Fakeshop elektroniksoft.com – ElektronikSoft SAS – Friedrichstraße – 40789 Monheim - service@elektroniksoft.com - DE754673692

    • Fakeshop elektroniksoft.com – ElektronikSoft SAS – Friedrichstraße – 40789 Monheim - service@elektroniksoft.com - DE754673692

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen / Firmen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht.

      Es sind überhaupt keine Zahlarten angegeben.


      :!: Hier gibt es definitiv keine Ware! :!:

      :!: Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das! :!:


      Link zum Fakeshop:



      Wichtiger Hinweis:

      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:



      :!: KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN! :!:




      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.
      Aktenzeichen:
      Dienststelle:




      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.


      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten

      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter

      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann

      demnächst wird der Shop verschwinden.


      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort

      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu

      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,

      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt

      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.

      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer

      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.

      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.


      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.

      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen Online-Strafanzeige

      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.

      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
      Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: Jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!
    • Impressum:
      Impressum
      ElektronikSoft SAS-
      Friedrichstraße
      40789 Monheim am Rhein, Deutschland,
      Gemeinschaftsinterne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE754673692 ---> ungültig.
      Der Direktor der Veröffentlichung ist Herr C. Gerard, Vorsitzender und CEO.
      service@elektroniksoft.com




      Telefonisch ?( oder per E-Mail montags bis freitags von 8:30 bis 23:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 9:00 bis 23:00 Uhr.
      Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: Jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

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    • Allgemeine Geschäftsbedingungen:
      Letzte Aktualisierung am 30. Juli 2019.
      · Erkennen Sie sich, wenn Sie sich anmelden, um unsere Dienste zu nutzen.
      · Behalten Sie die von Ihnen angegebenen Einstellungen im Auge. Auf diese Weise können wir respektieren, was Ihnen gefällt und was Ihnen nicht gefällt,

      Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: Jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!
    • Betrifft DE63100110012627100993 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige
      Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 17694/21

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Maroine Belhady Belgacem, geb. am 06.11.1985

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde auf der Webseite elektroniksoft.com zum Schein Ware zum Kauf angeboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE63 1001 1001 2627 1009 93 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Der Täter steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um d. Täter/Tätern das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 1.727,82 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Sie werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der Ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat erwachsen ist, geltend machen wollen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO). Die Vollziehung einer Arrestanordnung nach § 324 der Abgabenordnung bleibt unberührt, soweit der Arrestanspruch aus der Straftat erwachsen ist.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Wert der in Vollziehung des Vermögensarrestes gesicherten Vermögenswerte oder des durch deren Verwertung erzielten Erlöses nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten stellen (§ 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Sofern eine Einziehung des Wertes der zu Unrecht erlangten Beträge gerichtlich anordnet wird, gilt Folgendes:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Mitteilung über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).
      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).
      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem dieser ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 der Zivilprozessordnung) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Antragsteller seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 Zivilprozessordnung glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung – soweit möglich – angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      Reichen die gesicherten Vermögenswerte nach Rechtskraft des Urteils nicht aus, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedrigen, prüft die Staatsanwaltschaft erneut, ob ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des von der Einziehungsanordnung Betroffenen zu stellen ist. Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, werden die gesicherten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder seinen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 der Zivilprozessordnung) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit der Benachrichtigung über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung verstrichen sind.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE63100110012627100993 Maroine Belhady Belgacem überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1.727,82 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE19350400380421941600 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 35780/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Alexander Allgaier

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE19 3504 0038 0421 9416 00 bei der Commerzbank AG, deren Inhaber der Beschuldigte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite elektroniksoft.com Waren bestellt hatten, diese jedoch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      8758,13 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE19350400380421941600 Alexander Allgaier überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 8758,13 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!