zu Kaiolito, #380
Der Beschuldigte kann immer durch seinen Anwalt Akteneinsicht beantragen und er kann damit immer sehen, wer ihn angezeigt hat.
Ob hier auf Auktionshilfe ein Aktenzeichen genannt wird oder nicht, macht es nicht einfacher, sondern ist Null Unterschied.
Der Beschuldigte kann immer durch seinen Anwalt Akteneinsicht beantragen und er kann damit immer sehen, wer ihn angezeigt hat.
Ob hier auf Auktionshilfe ein Aktenzeichen genannt wird oder nicht, macht es nicht einfacher, sondern ist Null Unterschied.