Hallo, ich habe bei eBay privat an privat einen Kerzenleuchter einer bestimmten Marke verkauft.
Die Käuferin hat nach Erhalt reklamiert dass der Kerzenleuchter nicht von besagter Marke ist (dies konnte ich widerlegen) dann kam dass der Kerzenleuchter verbogen ist und dass das Gewinde "überdreht" ist.
Der Kerzenleuchter war neu und weder überdreht noch verbogen (das erkennt man auch auf den Fotos bei eBay).
Ich habe Sie mehrmals um Fotos gebeten diese werden mit verweigert mit der Begründung dass man die "Verbiegungen" auf den Bildern nicht sieht, ein Video wollte sie mir auch nicht machen weil sie angeblich nicht den Kerzenleuchter gleichzeitig halten und Filmen kann.
Ich habe ihr dann angeboten dass ich den Kerzenleuchter entweder reparieren lasse oder kostenlos gegen einen neuen austausche (er lässt sich im Laden noch besorgen)- dies wollte sie auch nicht.
Sie möchte jetzt ihr Geld zurück ohne mir vorher den Leuchter zurück zu senden.
Ich bin Privatverkäufer und habe sämtliche Gewährleistungsansprüche, Haftung usw. ausgeschlossen.
Bin ich nun unter den o.g. Umständen verpflichtet das Teil zurück zu nehmen?
Eine Reparatur oder Umtausch ist doch nun wirklich völlig in Ordnung.
Liebe Grüße und bleibt alle gesund.
Die Käuferin hat nach Erhalt reklamiert dass der Kerzenleuchter nicht von besagter Marke ist (dies konnte ich widerlegen) dann kam dass der Kerzenleuchter verbogen ist und dass das Gewinde "überdreht" ist.
Der Kerzenleuchter war neu und weder überdreht noch verbogen (das erkennt man auch auf den Fotos bei eBay).
Ich habe Sie mehrmals um Fotos gebeten diese werden mit verweigert mit der Begründung dass man die "Verbiegungen" auf den Bildern nicht sieht, ein Video wollte sie mir auch nicht machen weil sie angeblich nicht den Kerzenleuchter gleichzeitig halten und Filmen kann.
Ich habe ihr dann angeboten dass ich den Kerzenleuchter entweder reparieren lasse oder kostenlos gegen einen neuen austausche (er lässt sich im Laden noch besorgen)- dies wollte sie auch nicht.
Sie möchte jetzt ihr Geld zurück ohne mir vorher den Leuchter zurück zu senden.
Ich bin Privatverkäufer und habe sämtliche Gewährleistungsansprüche, Haftung usw. ausgeschlossen.
Bin ich nun unter den o.g. Umständen verpflichtet das Teil zurück zu nehmen?
Eine Reparatur oder Umtausch ist doch nun wirklich völlig in Ordnung.
Liebe Grüße und bleibt alle gesund.