Probleme mit Höchstbietenden bei vorzeitiger Beendigung der Auktion , Art.193669616599

    • Probleme mit Höchstbietenden bei vorzeitiger Beendigung der Auktion , Art.193669616599

      Hallo Zusammen,
      ich habe folg. Problem: Ich habe vergessen. Woche Freitag nachmittag eine Funkantenne als Auktion eingestellt und musste diese am Samstag nachmittag, also nur 1 Tag später wieder herausnehmen, weil sie nicht mehr zum Verkauf stand. Bis zu diesem Zeitpunkt war 1 Gebot mit 1€ darauf.
      Nach dem Ende dieser Aktion meldete sich der Höchstbietende bei mir und bestand darauf, den Vertrag einzuhalten und ihm die Antenne für 1€ plus Sperrgutzuschlag zu überlassen. Bei diesen Nachrichten erhöhte er bereits den Druck auf mich und unterstellte mir Betrug, oder gar den Artikel für einen weitaus höheren Preis an Dritte zu verkaufen.
      Ich überließ ihm den Artikel, Bersand erfolgt mit GLS.
      Nun meldete sich der Käufer wieder mehrfach mit Begründung, das die Antenne kaputt ankam. Die Verpackung aber äußerlich weitgehend heil geblieben wäre. Aber der Fuß der Antenne gebrochen steinend sandte mir ein Foto zu.
      Dieses Foto entspricht nicht meiner Antenne. Denn dieses Foto weist Rostzeichen auf sowie verpackte Stellen.
      Meine Antenne wurde erst im Mai 2020 gekauft und nur 1 x aufgebaut am Dach. Zudem war der Fuß mit selbstverscheissendem Band versiegelt, so dass hier keine Feuchtigkeit eindringt und somit keine Rostflecken entstehen. Sie ist also so gut wie neu. Selbst einmBruch am Fuß der Antenne muss mit brachialer Gewalt einhergehen, um diesen zu brechen. Zugegeben ich habe sie in einem Karton lediglich mit Folie verpackt und der Fuß der Antenne lag am Karton direkt an. Aber eigenartig ist, dass der Karton nicht wesentlich gelitten hat bei dem Transport.
      Nun besteht der Käufer auf die Erstattung der insgesamt 19€.
      Es geht ihr nicht um den Betrag. Aber bei 51 Bewertungen , welche nur durch Käufer entstanden sind, liegt mir der Verdacht nah, dass es sich hier um einen Abbruchjäger handelt und die Antenne ohnehin schon für 1€ bekommen hat, als das er nun auch die Kosten komplett,etc. erstattet haben möchte.
      Ebay hatte ich kontaktiert und sie meinten, sie seien dafür nicht zuständig, da ich die Abwicklung außerhalb von Ebay getätigt hätte und die Zahlung mit Überweisung erfolgte. Aber da die Auktion bereits beendet wurde durch mich, ging es auch gar nicht anders. Ebay ließ nicht zu, dass ich es darüber hätte abwickeln können. Ich sollte mir einen RA aufsuchen.
      Nunmehr werde ich seit Tagen mit Nachrichten vom Käufer (Mitgliedsname längengrad10 ) überschüttet und bekomme Androhungen von Klage wegen Betrug, Schadenersatz usw.
      Ich habe kein Problem die 19€ zu begleichen, befürchte aber, dass da noch mehr von ihm kommt.
      Der Neupreis der Antenne beläuft sich übrigens auf 45€ im Fachhandel.
      Nun meine Frage, wobei stehe ich mich besser: den Betrag zu erstatten um Ruhe zu haben - wie ich hoffe. Oder soll ich es darauf ankommen lassen?
      Da er mir eine Frist von 3 Tagen gegeben hat, benötige ich kurzfristig Eure Hilfe.
    • Da der Antennenfuß nach Deiner Beschreibung nicht stoßgeschützt im Karton war, könnte es sich -auch ohne beschädigten Karton- um einen Transportschaden handeln. Versanddienstleister gehen oft nicht vorsichtig mit den Kartons um. Das ist ja allgemein bekannt. An einem Transportschaden durch unzureichende Verpackung warst Du vielleicht nicht ganz unschuldig.

      19€ sind nicht die Welt. Ich würde sie erstatten. Lasse den Verkäufer eine Erklärung abgeben, er auf weitere Ansprüche in dieser Sache verzichtet. Zahle die 19€ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur aus Kulanz.

      Falls Du die 19€ nicht erstatten möchtest, dann mußt Du letztendlich mit einer Klage vor Gericht rechnen. Sichere dafür alle Deine Beweise. Dort wird dann alles geklärt und Du lernst ihn wahrscheinlich auch persönlich kennen. Aber bedenke: "Auf hoher See und vor Gericht ...". Und für 19€ ...
      viribus unitis semper et ubique
    • Ich werde wahrscheinlich die 19€ erstatten. Aber es geht mir nicht um den Betrag, sondern um die Tatsache, dass er mir ein falsches Foto gesendet hat, welches definitiv nicht meine Antenne oder Teile der Funkantenne abbildet. Und das damit jemand durchkommt. Wer sagt mir denn, das das nicht seine Masche ist. Und er es bei Anderen auch immer wieder versucht.
    • heiloleiter schrieb:

      Wer sagt mir denn, das das nicht seine Masche ist. Und er es bei Anderen auch immer wieder versucht.
      Ja, solche Experten gibt es.

      Rücksendung wäre eine Möglichkeit. Dann kannst Du die Antenne überprüfen. Wenn Du eine Rücksendung verlangst, dann geht die Geschichte irgendwie weiter. Vielleicht aber auch endlos. Machmal kommt man bei solchen Menschen zu keinem Ende. Das gab es schon hier im Forum.

      Du kannst es auch drauf ankommen lassen und gar nicht mehr reagieren. Wird er wegen der geringen Angelegenheit eine Klage bei Gericht einreichen wollen?
      Risiko ... für ihn, wie für Dich.
      viribus unitis semper et ubique
    • Hallo,

      Mein Gerechtigkeitsinn sagt, drauf ankommen lassen. Aber lohnt es sich wegen dem geringen Betrag, eigene Nerven und Lebenszeit zu verschwenden?
      Das musst du entscheiden.

      Bei eventuellen Rücksendung an dich, fällt nochmal Sperrversand an. Dann hast du 2×19 Euro+ 45 Euro Schaden.
      Was ist, wenn dann die falsche kaputte Antenne ankommt? Hast du genug Fotos oder Rechnung, woraus Artikeltyp usw. ersichtlich ist? Sonst könnte der Typ sogar noch seinen Schrott kostenlos entsorgen. :evil:

      Wahrscheinlich würde ich zähneknirschend bezahlen. Welche Forderungen sollten denn noch kommen können? Damit wäre es doch erledigt?!
      Sollte die Antenne dem mal auf den Kopf fallen, glaube ich kaum, dass du Schmerzensgeld bezahlen musst :D
      Und den bei ebay sperren!

      Alles Gute!
    • Das Angebot: ebay.de/itm/193669616599
      Der Käufer: ebay.de/fdbk/feedback_profile/laengengrad10

      Ich kann auf den Bildern in der Auktion in der Tat keinerlei Rostflecke an der angebotenen Antenne sehen. Und wenn die gebrochene Antenne auf den Bildern des Käufers auch noch mit irgendwelchem Klebeband umwickelt ist, entspricht das erst recht nicht dem, was auf den Bildern in der Auktion zu sehen ist.

      Wenn der Verkäufer heiloleiter sicher ist, daß die verrostete Antenne mit dem gebrochenen Fuß auf den Fotos, die ihm der Käufer laengengrad10 geschickt hat, überhauptnicht die Antenne ist, die er versendet hat, dann kann seine Verpackung, egal, ob die nun ausreichend war oder nicht, auch nicht an diesem Bruch Schuld gewesen sein!
      Dann handelt es sich höchstwahrscheinlich um die kaputte Antenne, die der Käufer laengengrad10 mit dem Kauf ersetzen wollte, und die von heiloleiter versendete fast neue Antenne steht längst auf dem Dach des Käufers.

      @heiloleiter:
      An einen Abbruchjäger glaube ich bei dem Käufer nicht, seine übrigen Käufe der letzten Zeit deuten darauf hin, daß er diese Antenne tatsächlich für den Eigengebrauch ersteigern wollte.
      Bis zu dem Punkt, wo er die Antenne zum Preis von 1,- EUR von Dir eingefordert hat, bin ich sogar noch beim Käufer. Das Abbrechen einer bereits bebotenen Auktion wäre nur dann gestattet, wenn die Antenne vor Ende der Auktion bei Dir schwer beschädigt oder gestohlen worden wäre, Du sie also tatsächlich nicht im beschriebenen Zustand hättest liefern können.
      "Steht nicht mehr zum Verkauf" (weil Du es Dir anders überlegt hast oder sie außerhalb eBays verkauft hast) ist hingegen kein rechtskonformer Grund.
      Wenn man als Interessent auf einen Artikel bietet und das Angebot dann abgebrochen wird, weil der Anbieter den Artikel an irgendjemand anderes verkauft, ohne daß ich selbst die Chance bekomme, in diesen Verkauf noch einzugreifen, dann ist das in höchstem Maße ärgerlich und ich finde es durchaus richtig, daß der Höchstbieter da mal die Muskeln spielen ließ und seine Rechte geltend gemacht hat.

      An dieser Stelle endet dann aber der Spaß.
      Wenn Du sicher bist, daß die gebrochene Antenne auf den Bildern des Käufers nicht die von Dir versendete ist, und das durch einen Vergleich der Bilder auch deutlich belegt werden kann, warum solltest Du dann um Himmels Willen für einen Schaden aufkommen, der weder durch Deine Verpackung noch überhaupt an Deiner Antenne entstanden ist??! Warum lässt Du Dich dann überhaupt noch auf Diskussionen mit dem Käufer ein?
      Verbitte Dir umgehend, vom Käufer als Betrüger bezeichnet zu werden, denn Deine Bilder belegen ja wohl eindeutig, daß die Antenne, die DU verkauft hast, nicht verrostet und erst recht nicht gebrochen war. Du hast niemanden betrogen, sondern genau das versendet, was Du verkauft hast. Selbst wenn tatsächlich DEINE Antenne beim Versand zerbrochen wäre, hätte das nicht das Geringste mit "Betrug" zu tun!!
      Dreh' den Spieß um und drohe dem Käufer damit, tatsächlich gegen IHN Anzeige bei der Polizei zu erstatten wegen versuchten Betruges, weil auf seinen Bildern ziemlich deutlich zu erkennen ist, daß es sich bei der abgebildeten defekten Antenne garnicht um die von Dir Versendete handelt. DAS wäre dann nämlich tatsächlich ein Betrugsversuch an Dir.

      Im Übrigen liegt das Transportrisiko beim Verkauf von privat an privat immer beim Käufer.
      Deine Verantwortung endet bei der Übergabe an das Transportunternehmen.
      Im vorliegenden Fall müsste der Käufer also erstmal nachweisen, daß
      - die kaputte Antenne tatsächlich die von Dir versendete ist
      - der Schaden entweder bereits vor dem Versand vorhanden war
      - oder auf dem Transportweg entstanden ist und daran eindeutig mangelhafte Verpackung Schuld war.

      Ich gehe mal davon aus, daß der Käufer den Schaden NICHT unverzüglich dem Spediteur zunächst als Transportschaden gemeldet hat, oder?
      Die Verpackung dürfte sehr lang und schmal gewesen sein. Um die Antenne zu zerbrechen, müsste die Verpackung also wohl in der Länge (!) gestaucht worden sein, und zwar erheblich. Wie das technisch möglich gewesen sein soll, vermag ich mir nicht so recht vorzustellen. Insbesondere dann nicht, wenn die Verpackung selbst äußerlich garkeinen Schaden aufweist.
      Zu der gleichen Einschätzung wäre vermutlich auch das Versandunternehmen gekommen, wenn denn der Schaden dort überhaupt je gemeldet worden wäre...

      Kurzum:
      Ich an Deiner Stelle würde dem Käufer höflich mitteilen, daß die Geschichte für mich an dieser Stelle beendet ist und ich seiner Klage vor einem Zivilgericht angesichts der vorliegenden Fotobeweise sehr gelassen entgegensehe.
      Und danach würde ICH auf keine Nachricht des Käufers mehr reagieren, sondern die nur noch sicher abspeichern, falls er weitere Äußerungen tätigt, die die Straftatsbestände von Beleidigung oder Nötigung erfüllen...
    • PS:

      heiloleiter schrieb:

      Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.
      Die Sachmangelhaftung kannst Du nicht ausschließen.
      Die betrifft den zugesicherten Zustand des Artikels im Moment der Übergabe (an den Käufer bei Abholung oder das Transportunternehmen bei Versand).
      Auch als privater Verkäufer haftest Du dafür, daß der Artikel im Moment des Gefahrenübergangs keine Mängel hat, die Du nicht beschrieben / erwähnt hast.

      - Technische Geräte müssen einwandfrei funktionieren, sofern Du nicht in der Beschreibung auf irgendwelche Funktionsstörungen explizit hingewiesen hast.
      - Klamotten dürfen keine Löcher oder offene Nähte haben, die nicht beschrieben wurden.
      - gelesene Bücher dürfen keine Namenseinträge, zerrissene Umschläge oder Ketchup-Flecken haben, die nicht erwähnt wurden.
      - Am Artikel sichtbar oder unsichtbar vorgenommene Veränderungen des Originalzustandes müssen beschrieben worden sein, auch dann, wenn sie scheinbar die Beschaffenheit des Artikels nicht verändert oder sogar verbessert haben.
      Usw usf.

      Ausschließen kannst Du nur die Gewährleistung, die gewerbliche Verkäufer auch auf gebrauchte Artikel ein Jahr lang geben müssen.
      Wenn der von Dir verkaufte Artikel nach der Ingebrauchnahme durch den Käufer irgendwann in der nächsten Zeit den Geist aufgibt, dann ist das dessen Problem. Es sei denn, er kann eben irgendwie nachweisen, daß der zugrundeliegende Schaden schon vor dem Versand mit Sicherheit vorhanden war. Dann ist es ein Sachmangel.
    • @@heiloleiter:
      Nachdem ich mir die ganze Geschichte nochmal durch den Kopf habe gehen lassen, würde mich noch was anderes interessieren - wie genau kam es eigentlich zu dem Auktionsabbruch?
      Wurdest Du von einem anderen eBay-Mitglied kontaktiert mit einem Sofortkaufangebot zu einem sehr attraktiven Preis, wenn Du ihm die Antenne direkt, also an eBay vorbei, verkaufst?
      Wurdest Du also sozusagen "animiert", die Auktion abzubrechen, direkt nachdem laengengrad10 das Gebot von 1 EUR abgegeben hatte?
    • Warum hast Du eigenlich versandt?
      Angeboten wurde doch in Deiner Auktion nur Abholung. Hättest Du den Käufer eben für den einen Euro antanzen lassen sollen.

      Ansonsten, wie schon hier geschrieben -> ich würde es darauf ankommen lassen, wenn ich der Meinung bin, dass das nicht meine Antenne ist, die mir der Käufer versucht wieder unterzuschieben. Soll er doch weitere Schritte für seine 19€ gehen....
    • LordArsch schrieb:

      Warum hast Du eigenlich versandt?
      Angeboten wurde doch in Deiner Auktion nur Abholung. Hättest Du den Käufer eben für den einen Euro antanzen lassen sollen.
      Das dachte ich zuerst auch. Aber in der Artikelbeschreibung wurde Selbstabholung wie auch Versand angeboten, für 18 Euro per Gls.
      Schützin hat alles super zusammengefasst und argumentiert.
      Bin gespannt, wie es hier ausgeht und drücke für die TE die Daumen.
    • Schützin schrieb:

      @@heiloleiter:
      Nachdem ich mir die ganze Geschichte nochmal durch den Kopf habe gehen lassen, würde mich noch was anderes interessieren - wie genau kam es eigentlich zu dem Auktionsabbruch?
      Wurdest Du von einem anderen eBay-Mitglied kontaktiert mit einem Sofortkaufangebot zu einem sehr attraktiven Preis, wenn Du ihm die Antenne direkt, also an eBay vorbei, verkaufst?
      Wurdest Du also sozusagen "animiert", die Auktion abzubrechen, direkt nachdem laengengrad10 das Gebot von 1 EUR abgegeben hatte?
      Nein es gab keine Angebote von Dritten zu einem weitaus höheren Preis zu verkaufen. Das Angebot enthielt leider einen Fehler meinerseits , eigentlich sollte diese Antenne gar nicht verkauft werden, sondern eine andere. Aber ich bin Laie , mein Mann betreibt dieses Hobby. Hatte deswegen bereits etliche Diskussionen schon zu Hause deswegen
    • Schützin schrieb:

      PS:

      heiloleiter schrieb:

      Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.
      Die Sachmangelhaftung kannst Du nicht ausschließen.Die betrifft den zugesicherten Zustand des Artikels im Moment der Übergabe (an den Käufer bei Abholung oder das Transportunternehmen bei Versand).
      Auch als privater Verkäufer haftest Du dafür, daß der Artikel im Moment des Gefahrenübergangs keine Mängel hat, die Du nicht beschrieben / erwähnt hast.

      - Technische Geräte müssen einwandfrei funktionieren, sofern Du nicht in der Beschreibung auf irgendwelche Funktionsstörungen explizit hingewiesen hast.
      - Klamotten dürfen keine Löcher oder offene Nähte haben, die nicht beschrieben wurden.
      - gelesene Bücher dürfen keine Namenseinträge, zerrissene Umschläge oder Ketchup-Flecken haben, die nicht erwähnt wurden.
      - Am Artikel sichtbar oder unsichtbar vorgenommene Veränderungen des Originalzustandes müssen beschrieben worden sein, auch dann, wenn sie scheinbar die Beschaffenheit des Artikels nicht verändert oder sogar verbessert haben.
      Usw usf.

      Ausschließen kannst Du nur die Gewährleistung, die gewerbliche Verkäufer auch auf gebrauchte Artikel ein Jahr lang geben müssen.
      Wenn der von Dir verkaufte Artikel nach der Ingebrauchnahme durch den Käufer irgendwann in der nächsten Zeit den Geist aufgibt, dann ist das dessen Problem. Es sei denn, er kann eben irgendwie nachweisen, daß der zugrundeliegende Schaden schon vor dem Versand mit Sicherheit vorhanden war. Dann ist es ein Sachmangel.
      Eigenartig ist nur, dass bei Google und ein großer Artikel in der WAZ gestanden hat, dass man ja als,privater Verkäufer die Gewährleistung nicht erwähnen sollte, sondern das Wort Sachmangelhaftung, dieses würde alles weitere mit einschliessen bzw. ausschließen. Was stimmt denn nun?

      heiloleiter schrieb:

      Ich habe nun die 19€ am Montag erstattet, und warte nun auf Fotos der Verpackung seitens des Käufers.
      Der Käufer kann mit privatem Namen gegoogelt werden und was ich gesehen und gelesen
      habe , war ausschlaggebend für meine Entscheidung der Erstattung.
    • Erklärungen dazu sind im Internet zu finden.
      Eine zu erbringende Gewährleistung resultiert aus der Sachmangelhaftung.


      Das Wort Sachmangelhaftung beschreibt die "Haftung für Sachmängel" sprachlich besser als das Wort Gewährleistung, welches nur eine (unbestimmte) gewährte Leistung ausdrückt.


      Im Allgemeinen wird zur Zeit folgende Formulierung in ihrer Gänze als rechtssicher empfohlen:
      "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."
      viribus unitis semper et ubique
    • So und nun schreibe ich Heiloleiter mal folgendes als langjähriger Funker:
      Der Käufer würde mir so etwas wie Betrug, aufgrund der Fotos als Beweis nicht unterstellen.
      Das kann und konnte er vermutlich deshalb, weil er meinte einen "dummen" CB-Funker gefunden zu haben,
      der ihm den Kaufpreis inkl. Versandkosten zurückgibt und die Antenne (die nie defekt war) zu behalten....

      Einem Funkkollegen wurde letztens auch, nach der Übergabe vor Ort, danach Betrug vorgeworfen, weil die Antenne ein Funkband nicht konnte.
      Aber der Käufer hatte die Antenne (vermeintlich) für dieses Band gekauft. Es fiel ihm erst später auf, dass diese Antenne das nicht konnte....
      Er wollte nun deswegen einen Preisnachlass, obwohl es ganz einfach möglich wäre, diese Antenne mit geringen Aufwand für dieses Band zu erweitern....

      Tja es gibt solche und solche Leute heutzutage....