ihre Bestellnummer IBAN: LV76 HABA 0551 0312 9385 6 BIC: HABALV22
      Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen. Zahlbar innerhalb von 2 Tagen abzüglich 3.00% Skonto.
    • Leoloewe schrieb:

      Heute habe ich per Email die Bestellung storniert und um Bestätigung gebeten. Bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.

      Absolut überflüssig. Damit bestätigst Du auch noch Deine vorhandene Identität bei denen.
      Niemals auf irgend etwas bei solch Kriminellen reagieren!
      Ich hab über eine "wegwerf E-Mail bestellt" und damit ist die richtigkeit nur kurz vorhanden ;)
    • Update:

      der überweissungsrückruf wurde vom empfänger abgelehnt... hatte das geld bereits abgeschrieben. Heute erhielt ich jedoch eine retour-überweisung von Diesem “ Lukas Orminn” mit meinem Geld.

      Ob nun der rückruf der auslöser war, der ja zunächst abgelehnt wurde aber evtl doch für kalte füße gesorgt hat beim empfänger kann ich nicht sagen.

      Versucht es in jedem fall mit einem Rückruf durch eure Bank, falls ihr bereits Überwiesen habt!!
    • Betrifft DE57403700240010308500 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gem. § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsentscheidung

      1230 Js 35055/20

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Meppen wegen Betruges (Az. 10 Ds 4/21). Diese ist rechtskräftig seit dem 29.04.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können.

      Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten unbekannte Täter die Webseite jimboo.de, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anboten. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes Konto DE57 4037 0024 0010 3085 00 bei der Deutschen Bank AG erfolgt sind.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/ug1jM

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE57403700240010308500 überwiesen haben.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!