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    • Ob ich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Posten darf weiß ich ehrlich gesagt nicht und ob es diese Liste gibt kann ich auch nicht beantworten. Die Antwort darauf habe ich noch nicht bekommen. Ich habe lediglich die Staatsanwaltschaft nach dem Aktenzeichen in Verbindung mit Herrn Rieker gefragt. Hier bekam ich die Bestätigung des Aktenzeichens und falls ich möchte, solle ich bei der zuständigen PolizeIbehörde Anzeige erstatten
    • Werde morgen einfach mal da anrufen. Ich kann dir nur raten dich mal mit deiner Bank in Verbindung zu setzten und den Sachverhalt zu erklären. Vielleicht wäre es besser deine Kreditkarte vorläufig sperren zu lassen, solange nicht geklärt ist ob es sich tatsächlich um Betrug handelt. Schließlich haben die jetzt deine Daten und du solltest dich vor missbrauch schützen
    • § 73 bis § 73b StGB, bitte Originaltext lesen!
      Sofern noch Geld sichergestellt werden konnte, wird das eingezogen.
      Die Staatsanwaltschaft teilt die Vollziehung der Beschlagnahme oder des Vermögensarrestes dem Verletzten mit.
      ACHTUNG (!) Die Mitteilung kann durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen, wenn eine Mitteilung gegenüber jedem einzelnen Verletzten mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
      Davon dürften wir sicherheitshalber ausgehen, ist ja Corona und Weihnachtszeit.
      Die Ansprüche muss dann jeder einzelne Geschädigte innerhalb von 6 Monaten anmelden.



      § 459h und § 459j StPO Bitte Originaltext lesen!
      Eigentlich müsste dann den Geschädigten das Geld zurückgezahlt werden, wenn sie fristgerecht innerhalb von 6 Monaten die Rückzahlung beantragt haben.


      Reicht das sichergestellte und eingezogene Geld-Vermögen nicht für eine Rückübertragung aus, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
      Dann bereichert sich ein Insolvenzverwalter, und wenn es ihm beim Besten Willen nicht gelingt, alles komplett für sich selbst zu verbrauchen, muss er den Rest-Erlös verteilen.
      Da kann es bevorzugte Abnehmer geben, keine Ahnung wer, vielleichtl den Fiskus für die Mehrwertsteuer.
      Sollte beim Besten Willen nicht alles zu verprassen sein, bekommen die betrogenen Käufer auch was ab.
      Aber nur diejenigen, die ihre Ansprüche angemeldet haben.



      Bis dahin sind die vorgenannten Verfahren für die Geschädigten kostenlos.
      Aber die Geschädigten müssen ihren Arxxx selbst hochbekommen und dürfen keine Fristen versäumen.
      Wer zu faul war und noch nichtmal Strafantrag gestellt hat, der hat auch keinen Anspruch auf Akteneinsicht und wird auch in 120 Monaten nicht wissen, ob noch ausreichend Kohle für die Rückübertragung an die Käufer vorhanden war.


      Andere Möglichkeit für die Reichen:
      Die beauftragen kostenpflichtig einen Anwalt und lassen den machen.
      Auf Risiko, ob was kommt, die Anwaltskosten werden nicht erstattet.




      Auch das geht:

      Rolling Stone schrieb:

      Bringt es etwas, einen Mahn- / Vollstreckungstitel zu erwirken? Oder bleibt man dann auf den Kosten sitzen, wenn es nix zu pfänden gibt?
      Wenn es nix zu pfänden gibt, hat man ne Stunde Schreib-Arbeit und etwa 50 € in den Sand gesetzt.

      Aaaaber man versäumt dann wenigstens nicht die oben genannten Fristen, sondern ist gleich vorne an.
      Gleich 48 € Nebenkosten aufschlagen, dann sind im Erfolgsfall die ersten 25 € für den Mahnbescheid schon dabei. ;)

      Es könnte durchaus was zu pfänden geben, wenn der Geldwäsche-Beauftragte der VR-Bank auf Zack war (oder euer Terror Wirkung gezeigt hat) und die Behörden aufgrund der sonstigen Strafanzeigen schnell reagiert haben.

      Meine persönliche Meinung:
      Wäre ich Geschädigter mit mehr als 100€, hätte ich neben Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte auch Mahnbescheid beantragt, weil ich argwöhne, dass im konkreten Fall Sined GmbH noch was zu holen ist.

      Und wenn meine Forderung dadurch nicht erfüllt wird, gibts immer noch einen deliktischen Anspruch gegen den Geschäftsführer der Sined GmbH und eventuell weitere Mittäter, wenn sie denn ermittelt werden.
    • Usambara schrieb:

      Und wenn meine Forderung dadurch nicht erfüllt wird, gibts immer noch einen deliktischen Anspruch gegen den Geschäftsführer der Sined GmbH ...
      Der/die Geschäftsführer werden sich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als mittellose grenzdebile Personen herausstellen, die nicht oder nur bedingt deliktfähig und von den Hinterleuten nach außenhin "vor*s Loch geschoben" worden sind.
      Es wäre nicht der erste Fall mit dieser Masche.

      Usambara schrieb:

      ... und eventuell weitere Mittäter, wenn sie denn ermittelt werden.
      Ich würde eher von Haupttätern sprechen, und: ja wenn ...
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • leader84 schrieb:

      @Rolling Stone du schickst am besten erst mal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben (Einwurf einschreiben). Wenn du dann keine Antwort erhältst, kannst du beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel beantragen (grob erklärt) hier kannst du das Vorgehen genau nach lesen: verbraucherhilfe.de/schuldenra…d-vollstreckungsbescheid/
      Ich danke auch für diese Info.

      Übrigens, das zuständige Amtsgericht Stendal aus dem Primavergleich Impressum scheint natürlich falsch zu sein. Über diese Webseite wird ein anderes zuständiges Amtsgericht angezeigt:
      justizadressen.nrw.de/de/mahn/…plz=06686&ort=L%C3%BCtzen
    • du schickst am besten erst mal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben (Einwurf einschreiben). Wenn du dann keine Antwort erhältst, kannst du beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel beantragen (grob erklärt)
      Neenee, eine Zahlungsaufforderung mit konkreter Fristsetzung kann und sollte man machen.
      Damit macht man erstmal seine Forderung geltend.

      Was jetzt folgt, ist meine Erfahrung, 15 Jahre her, also ohne Garantie auf punktgenaue Richtigkeit.

      Der Schuldner sollte gemahnt werden, erst dann ist er im Verzug und trägt die Kosten der Rechtsverfolgung.
      Man kann die Fristsetzung auch entsprechend scharf formulieren, dass mit erfolglosem Ablauf der Frist Verzug eintritt.

      Dann muss der gerichtliche Mahnbescheid beantragt werden, dann schreibt das Gericht ne Kostenrechnung, etwa 23 €uro für Gegenstandswert bis 900 €, oder höher, je nach Forderung in der Hauptsache, die muss man vorab bezahlen, dann wird der Mahnbescheit an die Adresse der Sined GmbH zugestellt, dann hat der Schuldner 2 Wochen Zeit zum Reagieren (Einspruch).
      Erst dann, und das sind ein paar Wochen, bis man vom Gericht informiert wird, dass der Mahnbescheid zugestellt wurde und dass der Schuldner widersprochen hat oder nicht, erst dann kann man Vollstreckungsbescheid beantragen und mit weiteren Fristen kommt auch irgendwann der Vollstreckungsbescheid, wieder Fristen, dann kann die Ausfertigung eines vollstreckbaren Titels beantragt werden und man kann mit dem Titel einen Gerichtsvollzieher dort pfänden lassen, wo ein Vermögen der Sined GmbH vermutet wird.
      Das sichergestellte Geld ist dann wahrscheinlich in den Händen der Staatsanwaltschaft, also dürfte die Zusendung des vollstreckbaren Titels (ohne Gerichtsvollzieher) gleich an die zuständige Staatsanwaltschaft gesendet werden.
      Diese wird den Eingang bestätigen und den Titel zu den Akten des Falles Sined GmbH heften.
      Wenn dann irgendwann gerichtlich beschlossen wird, was mit dem sichergestellten Vermögen des Kontos der Sined GmbH passiert, etwa Auszahlung von Beträgen, dann seid ihr mit eurem Titel schon dabei.

      Die ganze Trödelei kann man etwas abkürzen, indem man gleich heute den Mahnbescheid ausfüllt und an sein Mahngericht sendet.

      Zuständig zum Empfang des Antrages ist das eigene Mahngericht, nicht das des Schuldners.
      Wer in Berlin wohnt, schickt den Antrag ans Amtsgericht Berlin Wedding, das ist für ganz Berlin zuständig.
      Anderswo kenne ich keine Adressen, aber die werdet ihr rausfinden.

      Sicherheitshalber könnt ihr ja eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (ca. 10 Tage) mit gleicher Post an Sined GmbH senden, liest voraussichtlich ohnehin niemand.
      Sollte wider Erwarten fristgerecht gezahlt werden, sind die paar Kröten für die bis dahin verbrauchten Rechtsverfolgungskosten nicht erstattungsfähig, d.h. ihr bleibt auf den unnötigen Kosten sitzen.
      Aber das Risiko ist tragbar, denn es wird niemand fristgerecht zahlen oder auf die Mahnung reagieren. Dafür gehts letztendlich mit dem Mahnbescheid schneller voran.

      Der Mahnbescheid ist auch nur eine Mahnung, der Verzug tritt bei Zustellung des amtlichen Mahnbescheides an die Sined GmbH ein, insofern kann man auf selbstformulierte eigenständige Mahnung verzichten.

      Das ganze Procedere nach dem Mahnbescheid kostet nichts extra, aber man sollte alles sofort versuchen, bevor ein Insolvenzverfahren beantragt wird, dann gibts wieder weitere paar Jahre Verzögerung und das Risiko, dass der Insolvenzverwalter (unnötig) Widerspruch einlegt und die Kohle selbst verballert.
    • Der Mahnbescheid muss zugestellt sein.
      Das gelingt keinesfalls sicher.
      Kann sein, dass der Briefträger einen überfüllten Briefkasten sieht und nicht zustellen kann.
      Er könnte zwar noch außen eine Benachrichtigung ankleben und den Wisch niederlegen lassen, aber wenn der ne taube Nuss ist, lässt er den Mahnbescheid als unzustellbar zurückgehen.

      Pech für die Gläubiger. :cursing:

      Man kann den Mahnbescheid auch an die private Wohnadresse des Geschäftsführers zustellen lassen.
      Zuletzt bekannte Adresse werde ich hier nicht öffentlich posaunen, aber es sind vom angegebenen Standort der Sined GmbH 35,3 Straßenkilometer in Richtung Nord-Ost, Leipzig.
    • Usambara schrieb:


      Man kann den Mahnbescheid auch an die private Wohnadresse des Geschäftsführers zustellen lassen.
      Zuletzt bekannte Adresse werde ich hier nicht öffentlich posaunen, aber es sind vom angegebenen Standort der Sined GmbH 35,3 Straßenkilometer in Richtung Nord-Ost, Leipzig.
      mein Navi zeigt mir 36 km. Ich denke mal das ich dann die richtige Adresse habe... warum postest du sie nicht? Soll ich es machen oder ist das verboten?
    • Ich gehe davon aus, dass jeder Geschädigte die Adresse selbst herausfinden kann, notfalls mit Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
      Dann hat er die Adresse aus amtlicher Quelle.
      Benötigt wird die Adresse erst dann, wenn die Zustellung des Mahnbescheides an die Schloßstraße 13, 06686 Lützen fehlschlägt.

      Wir brauchen das hier nicht öffentlich.
      Eingeloggte User untereinander können sich auch mit PN oder Konversation verständigen.
      Offiziell gibts erstmal die im Impressum genannte Adresse, das ist auch diejenige, die für die Sined GmbH im Handelsregister eingetragen ist.

      Ich kann die Folgen einer Veröffentlichung einer Privat-Adresse nicht vorhersehen.
      Mindestens wird sich ein Drecksanwalt einschalten und dann könnte Auktionshilfe genötigt sein, den Thread zu löschen.
      Datenschutzgrundverordnung, blahblah.
      Schlimmstenfalls könnten irgendwelche Idioten auf Ideen mit Gewaltanwendung kommen.
      Wenn dann Schlägertrupps vor seiner Wohnung lauern, könnte Otto auch noch Polizeischutz, finanziert aus unseren Steuergeldern, erhalten.
      Da leiste ich keinen Vorschub.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • Hallo, guten Morgen
      konnte jemand anrufen oder hat eine Antwort von ihnen bekommen?
      Ich habe vor einem Monat bestellt, ich habe noch keine Informationen erhalten, ich habe E-Mails gesendet und jetzt versuche ich telefonisch zu kommunizieren und eine Dame antwortet mir, dass die Telefonnummer falsch ist... Ich verstehe nicht, was hier passiert.