Ebay Betrug Erfahrungsbericht Überweisungsrückruf N26 Bank

    • itneen schrieb:

      Янова,
      Könnte auch Ланова heißen, je nachdem, ob man den ersten Buchstaben als kleines l oder großes I liest.
      Beide Namen gibt es.


      Digidoc schrieb:

      was soll das bedeuten ? die Person würde existieren ? Deutscher Pass ? oder doch Fake Pass

      * wenn dem so wäre hätte doch der SA eine Adresse und dazu gehörige Person ermittelt können
      Das soll bedeuten, dass die deutschen Ermittlungsbehörden hoffnungslos überfordert sind und denen zusätzlich noch Datenschutzgesetzgebung wie ein Klotz am Bein hängt, von der föderalen Struktur, die den Klotz auch noch in Blei verwandelt, ganz abgesehen.


      itneen schrieb:

      Ich mag jetzt nicht nachzählen.
      Es sind mindesten 330 solche Namen, die in Verbindung mit betrügerischen N26-Konten genannt wurden.


      itneen schrieb:

      Die IBAN ist falsch, eine Stelle zuviel.
      Bitte die richtige posten.
      Du hast noch nicht geantwortet. Magst du nicht angesichts der vielen anderen N26-Betrugskonten mit der (deiner) richtigen noch mit ca. 0,1% dazu beitragen?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Name: Iana Ianova
      IBAN: DE83100110012623621146



      Verstehe ich immer noch nicht ganz...spätestens die Anfrage von der Polizei bei N26 hätte über die IBAN die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen

      Ergo immer noch N26 in Auskunft Pflicht und so lange das so ist, trägt die Bank eine Mitschuld.(Meiner Meinung nach )

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()

    • Digidoc schrieb:

      Name: Iana Ianova
      IBAN: DE83100110012623621146



      Verstehe ich immer noch nicht ganz...spätestens die Anfrage von der Polizei bei N26 hätte über die IBAN die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen

      Ergo immer noch N26 in Auskunft Pflicht und so lange das so ist, trägt die Bank eine Mitschuld.(Meiner Meinung nach )
      Das musste denen Nachweisen ;)
      Vielleicht tuen sie diese als " Einzelfälle " ab bei 7 Millionen Kunden.

      "Fake it till you make it " ist die device.

      Der Artikel aus dem Januar ließt sich wie Hohn.

      n26.com/en-eu/press/press-rele…rates-7-million-customers

      N26 co-founder and co-CEO, Maximilian Tayenthal: “As we celebrate our sixth company anniversary, it’s inspiring to see that millions of people trust N26 to put their financial interests first. As a fully licensed digital bank, we have built a banking experience for the times we live in, not for a specific generation, especially in the confining and uncertain times we live in today.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Das wäre dann eine Sackgasse in beiden Richtungen

      1. Bankgeheimnis zu mir
      2. Falschaussage bzw. Ermittlungsbehinderung zur Polizei /SA

      Interessant wäre ob das Konto noch aktiv ist

      "especially in the confining and uncertain times we live in today." unsichere zeiten :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()

    • Digidoc schrieb:

      Das Ermittlungsverfahren war einzustellen da, der Täter nicht ermittelt werden konnte

      Digidoc schrieb:

      dass die Beschuldigte tatsächlich nicht existent ist und es sich um eine sog. Aliaspersonalie der wahren, derzeit unbekannten Täter handelt. "
      Irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass selbst die Ermittlungsbehörden den (eigentlichen) Täter und die beschuldigte Person (die Kontoinhaberin) nicht auseinanderhalten können.
      Die Kontoinhaberhaberin, sofern sie tatsächlich eine real existierende Person ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die Täterin, sondern nur das "Vehikel" des Täters zur Erlangung seiner durch Betrugshandlungen erzielten "Einnahmen". Ungeachtet dessen haftet diese für den finanziellen Schaden.

      Digidoc schrieb:

      die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen
      Dazu wäre die Einsicht in das Verifizierungsprotokoll, oder wie auch immer das im Branchenjargon heißen mag, notwendig. Falls das ein VI war, sollte auch das zugehörige Video verfügbar sein.

      Ich habe gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie das abgelaufen sein könnte: à la Augsburger Puppenkiste.

      @Digidoc

      Kannst du bitte den ebay-Account, die Artikelnummer und den Tag deines Kaufes nennen?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • 14.04.2020 Artikelnummer:153896098983

      ist aber alles schon gelöscht worden.
      Mit dem Accountbesitzer habe ich auch telefoniert und er kann es sich auch nicht erklären.

      itneen schrieb:

      Irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass selbst die Ermittlungsbehörden den (eigentlichen) Täter und die beschuldigte Person (die Kontoinhaberin) nicht auseinanderhalten können.

      des Eindruck habe ich auch.


      Solange die Polizei /SA bei den Ermittlungen mit der Bank nicht weiterkommt und keine reelle Person dahinter steckt ist für mich die N26 Schuld

      nachweislich mangelnde Sorgfaltspflicht bei der Kontoeröffnung gemäß des Kreditwesengesetzes



      Nun war ja meine Anfangsfrage ..wie weitermachen?
      Anwalt : Nein

      Bafin habe ich bereits involviert.

      In Revision bei meiner Anzeige gehen.. ? oder eine weitere Anzeige gegen N26 selber ?

      Solange es mit "wenig" Aufwand und nur ein wenig Schreiberei geht stichle ich da gerne weiter.
    • itneen schrieb:

      Ich habe gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie das abgelaufen sein könnte: à la Augsburger Puppenkiste.

      Realitätsnahe nachgestellte Szene einer Veri für die N26:






      Digidoc schrieb:

      Artikelnummer:153896098983





      Digidoc schrieb:

      14.04.2020


      Digidoc schrieb:

      Mit dem Accountbesitzer habe ich auch telefoniert und er kann es sich auch nicht erklären.

      Magst du den Nick bitte trotzdem nennen?

      Zu den anderen Fragen: muss ich erst mal drüber nachdenken.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • itneen schrieb:

      Magst du den Nick bitte trotzdem nennen?
      Per PN erhalten, thx.

      Habe mir den angesehen, lässt sich derzeit nichts wissenswertes herauslesen. Der war lange Zeit nicht aktiv und hat vermutlich eine auf ebay abzielende Phishingmail mit einem Login-In beantwortet. Und weg war das PW, mit dem sich der Betrüger dann eingeloggt und die Fakeangebote erstellt hat.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Hier mal die Antwort von der Bafin Aufgrund meiner Beschwerde..

      Ich bin ja nur ein Einzelfall :)



      Ihre Eingabe über die N26 Bank GmbH vom 22.04.2021
      Sehr geehrter Herr S,
      vielen Dank für Ihre o.g. Beschwerde. Darin schildern Sie, Opfer eines Betruges
      geworden zu sein, der über ein Konto bei der N26 Bank GmbH abgewickelt
      wurde. Sie fordern die Rücküberweisung des gezahlten Betrags und
      bitten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den
      Sachverhalt zu prüfen.
      In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass die BaFin ausschließlich
      zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen tätig wird (§ 4 Abs.
      1a FinDAG). Wird ihr im Rahmen dieser Aufgabe ein erhebliches, dauerhaftes
      oder wiederholtes Fehlverhalten eines beaufsichtigten Instituts oder Unternehmens
      bekannt, welches nicht nur einzelne Verbraucherinnen oder
      Verbraucher betrifft, sondern über den Einzelfall hinausgeht, wird die BaFin
      tätig; sie ist aber nicht befugt, in konkreten Einzelfällen verbindlich über zivilrechtliche
      Auseinandersetzungen zu befinden oder im Interesse des Kunden
      tätig zu werden. Sie kann in diesen Auseinandersetzungen auch nicht
      auf die Kreditinstitute einwirken. Eine verbindliche Klärung und ggfls.
      Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im konkreten Einzelfall kann nur
      durch die ordentliche Gerichtsbarkeit erfolgen.
      Zudem kann die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit weder ermittelnd tätig
      werden, noch bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen behilflich
      sein.
      Seite 2 von 3
      Die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, d.h. aller Personen, mit denen
      ein Kreditinstitut in Deutschland in Geschäftskontakt tritt, ergibt sich aus §
      11 des Geldwäschegesetzes (GwG) und § 154 der Abgabenordnung (AO).
      Eine Möglichkeit zur Identifizierung ist die Vorlage eines zulässigen Legitimationspapiers,
      z.B. des Personalausweises. Hierbei haben die Kreditinstitute
      das Legitimationspapier auf Auffälligkeiten zu untersuchen, die auf eine
      Fälschung hinweisen können. Aufgabe der BaFin ist es, zu prüfen, ob die
      von der Bank implementierten organisatorischen Abläufe hinsichtlich der
      Durchführung der Legitimationsprüfung den gesetzlichen und regulatorischen
      Vorgaben genügen. Eine Prüfung, ob der Bank in Einzelfällen hierbei
      ein Fehler unterlaufen sein könnte, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit
      der BaFin.
      Ein Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank grundsätzlich
      nicht mehr widerrufen werden (§ 675p BGB). Insofern besteht auch kein Anspruch
      gegen die Bank, den auftragsgemäß überwiesenen Betrag wieder
      gutzuschreiben. Wurde der überwiesene Betrag einem Empfänger gutgeschrieben,
      kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei
      der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich
      zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag). Hierbei sind
      eine ausreichende Kontodeckung und – gemäß § 675p Abs. 4 BGB – die Zustimmung
      des Zahlungsempfängers zum Widerruf des Zahlungsauftrages
      erforderlich. Schlagen die Versuche des Institutes fehl, können Sie Ihren Anspruch
      auf Rückzahlung des gezahlten Betrages gegen den Zahlungsempfänger
      geltend machen.
      Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten Schadenserstattung bitte ich
      zu berücksichtigen, dass die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht beurteilen
      kann, ob Sie Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen können.
      Im Streitfall könnte dies nur durch ein Gericht im Rahmen der prozessualen
      Beweiserhebung geklärt werden.
      Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtlichen Behandlung Ihrer Eingabe
      darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§
      11 Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
      i.V.m. § 9 Gesetz über das Kreditwesen (KWG)) jedoch nicht informieren.
      Hierfür bitte ich um Verständnis.
      Die BaFin verarbeitet im Rahmen der Beschwerdebearbeitung personenbezogene
      Daten. Dabei hält sich die BaFin insbesondere an die gesetzlichen
      Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) und des
      Seite 3 von 3
      Bundesdatenschutzgesetzes. Die BaFin informiert Sie über die näheren Umstände,
      wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Artikel 13
      und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung). Die weiteren Informationen
      zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf
      der Internetpräsenz der BaFin unter: bafin.de/dok/11888132
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      -Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()

    • Diese Diskussion ist absurd. Die N26 macht, wie alle anderen Banken, Videoident und fordert die gleichen Unterlagen an, wie andere Banken. Nur im Ausland geht es mit leichteren Methoden, dann gibt es aber auch keine DE-IBAN.

      Die meisten hier werden noch immer über Sparkasse etc. abgezogen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cnw_liebhaber ()

    • cnw_liebhaber schrieb:

      Diese Diskussion ist absurd. Die N26 macht, wie alle anderen Banken, Videoident und fordert die gleichen Unterlagen an, wie andere Banken. Nur im Ausland geht es mit leichteren Methoden, dann gibt es aber auch keine DE-IBAN.

      Die meisten hier werden noch immer über Sparkasse etc. abgezogen
      Ich muss @cnw_liebhaber recht geben. Ich selbst habe jemanden in der Familie der bei der N26 ist und nein , er ist sicherlich kein Betrüger oder so. Von ihm weiß ich das bei jeder Konto Eröffnung ein Video ident gemacht wird und der Ausweis und die sich darauf befindlichen Wasserzeichen überprüft werden. Diese ganzen Betrugs Konten können also nur von realen Personen mit realen ausweisen gemacht worden dies heißt ALSO vom tatsächlichen Inhaber des Ausweises, denn es findet eine eingängige und ausgiebige Ausweis Prüfung beim online ident statt
    • Erklärt mir mal warum N26 und warum nicht andere Banken?
      Wenn jede Bank das selbe Verifizierungssystem benutzt müssten die anderen genau so betroffen sein ?

      Warum also die N26 ?
      Die Ausweise will ich sehen die für die Konten verwendet wurden.
      Sicher Fälschungen die ausrechen um die Prüfung zu überstehen.
      Und sicher gibt es Maulwürfe bei N26 und IDNOW die wissen auf was man achten sollte.

      Selbst ich habe diverse Konten aufgemacht, nicht bei der N26, und bei IDNow muss man den Ausweis zig mal kippen und ein Portraitfoto und mit gespreizten fingern über den Ausweis.

      Sowas würde ich gerne mal sehen wie die das alles überstehen. Aber ja ... ich vergaß der Datenschutz und N26 bzw. IDNow werden sich darauf berufen.

      Wenn man IBAN + Kontoinhaber bei der Überweisung pflicht machen würde hätte man wenigstens einen Namen.

      Bei den Fakeshops hier kommen dann solche Sachen raus

      Bradon Emmanuel

      IBAN: DE03 1001 1001 2627 9211 41

      IBAN: DE03100110012627921141
      BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin)

      N26 Bank GmbH
      Klosterstraße 62
      10179 Berlin

      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht

      Wer ist Brandon Emmanuel?

      Die Menge an Konten, die für betrügerische Absichten benutzt wird legt dieses sehr sehr nahe.

      Wenn N26 nur Postident machen würde hätten wir diesen Scheiß hier nicht.
      Kein Betrüger würde in eine Postfilale gehen und und seinen gefälschten Ausweis vorhalten.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Ich eröffne mir grade testweise nen Konto und die identifizierung läuft anscheinend direkt in der app ab . Screenshots kam ich nicht machen steht da wenn ich es versuche mal gucken was genau das nun für die identifizierung ist. Konto lasse ich danach sofort löschen