Mitgliedskonto aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen

    • Mitgliedskonto aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen

      hallo

      bin neu hier und hab bissl gestöbert und leider nix gefunden zu meinem anliegen..sollte ich was übersehen haben dann schon mal sorry vorweg.

      ich habe von einem kumpel erfahren daß sein konto gestern gesperrt wurde nach nur knapp ner woche...mit dieser info :(

      "wir haben Ihr Mitgliedskonto aus Sicherheitsgruenden vom Handel bei eBay ausgeschlossen.

      Nach Paragraph 4 der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen kann eBay ein Mitgliedskonto sperren, wenn dies zum Schutz anderer Mitglieder vor betruegerischen Aktivitaeten erforderlich erscheint.

      Bitte beachten Sie: Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Jeglicher Versuch sich erneut anzumelden kann dazu fuehren, dass Ihr Mitgliedskonto endgueltig gesperrt bleibt."

      genaueres wurde nicht gesagt.
      ich riet ihm dagegen zu wiedersprechen was er auch machte.

      er hat auch 2 weitere mitgliedskonten die beide 100 prozentige positive bewertungen haben und das weit über 100.
      nun hat er angst weil es in der formulierung so ist das er mit den anderen nicht mehr arbeiten darf????? darf er auch kein weiteres konto anlegen???
      8o

      er hatte nichts anderes gemacht was auch vielleicht ander taten,ich auch und hatte sehr viele artikel gestern zum aktiontag von ebay eingestellt um zu sparen.

      seine artikel waren ebooks die so viele andere auch anbieten und die sind sogar powerseller.....zb das moneyletter buch.
      dann müssten doch all die anderen auch geperrt werden oder?
      es bieten soviele dieselben ebooks an.
      darf man das?einige biten sogar email versand an...dachte wäre verboten?
      ich hatte auch überlegt ebooks anzubieten,hab aber angst daß auch mein konto auch gesperrt wird.bin seit 5 jahren dabei und habe viele bewertungen.

      sein benutzername hatte auch den namen ebook und sella mit drin. war das ein fehler? ?(

      über tips und hilfe danken wir schon mal vorweg :) :) :)


      ps-ach ja und nen tantra ebook hat er auch eingetellt ;) aber das war nicht der grund oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jaydee ()

    • sind denn alle eBooks frei verkäuflich oder unterliegen die irgenwelchen Urherberrechten?
      Das Moneyletterbuch kann glaube ich verkauft werden, aber die anderen?
      Falls das andere Zeug aus dem Netz gesaugt ist um es zu verkaufen, dann ist eBay da gnadenlos. Zu Recht!
    • hallo flateric,

      danke für deine antwort :)

      ich habe in der zwischenzeit weiter recherchiert und mir genauer die agb s von ebay angeschaut.

      und habe hier gesehen es gab thema zum sperren, aber ich bezog mich speziell sperre wegen ebook verkauf ;)

      da steht ja auch daß man selbstgebrannte und per email versendete artikel nicht anbieten darf.
      und da bin ich stutzig... nach sucheingabe habe ich sooo viele ebooks gefundenn die so viele verschiedenen user anbieten...und die sind nicht gesperrt???????? :rolleyes:

      ok moneyletter hab ich gesehen darf man verkaufen.

      aber da sind andere ebooks die verkaufen die anderen ohne ende...sogar per email versendung was ja ausdrücklich verboten ist. steht sogar email versand in der artikelbeschreibung...und die werden nichjt aussortiert und gesperrt? :rolleyes: versteh ich nicht. und die sind echt powerseller oder haben über hunderte von bewertungen....

      ok bei dem einem buch, was mein kumpel auch angab, war ja ein tantra ebook ;) das könnte ich verstehen weil es bei ebay verboten ist....

      mein kumpel überlegte ob er dies bei ebay melden soll...

      ach ja und es gibt einige...die umschreiben einfach die artikel anders...und verkaufen das gleiche......


      darf er sich nun gar nicht mehr neu anmelden???????
      bis jetzt kam auch noch kein feedback auf sein widerspruch.


      darf man denn im internet frei verfügbare ebook downloads verkaufen?

      oder was ist wenn man selbst recherchiert und einige ebooks umändert daten hinzugügt, weglässt oder ähnliches? darf man so waas erstellen selbst ein ebook um es zu verkaufen?

      danke und viele grüße
      jaydee

      ps-sorry für rechtschreibfehler...habe schnell getippert u. surf ne weile zwecks recherche ...freak ;)
    • Original von jaydee
      aber da sind andere ebooks die verkaufen die anderen ohne ende...sogar per email versendung was ja ausdrücklich verboten ist. steht sogar email versand in der artikelbeschreibung...und die werden nichjt aussortiert und gesperrt? :rolleyes: versteh ich nicht. und die sind echt powerseller oder haben über hunderte von bewertungen....


      Jetzt mit dem Finger auf andere zu zeigen hilft vermutlich nicht unbedinngt weiter.

      Fact ist wohl das Dein Kollege gegen die Ebay AGB's verstossen hat und somit wohl zu recht für eine Zeit vom Handel ausgeschlossen wurde. Das was die anderen tun ist wohl oft ebenfalls nicht korrekt, die haben aber bis jetzt wohl einfach Glück gehabt oder handeln unter gewissen Umständen dann doch im Rahmen der AGB's.
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    • RE: sperrung? was nun?

      Original von jaydee

      er hat auch 2 weitere mitgliedskonten die beide 100 prozentige positive bewertungen haben und das weit über 100.
      nun hat er angst weil es in der formulierung so ist das er mit den anderen nicht mehr arbeiten darf????? darf er auch kein weiteres konto anlegen???



      Vielleicht lags auch daran!

      ebay sieht das nicht so gern, wenn jemand mehrere accounts hat. Da besteht die Gefahr, eigene Auktionen zu pushen --> und dass ist dann eine Gefahr für andere User nach §4
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • ebay sieht das nicht so gern, wenn jemand mehrere accounts hat.

      sorry..aber das ist Quatsch. eBay empfiehlt sogar mehrere Accounts zu betreiben.
      AGB §2
      5. Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 2).


      um Pushen von Auktionen herauszufinden, haben die andere Mittel.