Eine Frage zur online Anzeige das funktioniert irgendwie noch nicht.
Fakeshop g-konsolen.com – G-konsolen GmbH – Marienplatz 11 – 80331 München - kontakt@g-konsolen.com - 089 2199890 - DE849315874
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Bei mir ging es.
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Dann muss ich nochmal versuchen. Darf ich fragen man muss erst die persönlichen Angaben angeben dann beschuldigen was du da angeben hast?
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alle daten von der Seite die du weisst. Zb. g konsolen. die fragen später auch nach Bankverbindung von denen ect.
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diese Laura Miller hab ich alles angegeben
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Ok danke
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Na ja, bis auf Thüringen funzt das in jedem Bundesland, also in insgesamt 15 von 16.
Was natürlich kurzfristige Störungen der einzelnen Plattformen nicht ausschließt.
@Claudiaed
Mir ist klar, dass das gemütlicher ist, heute alles online zu erledigen, aber auch die nächste Polizeidienststelle nimmt die Anzeige auf, dort kann man einfach alles schildern, es geht eigentlich relativ schnell, du kannst dich ausweisen und die Anzeige direkt unterschreiben.
Du kannst auf diesen Thread hinweisen. -
Kontoinhaber: LE GOFF
G KonsolenKonto:
IBAN: DE45100110012628348058
BIC: NTSBDEB1XXX
Bankverbindung: N26 Bank GmbHEgal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: Jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her! -
Die Bank hat sich gemeldet. Ich habe es ja gleich am Morgen gemeldet dort aber die waren schneller.
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Ich hab heute online Anzeige erstellt. Sobald ich Aktenzeichen hab werde ich es hier posten. Das bringt uns das Geld nicht wieder aber solchen Betrügern muss das Handwerk gelegt werden. An ebay Kleinanzeigen habe ich das auch weiter geleitet, weil dort war der Link von Konsolen.com. Sie geben das an entsprechende Stelle weiter. Mehr können wir erstmal nicht tun.
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LAURANE MARMIN
IBAN: FR7616908000010200228154303
IBAN: FR76 1690 8000 0102 0022 8154 303
BIC: LBDIFRP1
Bank: MA FRENCH BANK
3 RUE PAUL DUEZ
59800 LILLEХай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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Bin vor 3 Tagen auch darauf reingefallen, dadurch dass die Ware angeblich innerhalb von 3 Tagen kommen sollte bin ich leider jetzt erst auf dieses Forum gestoßen...
Daten des Kontos auf das ich überweisen sollte:
Kontoinhaber: Ivan G Konsolen
IBAN: DE57 1001 1001 2628 8010 26
BIC: NTSBDEB1XXX
Bank: N26 Bank GmbH
Betrag: 173,28€
Anzeige wird heute noch gemacht. -
Mr Monkey schrieb:
Anzeige wird heute noch gemacht.
Danke -
Darf ich nach der Adresse fragen falls die Polizei fragt? Im Impressum steht was von Seychellen?. Ich habe diese Seite angegeben.
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Wir wurden heute angeschrieben von der Polizei das sie noch den Überweisungsbeleg benötigen. Also kümmern tun sie sich. Ich hoffe die können den das Handwerk legen.ich habe auch diese Seite angegeben.
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IBAN: DE06100110012622356779
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Kann man diese Seite bei der Polizei angeben?
Ich habe heute auch eine Bestätigung der online Anzeige bekommen.
Leider konnten wir das Geld nicht zurück holen 173,78€ weg
Hoffentlich wird diesen Leuten das Handwerk gelegt. -
so wie es aussieht ist dieser Fakeshop weg.
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diebewertung.de schrieb:
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO
1240 Js 17181/21
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
Battisti, Philippe, geb. 23.02.1984 in Orléans, Frankreich.
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:
In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite g-konsolen.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE59 1001 1001 2626 1369 82 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
☒ Der Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
2.204,59 Euro
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.
Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
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Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).
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Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE59100110012626136982 Philippe Battisti überwiesen haben.
Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 2.204,59 € verfügbar.Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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